Sie gehören zu den Glücklichen, die sich am Ende des Jahres auf Weihnachtsgeld von Ihrem Arbeitgeber freuen können? Glückwunsch! Nicht selten weicht die Freude darüber allerdings der Ernüchterung, wenn der Blick auf die Gehaltsabrechnung fällt. Sicher gibt es die Fälle, in denen ein ganzes Monatsgehalt gezahlt wird. Sie sind jedoch eher die Ausnahme als die Regel. Oft fällt diese Sonderzahlung deutlich geringer aus. Wir erklären Ihnen, wie das Weihnachtsgeld berechnet wird.
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Natürlich kann ein Chef niemandem das Rauchen verbieten. Rauchen ist Privatsache und solange niemand durch den Rauch geschädigt oder belästigt wird, gibt es keinerlei Handhabe, jemandem dieses Privatvergnügen zu untersagen. Anders sieht es jedoch am Arbeitsplatz aus. Hier hat der Vorgesetzte schon weitreichende Befugnisse, die – im „schlimmsten“ Fall für den Raucher – sogar ein totales Rauchverbot während der Arbeitszeit umfassen können.
Den ganzen Tag lang auf den Rechner blicken kann anstrengend für die Augen sein – und ist Berufsrealität für eine Vielzahl von Arbeitnehmern. Eine Bildschirmbrille kann hier Abhilfe schaffen und die Augen entlasten. Doch welchen Anspruch haben Sie als Arbeitnehmer auf eine solche Brille und wer trägt die Kosten bei der Beschaffung? Wir haben die wichtigsten Infos hierzu für Sie zusammengestellt.
Ein wichtiger Kundentermin oder das entscheidende Vorstellungsgespräch: der erste Eindruck ist der entscheidende. Dabei kommt es nicht nur auf die eigenen Aussagen und die Körpersprache an, auch die Kleidung spielt hier eine entscheidende Rolle. Und das fängt schon bei den Knöpfen eines Sakkos an. Welche Knöpfe Sie schließen sollten und welche offen bleiben, haben wir für Sie zusammengefasst.
Wer möchte sich seinen sauber verdienten Urlaub nicht gerne durch zusätzliche Euros in Form von Urlaubsgeld versüßen lassen? Für manche Arbeitnehmer macht das Urlaubsgeld eine Reise – zumindest wenn es in die Ferne geht – überhaupt erst möglich. Andere wiederum sehen das Urlaubsgeld als willkommene Ergänzung der Reisekasse. Und wer gar nicht verreist, kann sich über das zusätzliche Geld einfach nur freuen. Doch wie sieht es aus? Gibt es überhaupt einen generellen Anspruch auf Urlaubsgeld? Steht der Arbeitgeber in der Pflicht, Urlaubsgeld zu zahlen?
Ein Netzwerk aufzubauen ist in vielen Jobs ein entscheidender Faktor. Visitenkarten sind dabei – Digitalisierung hin oder her – immer noch ein hilfreiches Mittel. Doch das Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung wirft bei vielen Berufstätigen Fragen auf: Kann ich meine Visitenkarten bedenkenlos verteilen? Was muss ich beachten, wenn ich Visitenkarten annehme? Damit Sie beim nächsten Business-Termin auf all diese Fragen eine Antwort haben, haben wir das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Wer in den Genuss von Urlaubsgeld kommt, darf sich freuen. Schließlich gehört er zu einer Gruppe, der zusätzlich zum wohlverdienten Lohn oder Gehalt ein freiwilliger Bonus gewährt wird. Das Zahlen von Urlaubsgeld ist nämlich keine Pflicht des Arbeitgebers, sondern eine Extrazahlung, gewissermaßen ein zusätzliches Dankeschön für die geleistete Arbeit. Doch wer kommt überhaupt in den Genuss einer solchen Bonuszahlung?
Wer sich für eine neue Stelle bewirbt, will zeigen, was er kann. Hierfür eignen sich Arbeitszeugnisse bestens, um die eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten nachzuweisen. Doch was ist, wenn der letzte Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausgestellt hat, mit dem Sie nicht zufrieden sind? Können Sie dies ohne weiteres anfechten? Wie viele Änderungsschleifen dürfen bei der Erstellung anfallen? Und welche rechtlichen Ansprüche haben Sie? Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.
Die Geburt des eigenen Kindes ist ein ganz besonderer Moment im Leben – für die Mutter wie auch für den Vater. Umso verständlicher, dass immer mehr Väter dabei sein und ihrer Partnerin zur Seite stehen möchten, wenn ihr Nachwuchs das Licht der Welt erblickt. Wenn Sie die Möglichkeit haben, können Sie für diesen Tag vielleicht einen Ihrer regulären Urlaubstage in Anspruch nehmen. Doch das ist gar nicht immer notwendig, denn eine Geburt ist oftmals ein Grund, der Sonderurlaub rechtfertigt. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Rechte Sie diesbezüglich gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben.
Versetzen Sie sich in die Lage eines Schriftstellers: Das Konzept klar vor Augen, aber es fehlt die zündende Idee für die Einleitung. Kurz soll sie sein, knackig und Spaß am Weiterlesen machen. Überraschung, Neugier und Interesse – genau wie bei einem Bestseller sollten auch die Einleitungssätze in Ihrer Bewerbung diese Kriterien erfüllen.
Die Weihnachtszeit ist für viele Menschen die besinnlichste Zeit des Jahres. Für manche jedoch auch die teuerste. Schließlich sollen zum „Fest der Freude“ Freunde und Verwandte angemessen beschenkt werden. Nicht nur aus diesem Grund würde eine Finanzspritze am Ende des Jahres gerade recht kommen. In einer glücklichen Lage sind in dieser Hinsicht die Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber Weihnachtsgeld ausbezahlt bekommen. Doch warum bekommen die Einen diese Leistung und andere nicht? Gibt es einen Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld? Wir sagen Ihnen, was Sie darüber wissen sollten.
Sie haben bisher keine geschäftlichen Kontakte in Tschechien knüpfen können oder wollen an bisherige Geschäftskontakte anknüpfen und diese pflegen? Dann erfahren Sie in unserem Business Knigge Tschechien, worauf Sie dabei achten sollten. Obwohl Deutschland in direkter Nachbarschaft mit Tschechien liegt, bestehen einige kulturellere Unterschiede, die Sie vor einem Besuch in Tschechien kennen sollten.
Bewerbungsunterlagen ausdrucken und per Post verschicken? Das kommt nur noch in den seltensten Fällen vor. Meist werden die Unterlagen digital angefordert und können sogar über ein spezielles Formular direkt hochgeladen werden. Die Herausforderung für viele Bewerber: Alle Unterlagen in einem PDF gesammelt zu übermitteln. Wir haben für Sie zusammengefasst, wie Sie verschiedene PDFs zu einem zusammenfügen.
Sie haben eine To-Do-Liste und trotzdem das Gefühl, nicht so richtig mit Ihren Aufgaben voranzukommen? Wir stellen Ihnen einige Tipps vor, die Ihnen dabei helfen, Ihre To-Do-Liste optimal zu nutzen und einfach mehr zu schaffen.
Der Wunsch nach Home-Office wächst bei vielen Arbeitnehmern und immer mehr Unternehmen bieten Ihnen die Möglichkeit, von Zuhause aus zu arbeiten. Je nach Branche und Aufgabenbereich, macht Home-Office Sinn. Dennoch gibt es einige No-Gos im Home-Office, die Sie vermeiden sollten, um Ihren Job nicht zu riskieren.
Als Deutschlands größter B2B-Leasingmakler vermitteln wir – in Zusammenarbeit mit über 40 Leasinggebern – jährlich ein Finanzierungsvolumen von über 700 Mio. € in diversen Branchen. Wir bieten Unternehmen individuell angepasste Finanzierungslösungen in Form von Leasing, Mietkauf, Darlehen, Factoring und Absatzfinanzierung. Aktuell sind wir mit 100 Mitarbeitern an 15 Standorten deutschlandweit vertreten, wobei der Hauptsitz in Bissendorf liegt.
Weltmarktführer für Solarmodule
Von Deutschland über Spanien und die Niederlande bis in die Türkei: Die 31 Mitarbeiter der JinkoSolar Switzerland AG verteilen sich europaweit. Ihr Hauptstandort befindet sich in Zug in der Schweiz. Die AG gehört zum JinkoSolar Konzern, der 2006 als Start-up in China gegründet wurde und als der größte Solarhersteller weltweit mittlerweile über 12.000 Mitarbeiter beschäftigt. Insgesamt sechs Produktionsstätten beschäftigen sich mit der Herstellung von Solarmodulen für Kunden auf der ganzen Welt. Eine dieser Produktionsstätten hat ein besonderes Merkmal.
Start-up Squarelovin nutzt eigene Kunden für das Marketing
Wenn es in der heutigen Zeit um das Thema Marketing geht, dann benötigen Unternehmen weitaus umfangreichere Konzepte als früher. Models, Produktbilder und ein wenig Studiobeleuchtung reichen nicht aus. Das hat auch das Start-up Squarelovin erkannt und spannt daher die eigenen Kunden für das Marketing ein.
Im täglichen Joballtag kommunizieren wir viel – mit Kollegen und auch mit Mitarbeitern. Als Führungskraft sollte man allerdings einige Sätze meiden, um seine Mitarbeiter nicht vor den Kopf zu stoßen. Wir haben ein paar Dinge zusammengefasst, die man als Chef nie sagen sollte.