Firmenwagen: Kosten, Vor- und Nachteile

Firmenwagen – ein (geldwerter) Vorteil
Interessant wird es für Sie, wenn Sie den Firmenwagen auch privat nutzen dürfen. Viele Arbeitgeber erlauben das. Sie haben dann den Vorteil, dass Sie sich die Anschaffung oder den Unterhalt eines privaten Fahrzeugs oder vielleicht des Zweitwagens für die Familie sparen können. Doch in der privaten Nutzung liegt auch der Knackpunkt. Denn steuerrechtlich handelt es sich bei dieser um einen geldwerten Vorteil. Und der unterliegt dem Lohnsteuerabzug und der Sozialversicherungspflicht. Sollten Sie den Firmenwagen dagegen gar nicht privat nutzen dürfen, sind Sie gut beraten, dies vertraglich festschreiben zu lassen. Denn für das Finanzamt gilt der Anscheinsbeweis – Es geht im Zweifel davon aus, dass eine private Nutzung erlaubt und die Möglichkeit auch genutzt wird. Das müssten Sie gegebenenfalls widerlegen.
Doch wie viel kostet Sie der privat genutzte Firmenwagen nun? Das kommt zunächst einmal auf die Art der Versteuerung an. In Betracht kommen die Ein-Prozent-Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuches.
Die Ein-Prozent-Regelung
Die Ein-Prozent-Regelung bedeutet, dass monatlich ein Prozent des inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs zu versteuern ist. Wie hoch der Kaufpreis tatsächlich war, ist unerheblich – und auch, ob es sich um einen Gebrauchtwagen handelt. Fahren Sie beispielsweise einen Firmenwagen, der laut Liste 40.000 Euro wert war, sind 400 Euro im Monat zu versteuern. Dazugerechnet werden allerdings auch noch die Kosten für die Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte. Pro Entfernungskilometer der einfachen Strecke werden dafür 0,03 Prozent des Listenpreises veranschlagt. Bei höchstens 180 Fahrten im Jahr ist statt der pauschalen Bewertung auch eine Einzelbewertung möglich. In diesem Fall werden für jede tatsächliche Fahrt – die natürlich jeweils zu dokumentieren ist – 0,003 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer angesetzt.
Grundsätzlich gilt: Je teurer der Wagen und je länger der Weg zur Arbeit ist, umso höher ist nach dieser Berechnung der geldwerte Vorteil, den Sie zu versteuern haben. Bedenken Sie das auch, falls Ihr Chef Ihnen einen Firmenwagen der Luxusklasse anbietet.
Das Fahrtenbuch
Die zweite Möglichkeit der Versteuerung ist, ein Fahrtenbuch zu führen. Entscheiden Sie sich für diese Variante, werden nur die tatsächlichen Aufwendungen als geldwerter Vorteil eingestuft. Sie müssen allerdings zeitnah jede Ihrer Fahrten auflisten und vermerken, ob sie beruflich oder privat erfolgten. Bei Privatfahrten genügt es, den Kilometerstand bei Antritt und nach der Fahrt zu notieren. Bei beruflichen Fahrten will es das Finanzamt genauer wissen. Hier müssen Sie auch das Ziel, den Zweck und gegebenenfalls den Namen von Gesprächspartnern, die Sie besuchen, aufführen. Das ist etwas mühsam, kann sich aber besonders dann lohnen, wenn Sie das Fahrzeug überwiegend beruflich nutzen.
Der Unfall mit dem Firmenwagen kostet extra
Auch wichtig zu wissen: Haben Sie während einer privaten Fahrt einen Unfall mit dem Firmenwagen und Ihr Arbeitgeber übernimmt großzügig alle Kosten, kommen Sie dennoch nicht ungeschoren davon. Denn auch diese gelten als geldwerter Vorteil und unterliegen damit ebenfalls der Lohnsteuerpflicht.
Ob sich ein Firmenwagen lohnt oder nicht, hängt immer vom Einzelfall ab. Wenn Sie wissen möchten, welche Kosten auf Sie zukommen, können Sie diese mithilfe verschiedener Firmenwagenrechner im Internet genau ermitteln.