Krank – und jetzt? Bei vielen Arbeitnehmern herrscht Unsicherheit bei Krankmeldung beziehungsweise Krankschreibung. Kommt während der Krankheitsphase auch noch ein Krankenhausaufenthalt hinzu, ist oft nicht klar, welche Dokumente der Arbeitgeber benötigt und welche Fristen der Arbeitnehmer einhalten muss. Wir fassen die wichtigsten Regelungen hierzu für Sie zusammen.
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Krankschreibung
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Sie sind krankgeschrieben und wollen noch während der Krankschreibung Ihren Job kündigen? Dann sollten Sie sicherstellen, dass Sie damit keine Zahlungsansprüche aufs Spiel setzen. Wir sagen Ihnen, was bei einer Kündigung während der Krankschreibung zu beachten ist.
Jeder kann mal krank werden. Kann ein Arbeitnehmer deshalb nicht zur Arbeit erscheinen, muss er seinen Arbeitgeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen und, spätestens am vierten Tag, eine Krankschreibung eines Arztes vorlegen. Doch was darf der Arbeitgeber eigentlich wissen, abgesehen davon, dass sein Mitarbeiter krank ist? Wir sagen es Ihnen.
Aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig zu werden, ist nicht nur für Selbstständige ein unschöner Zustand: Auch Arbeitnehmer oder Arbeitslose müssen gewisse Fristen einhalten und Unterlagen einreichen, damit der Lohn oder das Arbeitslosengeld weiterhin gezahlt werden. Doch verlängert sich im Krankheitsfall der Anspruch auf Arbeitslosengeld? Und wenn ja: Wie sehen die Fristen diesbezüglich aus? Wir haben das Wichtigste zum Thema für Sie zusammengefasst.
Sie sind morgens auf dem Sprung zur Arbeit und das Kind ist krank – was nun? Wer niemanden hat, der sich spontan um den kleinen Patienten kümmern kann, muss wohl oder übel seine Pläne umschmeißen und sich bei seinem Arbeitgeber abmelden. Doch wer wird in einem solchen Fall eigentlich krankgeschrieben – Sie oder Ihr Kind? Wir verraten es Ihnen.
Eine Erkältung kommt meistens ungelegen. Welch ein Glück, wenn sie genau passend vor Antritt einer Reise wieder auskuriert ist. Doch wie verhält es sich mit der Krankschreibung, die Sie vorher bei Ihrem Arbeitgeber einreichen mussten? Und: Dürfen Sie dann überhaupt „einfach so“ in den Urlaub fahren, obwohl Sie vorher noch krankgeschrieben waren? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Urlaub nach Krankschreibung.
Immer noch nicht gesund? Gerade in der Grippezeit unterschätzen viele Arbeitnehmer die Zeit, die sie für ihre Genesung brauchen. Dabei braucht der Arbeitgeber wiederum eine Angabe darüber, wie lange der jeweilige Arbeitnehmer ausfällt, weil er im Krankheitsfall für Vertretung oder Ersatz suchen muss. Doch wie müssen Sie vorgehen, wenn sich Ihre Krankschreibung verlängert? Wir haben das Wichtigste hierzu für Sie zusammengefasst.
Wer krank ist, kann sich vom Arzt krankschreiben lassen und zu Hause bleiben. Doch was ist, wenn es das Kind erwischt hat? Ist der Nachwuchs krank, ist es gerade Alleinerziehenden oft nicht möglich, zur Arbeit zu erscheinen. Schwierig wird es mit der Betreuung des kranken Kindes auch, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Wir sagen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Sie sich von der Arbeit freistellen lassen können und wohin Sie die Krankschreibung Ihres Kindes schicken müssen.
Husten, Schnupfen, Heiserkeit – oder gar Schlimmeres – bedeuten für Arbeitnehmer: Zuhause bleiben und wieder fit werden. Die entsprechende Krankschreibung muss in solchen Fällen allerdings nicht nur zum Arbeitgeber, sondern auch bei der betreffenden Krankenkasse eingereicht werden. Doch wieso der ganze Aufwand? Wir bringen für Sie etwas Licht ins Dunkle.
Winterzeit – Erkältungszeit, da kommt es vor, dass Sie als Arbeitnehmer erkältungsbedingt zu Hause bleiben. Dabei müssen Sie nicht gleich befürchten, entlassen zu werden. Doch wie sieht es aus, wenn Sie einmal länger krankgeschrieben sind? Hat der Arbeitgeber das hinzunehmen? Und wie viel Geduld muss er an den Tag legen?
Bei einer Erkrankung müssen Sie als Arbeitnehmer Ihren Chef unverzüglich davon unterrichten, dass Sie nicht zur Arbeit kommen können. Je nach Unternehmen und Arbeitsvertrag benötigen Sie direkt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt und können sich nicht drei Tage Zeit damit lassen. Doch was ist, wenn Sie länger krank sind, als auf der Bescheinigung angegeben? Genau, dann müssen Sie eine Folgebescheinigung vorlegen.
Gestresst und ausgebrannt: Ein Burnout wird immer häufiger bei Arbeitnehmern diagnostiziert. Diese Art der Depression tritt vor allem dann auf, wenn durch zu viel Belastung und Stress die Psyche der Arbeitnehmer nicht mehr mitmacht. Da sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit entscheidend für ein glückliches und erfolgreiches (Berufs-)Leben sind, müssen sich Arbeitnehmer, die an einem Burnout erkrankt sind, entsprechend auskurieren. Doch von welchem Arzt erhalten Sie in einem solchen Fall eine Krankschreibung? Wir haben die wichtigsten Infos zum Thema für Sie zusammengefasst.
Ihre Erkrankung dauert länger als gedacht? Zwar hatte der Arzt Sie von Montag bis einschließlich Freitag krankgeschrieben, aber am Wochenende merken Sie: Ich kann am nächsten Montag auf keinen Fall arbeiten. Reicht hier eine Folgebescheinigung, die erst am Montag ausgestellt wird? Und bleibt damit das Prinzip der Nahtlosigkeit gewahrt, also der durchgängigen Krankschreibung?
Sie sind erkrankt und melden sich nach einem Arztbesuch bei Ihrem Arbeitgeber arbeitsunfähig. Dieser will unbedingt wissen, woran Sie erkrankt ist. Zwar haben Sie ein gutes Verhältnis zum Chef und vielleicht ist die Frage auch durchaus legitim, aber geht er mit dieser Frage nicht etwas zu weit? Müssen Sie ihm tatsächlich sagen, welche Erkrankung vorliegt?
Sie sind bereits ein paar Tage krank und nicht in der Lage zu arbeiten? Dann wissen Sie sicher, dass Sie Ihrem Arbeitgeber eine Krankschreibung von Ihrem Arzt vorlegen müssen. Doch auch Ihre Krankenkasse muss über Ihre Erkrankung informiert werden. Wer das versäumt, setzt unter Umständen viel Geld aufs Spiel. Wir sagen Ihnen, was passiert, wenn Sie Ihre Krankschreibung nicht oder nicht rechtzeitig zur Krankenkasse schicken.
Leider verdrängen wir es im Alltag allzu gern: Wir alle können von heute auf morgen zum Betreuungsfall werden, sei es durch Unfall oder Krankheit. Plötzlich können wir unseren Alltag nicht mehr aufrechterhalten und auch wichtige Alltagsangelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln. Was dann? Durch eine Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, welche Person Ihres Vertrauens im Ernstfall die Entscheidungen für Sie übernimmt.
Wer krank ist, sollte einen Arzt aufsuchen, gar keine Frage. Das gilt natürlich auch für Arbeitnehmer. Und wer ernsthaft erkrankt ist, sollte dies sogar so schnell wie möglich machen. Wie sieht es aber bei kleinen Wehwehchen aus oder bei Terminen für eine Vorsorgeuntersuchung? Darf hier der Gang zum Arzt auch während der Arbeitszeit erledigt werden?
Eigentlich ist der Fall klar. Wer als Arbeitnehmer erkrankt ist und deshalb seiner Tätigkeit nicht nachgehen kann, unterrichtet darüber natürlich seinen Arbeitgeber. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen, damit die Firma auch genügend Zeit hat, sich auf die Situation einzustellen und gegebenenfalls für Ersatz sorgen kann. Der nächste Schritt ist der Gang zum Arzt. Dieser stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, den sogenannten „gelben Schein“. In ihr sind der erste Tag der Krankschreibung sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vermerkt. Die entsprechenden Seiten des „Krankenscheins“ sind dann wiederum möglichst schnell an den Arbeitgeber und – bei gesetzlich Versicherten – auch an die Krankenkasse zu schicken.
Viele wissen nicht, wie man sich richtig verhält, wenn man krankgeschrieben wurde. Sollte man das Haus wirklich nicht verlassen? Was darf man und was nicht? Wir haben 8 hartnäckige Irrtümer zum Thema Krankschreibung zusammengefasst.
Krankmeldung: Das sind passende Formulierungen
Wer krank ist, muss seinen Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. Dann spielt es natürlich eine Rolle, ob es sich um eine Erkrankung mit oder ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung handelt. Üblicherweise ist ein Krankenschein erst ab dem dritten Krankheitstag erforderlich. Manche Betriebe verlangen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch bereits am ersten Tag der Krankmeldung.