Arbeiten im Urlaub: gesetzliche Regelungen
Der Urlaub dient für Arbeitnehmer grundsätzlich der Erholung. Somit soll die Zeit genutzt werden, um die eigene „Arbeitskraft“ wiederaufzufrischen. Was etwas oberflächlich klingt, ist durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Wer dieser Regelung widerspricht, und den Urlaub nicht zur Regeneration nutzt, widerspricht damit § 8 des BUrlG. Offiziell heißt es, während des Urlaubs ist jede „dem Urlaubszweck widersprechende“ Erwerbstätigkeit untersagt. Darunter fällt beispielsweise auch eine Tätigkeit für einen anderen Arbeitgeber während des Urlaubs. Wer sich nicht an die Regelungen hält, kann mit finanziellen Einbußen oder sogar einer Kündigung rechnen. Meist bezieht sich diese Drastik jedoch nur auf die erwähnte Tätigkeit eines Arbeitnehmers für einen anderen Arbeitgeber. Das Ausüben eines Nebenjobs oder einer selbstständigen Tätigkeit während des Urlaubs ist somit untersagt.
Arbeiten im Urlaub: Darf mein Chef anrufen?
Die knappe Antwort auf diese Frage: Ja, darf er. Was er jedoch nicht erwarten darf, ist Ihre Reaktion als Arbeitnehmer darauf. Sprich: Gesetzlich gesehen ist es vollkommen in Ordnung, nicht auf Anrufe oder Mails Ihres Arbeitgebers zu reagieren. Denn Ihr Urlaub dient Ihrer Erholung und Regeneration. In dieser Zeit ruht Ihre Tätigkeit für Ihren Arbeitgeber. Sonst würde Ihr Urlaub nicht seinen Zweck erfüllen. Sie haben also ein Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub. Antworten Sie in Ihrer Urlaubszeit auf Mails oder nehmen Anrufe entgegen, gilt diese Zeit als reguläre Arbeitszeit. Entsprechend müssten Sie auch bezahlt werden. Ein Nicht-Erfüllen des Urlaubszwecks tritt im Übrigen auch dann ein, wenn Ihr Arbeitgeber sich vorbehält, Sie im Urlaub zu kontaktieren. In einem solchen Fall bleibt der Urlaubsanspruch für diese Zeit bestehen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber erwartet, direkt nach Ihrem Urlaub Arbeitsergebnisse zu erhalten, die nur zu erreichen sind, wenn Sie den Urlaub über gearbeitet hätten.
Arbeiten im Urlaub: Wie vermeide ich es?
Gesetzlich ist die Sache klar: Weder für Ihren Hauptjob, noch für sonstige Tätigkeiten dürfen Sie im Urlaub Zeit und Energie aufwenden. Denn der Urlaub dient Ihrer Regeneration. Um das zu unterstützen, bietet sich ein „Digital Detox“ während des Urlaubs an: Sie verzichten auf jegliche Form digitaler Medien und lassen Laptop, Smartphone und Co. zuhause beziehungsweise ausgeschaltet. So können Sie im ersten Schritt gar nicht erreicht werden. Falls Ihnen das im ersten Schritt schwerfällt, suchen Sie sich Unterstützung bei Ihrem Partner oder Ihren Freunden, die Ihnen dabei helfen, die tatsächliche Abwesenheit von Arbeit auch einzuhalten. Denn: Wer im Urlaub arbeitet, kann sich nicht erholen.