Kurzarbeit: Das sind die Voraussetzungen

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Voraussetzungen für Kurzarbeit: Weniger Arbeit als sonst?

Zunächst eine kurze Definition: Kurzarbeit kommt dann zum Tragen, wenn ein kurzfristiger Arbeitsausfall es nötig macht, die Arbeit für Arbeitnehmer kurzzeitig zu pausieren beziehungsweise weniger zu arbeiten, als im Arbeitsvertrag vereinbart. Sprich: Die Kurzarbeit ist ein temporäres Mittel, um beispielsweise durch schlechte Auftragslagen verursachten Arbeitsausfällen entgegenzuwirken. Das kann entweder alle oder aber nur einige Arbeitnehmer eines Unternehmens betreffen. Da keine Arbeit im selben Atemzug keinen Lohn bedeutet, erhalten Arbeitnehmer in Kurzarbeit das sogenannte Kurzarbeitsgeld. Das wird – wie der Lohn – vom Arbeitgeber gezahlt. Sprich: Zunächst bedeutet Kurzarbeit weniger Arbeit als üblich.

Kurzarbeit: Wann sind die Voraussetzungen erfüllt?

Wie bereits erwähnt, gibt es bei der Kurzarbeit weniger zu tun, als im Regelfall. Um Kurzarbeit einzuführen, muss das Unternehmen allerdings einen erheblichen Ausfall dieses regulären Arbeitspensums verzeichnen. Oftmals würden Unternehmen ohne das Einsetzen von Kurzarbeit in eine schwere finanzielle Krise stürzen. Solche Krisen können beispielsweise durch saisonbedingte Ausfälle oder eine schlechte Auftragslage hervorgerufen werden. Somit kann Kurzarbeit auch als etwas Positives gesehen werden: Als der Schutz des Arbeitgebers, um Arbeitsplätze zu sichern und Mitarbeiter sowie ihr Know-how im Unternehmen zu behalten. Damit Arbeitgeber in dieser Zeit durch das Kurzarbeitsgeld versorgt sind, muss der Arbeitgeber die Kurzarbeit vorher beim Arbeitsamt anmelden. Er zahlt die Erstattung des Einkommensverlusts zunächst selbst, kann eine Erstattung der Summe allerdings bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Kurzarbeit: Wie lange darf sie dauern?

Die Kurzarbeit trägt einen Hinweis auf ihre Länge schon im Namen. Da sie nur als temporäres Hilfsmittel eingesetzt wird, darf sie nicht länger als zwölf Monate andauern. Doch auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel: In außergewöhnlichen Härtefällen kann sie auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Wann ein solcher Härtefall eintritt, muss individuell geprüft werden.

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