Weihnachtsgeld: So funktioniert die Berechnung

Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Weihnachtsgeldes?

Wie hoch das Weihnachtsgeld ausfällt, ist nicht einheitlich geregelt. Ergibt sich ein Anspruch darauf aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, ist darin auch die Höhe festgelegt. In der Regel beläuft sie sich auf einen bestimmten Prozentsatz des Monatsgehalts. Dieser kann, abhängig von der Betriebszugehörigkeit, unterschiedlich hoch sein. Oftmals ist auch festgelegt, dass ein Anspruch auf Weihnachtsgeld überhaupt erst dann besteht, wenn Sie seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind. Eine Staffelung kann zum Beispiel so aussehen:

  • nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit beträgt das Weihnachtsgeld 25% des Brutto-Monatsgehalts
  • nach zwölf Monaten 35%
  • nach 24 Monaten 45%
  • nach 36 Monaten 55%


Wie berechnet sich das Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst?

Bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst richtet sich die Höhe des Weihnachtsgeldes nach § 20 des Tarifvertrags im öffentlichen Dienst (TVöD) beziehungsweise § 20 des Tarifvertrags der Länder (TV-L). Nach beiden hat jeder Beschäftigte, der am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis steht, einen Anspruch auf die „Jahressonderzahlung“ für das jeweilige Jahr.

Grundlage der Berechnung ist hier der durchschnittliche Monatslohn der Monate Juli, August und September. Der Prozentsatz richtet sich nach der Entgeltgruppe. Bei Arbeitsverhältnissen, die erst nach dem 30. September begonnen haben, dient das Monatsgehalt im Oktober als Bemessungsgrundlage. Das Weihnachtsgeld wird in diesem Fall anteilig für jeden Monat, in dem das Arbeitsverhältnis bestand, ausgezahlt.

Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung des Arbeitgebers

Geben Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung keine entsprechenden Regelungen her, handelt es sich bei der Zahlung des Weihnachtsgeldes – sofern es überhaupt gezahlt wird – um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Das bedeutet, dass es auch in seinem Ermessen liegt, wie hoch diese Sonderzahlung ausfällt und welche Bedingungen er daran knüpft. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz darf er dabei allerdings keinen Mitarbeiter aufgrund seines Bildungsstandes oder eingeschätzter Fähigkeiten benachteiligen.

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

Die Zahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt üblicherweise zusammen mit dem Arbeitslohn für November. Das bedeutet aber keineswegs, dass beide steuer- und sozialversicherungsrechtlich gleich zu behandeln wären. Steuerrechtlich gilt das Weihnachtsgeld als „sonstiger Bezug“. Das hat zur Folge, dass die Lohnsteuer auf diese Sonderzahlung nach der Jahres- statt wie beim Gehalt nach der Monatstabelle und nach einem besonderen Berechnungsschema ermittelt wird. Die Lohnsteuer wird danach einmal für den Jahresarbeitslohn ohne und einmal mit dem „sonstigen Bezug“ bestimmt. Der Differenzbetrag ergibt die Lohnsteuer, die auf den „sonstigen Bezug“ entfällt.

Im Ergebnis bedeutet das höhere Abzüge auf die Sonderzahlung als auf das Gehalt. Und damit nicht genug: Liegt Ihr reguläres Monatsgehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), müssen Sie auf das Weihnachtsgeld zusätzliche Sozialbeiträge zahlen. All das führt dazu, dass vom Weihnachtsgeld unter dem Strich oft weniger übrig bleibt als erhofft.

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