Sie sind krankgeschrieben und wollen noch während der Krankschreibung Ihren Job kündigen? Dann sollten Sie sicherstellen, dass Sie damit keine Zahlungsansprüche aufs Spiel setzen. Wir sagen Ihnen, was bei einer Kündigung während der Krankschreibung zu beachten ist.
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Kündigung

Sie suchen eine berufliche Veränderung, ziehen aus privaten Gründen in eine andere Stadt oder sind schlichtweg unzufrieden mit Ihrer derzeitigen Stelle – es gibt viele Gründe, warum Sie kündigen möchten. Doch dabei sollten Sie nicht unüberlegt handeln und vorher genau überlegen, wie Sie die Kündigung kommunizieren und an wen Sie diese schicken. Schließlich gilt wie überall: Man sieht sich immer zweimal im Leben.

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein wichtiger Einschnitt ins Arbeitsleben und bringt viele Veränderungen mit sich. Dieser Schritt will wohlüberlegt und geplant sein, gilt es doch auch, vertragliche sowie gesetzliche Kündigungsfristen einzuhalten, um Problemen aus dem Weg zu gehen. Was passiert jedoch, wenn die Kündigung des Arbeitnehmers und die Kündigung des Arbeitgebers zufällig gleichzeitig oder zumindest am selben Tag passieren?

Entscheidet man sich als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, ein Arbeitsverhältnis mit einer Kündigung zu beenden, sind einige formelle Dinge dabei zu beachten. Am Wichtigsten ist es meist, bestimmte Fristen einzuhalten, um Komplikationen aus dem Weg zu gehen. Daher muss die Partei, die kündigt, nachweisen können, dass sie die schriftliche Kündigung rechtzeitig auf den Weg gebracht hat. Hierbei stellt sich oft die Frage, welcher Zeitpunkt hierbei tatsächlich gilt: der Tag, an dem der Brief mit der Kündigung von der Post abgestempelt wird, oder der Tag, an dem der entsprechende Brief tatsächlich eingegangen ist?

Wer aus einem festen Arbeitsverhältnis heraus kündigt oder als Arbeitsloser ein zumutbares Jobangebot ablehnt, der hat mit finanziellen Konsequenzen seitens der Agentur für Arbeit zu rechnen. Die sogenannte Sperrfrist soll bewirken, dass Arbeitnehmer ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht so ohne weiteres aufkündigen. Zu Unrecht gekündigte Arbeitnehmer hingegen sollen durch die Sperrfrist motiviert werden, der Kündigung zu widersprechen. Eine solche Sperrfrist kann bis zu zwölf Wochen dauern und verringert auch die Gesamtzeit der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld I.

Wer seinen Job wechseln will, hat natürlich seine Gründe. Doch nicht immer empfiehlt es sich, diese einem potenziellen neuen Arbeitgeber mitzuteilen. Eine Begründung für den Jobwechsel wird allerdings in der Regel erwartet. Wir sagen Ihnen, was Sie beachten sollten, wenn es um die Frage geht, warum Ihr altes Arbeitsverhältnis beendet wurde oder beendet werden soll.

Bei der Bewerbung auf eine neue Stelle stellt sich immer wieder die Frage: Wie soll ich meinen Jobwechsel begründen? Spätestens im Vorstellungsgespräch müssen Sie zu diesem Thema Stellung beziehen. Bereiten Sie sich also darauf vor. Wir geben Ihnen Argumente für den Jobwechsel an die Hand, die Sie in diesem Fall anbringen können.

Manchmal erfordert es die Situation, dass Sie Ihren Arbeitsplatz selbst kündigen. Das kann aus verschiedenen Gründen geschehen. Doch bevor es so weit kommt, sollten Sie einen kurzen Moment an mögliche Konsequenzen denken. Wie sieht es mit Ihrer finanziellen Situation aus? Denn im Falle einer Eigenkündigung müssen Sie mit Sperrfristen der Agentur für Arbeit rechnen. Und das bedeutet, dass Sie erst einmal kein Arbeitslosengeld beziehen können.

Ihr Job hält nicht das, was Ihnen versprochen wurde? Oder Sie fürchten sich vor einer Entlassung? Eine Kündigung kommt normalerweise nicht aus heiterem Himmel. Dennoch ist es gut, sich auf solche Situationen vorzubereiten. Wir informieren Sie über die gesetzlichen Regelungen zur Kündigungsfrist und was es hierbei zu beachten gibt.

Ist man als Betriebsratsmitglied unkündbar?
Sie sind Mitglied im Betriebsrat – und somit unantastbar, oder? Der Mythos des unkündbaren Betriebsratsmitglieds hält sich hartnäckig. Wir klären Sie darüber auf, welchen Kündigungsschutz eine solche Position umfasst, wie Kündigungen bei Betriebsratsmitgliedern geregelt werden und welche Punkte es hierbei zu beachten gilt.

Ein sicherer Job auf Lebenszeit ist für viele Arbeitnehmer entscheidend – gerade, wenn in der heutigen Arbeitszeit Arbeitsplätze immer unsicherer werden. Doch ab welchem Zeitpunkt kann ein Arbeitgeber seine Angestellten nicht mehr entlassen? Wie werden Sie unkündbar? Wir haben hierzu die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

Viele Arbeitnehmer können sich am Ende des Jahres über eine Extra-Zahlung ihres Arbeitgebers freuen: das Weihnachtsgeld. Doch was ist, wenn das Arbeitsverhältnis zu dieser Zeit bereits von einer Seite gekündigt oder aufgehoben wurde? Wir haben für Sie zusammengestellt, unter welchen Bedingungen Ihnen im Falle einer Kündigung das Weihnachtsgeld zusteht.

Mehrere Wochen Krankenaufenthalt, im Anschluss noch eine längere Reha-Maßnahme und dann sind Sie noch immer nicht gesund – die Begeisterung des Arbeitgebers hält sich verständlicherweise in Grenzen. Und ist dann noch abzusehen, dass Sie auf längere, unbestimmte Zeit krankgeschrieben sein werden, kann sogar die Kündigung in Ihrem Briefkasten liegen. Ist das erlaubt? Kann der Arbeitgeber Ihnen wegen Krankheit kündigen? Ja, kann er, aber er muss sich dabei an sehr enge rechtliche Vorgaben halten.

Da ist bei Arbeitnehmern oft ein Aufschrei zu hören: Krankgeschrieben und trotzdem flattert die Kündigung ins Haus! Viele glauben noch immer, dass ihnen der Arbeitgeber nicht kündigen darf, wenn sie krank sind. Doch das ist ein Irrtum, auch wenn er sich hartnäckig hält. Denn auch während einer Krankschreibung darf Ihnen Ihr Chef kündigen. Ob berechtigt oder nicht, das entscheidet sich im Einzelfall.

Da sind Sie schon seit Ewigkeiten im Unternehmen beschäftigt und nun das: Im Briefkasten liegt die Kündigung vom Arbeitgeber. Was für einige von uns völlig überraschend kommt, war für andere längst absehbar. Egal, aus welchem Grund Ihnen gekündigt wurde: Sie müssen nun handeln, wenn Sie weiterhin im Unternehmen beschäftigt sein wollen.

Das ist ein echter Schock: Sie bekommen mit der Post die Kündigung Ihres Arbeitsgebers. Das mag Sie kurzzeitig völlig umhauen, doch bewahren Sie jetzt kühlen Kopf. Denn um sich gegen die Kündigung zu wehren, müssen Sie Fristen einhalten. Das gilt insbesondere bei einer Kündigungsschutzklage. Und auch in finanzieller Hinsicht gilt es, einiges zu beachten. Aber immer der Reihe nach.

Wie sieht es mit dem Anspruch auf Urlaubsgeld aus, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einer Kündigung getrennte Wege gehen? Muss dem Chef bereits gezahltes Urlaubsgeld erstattet werden?

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können eine Kündigung aussprechen, auch fristlos. Natürlich muss es dafür wichtige Gründe geben. Kennen Sie sich aus in Sachen Kündigungsfristen, Gründe für fristlose Kündigungen oder Besonderheiten in Schwangerschaft und Probezeit? Testen Sie Ihr Wissen mit unserem Quiz.

Eine Kündigung zu erhalten, ist in der Mehrheit der Fälle keine schöne Angelegenheit. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überlegen im Kündigungsfall, ob Ihnen eine Abfindung zusteht. Ist dies der Fall, stellt sich gleich die Frage nach der Höhe der Abfindung. Wir geben Ihnen Informationen zu verschiedenen Berechnungen und informieren Sie, was es hierbei zu beachten gibt.

Vertrauen ist wichtig – und zwar auch am Arbeitsplatz. Gerade in Zeiten, in denen sich die Gleitzeit auf dem Vormarsch befindet und das Homeoffice längst zum gängigen Arbeitsmodell avanciert ist, muss der Arbeitgeber sich auf die korrekte Angabe der Arbeitszeiten von Seiten des Arbeitnehmers verlassen können. Wenn jedoch der Arbeitnehmer seine Arbeitszeiten nicht sorgfältig und penibel notiert oder sich zu Zeiten, in denen er eigentlich arbeiten sollte, mit anderen Dingen beschäftigt, ist das Vertrauen und somit die Grundlage des Arbeitsverhältnisses gestört. Schließlich wird seine Arbeitszeit bezahlt, obwohl er sie gar nicht geleistet hat.