Bildschirmbrille: Wann übernimmt der Arbeitgeber die Kosten?

Bildschirmbrille: Das bringt sie

Eine Bildschirmbrille (auch Arbeitsplatzbrille oder Computerbrille genannt) wird – wie der Name schon sagt – ausschließlich zur Arbeit an PC und Laptop verwendet. Das kann sinnvoll sein, weil so optimales und beschwerdefreies Sehen möglich gemacht wird. Das Besondere: Die Brillengläser sind nicht wie bei regulären Brillen auf eine Sehdistanz von rund 30 cm optimiert, sondern auf 50 bis 70 cm, da sich in diesem Abstand meist der Bildschirm vor den Augen befindet. Wer jetzt denkt, er könne die Bildschirmbrille schlicht mit einem geringeren Abstand zum Bildschirm umgehen, der irrt. Der Abstand ist wichtig, da der Bildschirm eine Lichtquelle ist und das konstante Betrachten aus geringer Distanz zu Schäden am Auge führen kann. Besonders eignet sich eine Bildschirmbrille für Menschen, die grundsätzlich zu Brillenträgern gehören und Lese- oder Gleitsichtbrillen tragen. Auch Menschen mit einer ausgeprägten Weitsichtigkeit können von einer Bildschirmbrille profitieren. Oftmals ist der Betriebsarzt (falls vorhanden) ein guter Ansprechpartner, um Ihnen eine Bildschirmbrille zu verschreiben bzw. Sie hier zu beraten.

Bildschirmbrille: Wer übernimmt die Kosten?

Wer eine Bildschirmbrille aufgrund einer Verschreibung tragen muss, kann aufatmen: Laut Berufsgenossenschaften (BGI 786) trägt der Arbeitgeber die Kosten für eine Bildschirmbrille. Auch das Arbeitsschutzgesetz kann hier als Quelle herangeführt werden, da die Bildschirmbrille als persönliche Schutzausrüstung kategorisiert wird:

„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.”

Grundsätzlich haben Arbeitsgerichte das Recht auf volle Kostenerstattung der Bildschirmbrille bestätigt. Die einzige Voraussetzung, die Arbeitnehmer hierbei erfüllen müssen, ist, dass die Brille von einem Arzt speziell für die Arbeit an einem Monitor verschrieben werden muss. Beschafft sich ein Arbeitgeber eine Brille regulär beim Optiker und weist diese dann im Nachgang als Bildschirmbrille aus, so ist dies unzulässig.

Bildschirmbrille: So läuft der Antrag

Wie bereits erwähnt, müssen Sie sich beim Besorgen einer Bildschirmbrille an eine festgelegte Reihenfolge halten.

  1. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Probleme, die Sie bei der Bildschirmarbeit haben und dass diese Probleme möglicherweise durch eine Bildschirmbrille behoben werden können.
  2. Konsultieren Sie einen Arzt, der Ihnen eine Bildschirmbrille speziell für die Arbeit an Monitoren verschreibt.
  3. Mit dem Attest des Arztes gehen Sie zu Ihrem Arbeitgeber und holen sich die Zustimmung zur Kostenübernahme ein.
  4. Am Ende müssen Sie und Ihr Arbeitgeber sich auf die Art und das Modell der Brille einigen. Einen konkreten Anspruch auf ein modisches Gestell oder eine Brille nach ihren individuellen Wünschen haben Sie dabei nicht.
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