Chef kann das Rauchen am Arbeitsplatz komplett verbieten
Zunächst einmal hat niemand ein Recht auf die sogenannte „Raucherpause“. Sie zählt nicht zur Arbeitszeit. Großzügige Chefs erlauben sie trotzdem. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass sie nicht innerhalb der Arbeitszeit geduldet wird. Wäre dies der Fall, bedeutete das eine klare Benachteiligung aller Nichtraucher im Betrieb. Da sie keine Raucherpausen während der Arbeitszeit haben, würden sie also mehr arbeiten als ihre rauchenden Kollegen. Im Zuge der Gleichbehandlung muss die Zeit, die durch Raucherpausen verloren geht, auf die reguläre Arbeitszeit aufgeschlagen werden.
Rauchen außerhalb der Arbeitszeit ist erlaubt
Wenn der Chef grundsätzlich keine Raucherpausen zulässt, hat der Raucher keinen Anspruch darauf, sie durchzusetzen. Schließlich hat der Chef auch die Rechte der nicht rauchenden Mitarbeiter im Betrieb sicherzustellen. Deshalb darf er das Rauchen am Arbeitsplatz grundsätzlich verbieten und auch Raucherpausen untersagen. Doch wie sieht es mit der regulären Pause aus? Darf sie zum Rauchen genutzt werden? Obwohl die reguläre Pause der Erholung dienen und vor Überarbeitung schützen soll, darf sie zum Rauchen genutzt werden. Schließlich gehört sie nicht zur Arbeitszeit. Deshalb darf der Arbeitsnehmer auch selbst bestimmen, wo er seine Pause verbringt. Herrscht im Betrieb und auch auf dem Betriebsgelände ein Rauchverbot, muss der Arbeitnehmer seine Pause eben außerhalb des Geländes verbringen und kann dort nach Herzenslust rauchen.
Nichtraucher dürfen nicht durch Raucher belästigt werden
Ein Kompromiss, der die Belange der Raucher ebenso wie die der Nichtraucher berücksichtigt, ist die Einrichtung besonderer Raucherräume oder Raucherzonen im Gebäude oder auf dem Betriebsgelände. Doch auch hier stehen die Nichtraucher wieder unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. Damit sie nicht gegen ihren Willen dem schädlichen Tabakqualm ausgesetzt werden, sind Raucherräume so zu gestalten und mit Türen zu versehen, dass der Qualm nicht nach außen dringt. Ähnlich sieht es mit Raucherzonen außerhalb von Gebäuden aus. Auch sie sind so anzulegen, dass Nichtraucher auf keinen Fall durch die Raucher belästigt werden.
Betriebsklima ist wichtig
Werden die vorgenannten Vorgaben eingehalten, arbeiten Raucher und Nichtraucher meistens friedlich mit- und nebeneinander. Schließlich hat jeder gute Chef auch das Betriebsklima im Blick. Hier schaden unnötige Konflikte zwischen den beiden Gruppen nur. Doch wie sieht es aus, wenn sich uneinsichtige Raucher nicht an Verbote halten und ihrer Nikotinsucht wider besseres Wissen trotzdem frönen?
Wer trotz Verbots raucht, dem kann gekündigt werden
Wer trotz des eindeutigen Verbots am Arbeitsplatz raucht, handelt vorsätzlich gegen das Rauchverbot am Arbeitsplatz. Hier bietet das Arbeitsrecht eine breite Palette an Maßnahmen zur Einhaltung des Rauchverbots. Die mildeste Form ist zunächst einmal das klärende Gespräch zwischen Chef und uneinsichtigem Raucher. Bleibt ein solches Gespräch ohne Folgen, wäre eine Abmahnung, die auch in der Personalakte vermerkt wird, der nächste Schritt. Wird trotz Abmahnung weiter geraucht, kann der Chef sogar die Kündigung androhen. Wer es so weit treibt, spielt mit dem Feuer und kann sich als nächstes sogar die fristlose Kündigung einfangen.