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Trotz Krankschreibung Recht auf Lohnfortzahlung
Natürlich hat der Arbeitnehmer auch während seiner Krankschreibung weiter das Recht auf Lohnfortzahlung. Ansonsten würde ja massiver Druck ausgeübt, möglichst schnell wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen, obwohl die Krankheit noch nicht ausgestanden ist. Schließlich möchte niemand wegen einer Erkrankung finanzielle Einbußen erleiden und schleppt sich unter Umständen zur Arbeit, obwohl er nicht gesund ist.
Nach sechs Wochen Krankheit Anspruch auf Krankengeld
Statthaft ist es jedoch, trotz Krankschreibung wieder zur Arbeit zu kommen. Schließlich ist die Krankschreibung des Arztes lediglich eine Prognose. Wer sich also fit fühlt, darf wieder arbeiten, auch wenn er noch krankgeschrieben ist. Nach sechs Wochen Krankschreibung endet jedoch der Anspruch auf Fortzahlung des Lohns. Um auch hier große finanzielle Nachteile durch die Erkrankung zu vermeiden, springt die Krankenkasse ein und der Arbeitnehmer bekommt Krankengeld. Wer also länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, bekommt mit dem Krankengeld einen finanziellen Ausgleich für den wegfallenden Lohn. Bei Krankheiten, die bis zu sechs Wochen dauern, bekommt der Arbeitnehmer also weiterhin seinen Lohn – unabhängig davon, ob er den Zeitraum der Krankschreibung ausschöpft oder bereits vorher wieder zur Arbeit erscheint. Wie ist es aber, wenn Krankengeld bezogen wird, sich der Beschäftigte vor Ablauf der Krankschreibung wieder fit fühlt und an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt? Wird ihm das Krankengeld weitergezahlt bis zum Ende der Krankschreibung?
Arbeiten trotz Krankengeld: Vorauszahlungen müssen erstattet werden
Anspruch auf Krankengeld als sogenannter „Lohnersatzleistung“ hat der Arbeitnehmer ausschließlich für die Zeit, in der er wirklich krank ist und deshalb nicht arbeiten kann. Ist der Beschäftigte mit Krankengeldanspruch und trotz Krankschreibung wieder gesund und erscheint zur Arbeit, entfällt ab diesem Tag sein Anspruch auf Krankengeld. Das ist auch logisch, denn in dem Moment, wo er wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt, wird ihm wieder sein regulärer Lohn bezahlt. Der Bezug von Krankengeld und reguläre Lohnzahlung schließen einander aus. Wer also vor Ablauf der Krankschreibung die Arbeit wieder aufnimmt, muss der Krankenkasse bereits im Voraus gezahltes Krankengeld anteilig zurückerstatten.