Wer in Teilzeit arbeitet, hat sich bewusst dafür entschieden, keine volle Stelle anzunehmen. Die Gründe dafür können vielfältig sein: Kindererziehung, Pflege eines Angehörigen oder einfach der Wunsch nach mehr Freizeit. Wie sieht es aber aus, wenn der Chef trotz verringerter Stundenzahl auf Überstunden besteht. Hat er dazu überhaupt ein Recht?
Tagwords
Liste aller Ergebnisse zu Ihrem Tag
20662 Ergebnisse gefunden
Angezeigt werden die Ergebnisse: 15581 bis 15600
Sie wollen heiraten? Herzlichen Glückwunsch! Bevor das freudige Ereignis starten kann, müssen allerdings ein paar Dinge geregelt sein. Zum Beispiel der Urlaub. Schließlich will niemand am Tag seiner Hochzeit arbeiten. Was also tun – Urlaub nehmen? Nicht so schnell. Vielleicht geht es auch anders.
Wer Überstunden leistet, möchte sie natürlich auch gerne vergütet haben. Zum einen können sie auf der Basis des regulären Lohns vergütet werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, Überstunden durch Freizeitausgleich „abzufeiern“. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, eine der beiden Möglichkeiten relativ zeitnah in Anspruch zu nehmen, da die Ansprüche sonst unter Umständen verfallen können. Je nach Lage gelten unterschiedliche Fristen, bis wann Vergütung oder Freizeitausgleich geltend gemacht werden müssen. Ein Sonderfall ist die Erkrankung während des Freizeitausgleichs. Worauf zu achten ist, wird nachfolgend erläutert.
Der Arbeitgeber möchte dem Arbeitnehmer kündigen, und zwar nicht unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist, sondern von heute auf morgen – fristlos. Natürlich ist ihm das nicht ohne Weiteres möglich, er sollte schon einen wichtigen Grund anführen. Doch welcher Grund ist so schwerwiegend, dass der Arbeitnehmer unmittelbar gehen muss?
In Kürze treten Sie Ihre neue Arbeitsstelle an. Verbunden damit sind Vorfreude und eine gesunde Aufregung, aber es bleibt eventuell auch ein leicht mulmiges Gefühl: Passe ich ins Unternehmen? Klappt die Zusammenarbeit zwischen dem neuen Arbeitgeber und mir? Damit sich beide Seiten kennenlernen, wird eine Probezeit vereinbart. Sie ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird in der Regel aber bis zu einer Periode von sechs Monaten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Bei jeder Probezeit sind einige Punkte zu beachten.
Für viele stellt sie ein Risiko da, sie ist aber auch eine große Chance: die Probezeit. In dieser Zeitspanne lernen Sie Ihren neuen Arbeitgeber und den neuen Job kennen und können entscheiden, ob Ihre Erwartungen auch wirklich erfüllt werden. Doch was passiert, wenn eine Krankheit Sie für einige Wochen arbeitsunfähig werden lässt? Droht Ihnen dann schon die Kündigung? Und welche gesetzlichen Regelungen gibt es hier zu beachten? Wir haben die wichtigsten Infos zum Thema für Sie zusammengefasst.
Benötigen Sie einen freien Tag für ein Familienfest oder wegen eines Todesfalls, ist es nicht immer erforderlich, Urlaub einzureichen. In manchen Fällen steht Ihnen Sonderurlaub zu. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei der Geburt des eigenen Kindes, der eigenen Hochzeit oder aber beim Tod eines Elternteils oder Kindes.
Wer sich in der Anfangsphase eines neues Jobs und somit oft in der Probezeit befindet, der möchte sich von seiner besten Seite zeigen: Immer 100% Leistung erbringen, alle Erwartungen erfüllen. Doch was ist, wenn Viren und Bazillen zuschlagen und man in der Probezeit krank wird? Wir haben die wichtigsten Eckdaten und Fakten für Sie zusammengestellt.
Wirtschaftliche Kontakte in Schweden sind nicht zu unterschätzen, sie können Gold wert sein. Wenn Sie nachfolgende Tipps des Business Knigge Schweden beachten, sind Sie bestens auf Verhandlungen und Geschäftsvorgänge vorbereitet.
„Wir lieben stationär!“
26.02.2019
Immer mehr Unternehmen verlagern ihr Geschäft ins Internet und verlassen oder minimieren den stationären Handel. Die easyApotheke (Holding) AG aus Düsseldorf macht es andersherum: Sie holt die Kunden aus dem Onlineshop in ihre 125 Apotheken vor Ort. Dort erwartet sie ein Einkaufserlebnis mit riesigem Angebot und einer Beratung auf Augenhöhe. Vorstand Stephan Just erzählt im Gespräch mit Wirtschaftsforum, warum ‘stationär’ in seinem Unternehmen so hoch im Kurs steht und weshalb der Einwurf-Flyer unverzichtbar ist.
TRIPLAN – Fit für die Zukunft
23.01.2019
Bei einem Neu- oder Umbau ist die Visualisierung des geplanten Projekts ein hilfreiches Mittel, um ein optimales Ergebnis zu erzielen – auch im Anlagenbau. Die TRIPLAN AG aus Bad Soden am Taunus begann damit vor über 50 Jahren. Heute ist sie nicht nur ein gefragter Ansprechpartner für die Planung und Optimierung von Anlagen, sondern bietet auch die entsprechenden Softwarelösungen sowie technologische Innovationen für die Mineralölindustrie. Auf diesen drei Beinen steht sie gut da.