Bildung ist Landessache und so gibt es für den Bildungsurlaub keine bundesweit einheitliche Regelung. Es sind vielmehr die Gesetze des einzelnen Bundeslandes maßgebend. Wenn Sie genau wissen möchten, welche Regelungen in Bezug auf den Bildungsurlaub gelten, müssen Sie nachschauen, was das Bundesland, in dem Ihr Arbeitsplatz liegt, gesetzlich festgelegt hat.
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Viele Romanzen haben ihren Ursprung am Arbeitsplatz. Und das ist eigentlich auch nicht verwunderlich. Die Bindungen zwischen Kolleginnen und Kollegen sind oft besonders eng. Und das liegt nicht nur an der räumlichen Nähe. Häufig wird im Team gemeinsam an einer Lösung gearbeitet, in den Pausen ist auch viel Zeit für Privates. Kein Wunder, dass es da manchmal knistert und funkt. Laut einer aktuellen Umfrage hatte jeder dritte Arbeitnehmer schon einmal eine sexuelle Beziehung am Arbeitsplatz. Lediglich in 15% der Fälle blieb es eine einmalige Sache, bei knapp 30% entwickelte sich daraus sogar eine Beziehung von mindestens fünf Jahren. Doch wie werden beginnende und bestehende Romanzen arbeitsrechtlich beurteilt? Darf der Chef Liebe am Arbeitsplatz verbieten?
Heute kann sich ein Arbeitnehmer nicht mehr auf das einmal Gelernte verlassen. Zu komplex ist die Arbeitswelt und erworbenes Wissen veraltet und muss durch neue Erkenntnisse ersetzt werden. Da kommt ein Bildungsurlaub gerade recht, soll er doch den Horizont erweitern und neue Impulse für den Berufsalltag schaffen. Aber woher wissen Sie, ob Sie überhaupt Bildungsurlaub beantragen können? Und welche Angebote können Sie nutzen?
„Wer nicht fragt, bleibt dumm“ – und wer nicht fragt, kommt nicht weiter. So könnte der Grundsatz für Mitarbeitergespräche lauten. Ein essenzielles Mittel dabei ist die richtige Vorbereitung, die auch beinhaltet, mögliche Fragen zu sammeln. Denn: Nicht nur Sie müssen im Gespräch Rede und Antwort stehen, der Chef ist ebenfalls dran. Wir klären Sie über die optimale Vorbereitung und die passenden Fragen auf.
Bei einer Bewerbung sind Nachweise über den bisherigen beruflichen Weg unabkömmlich und bieten die Möglichkeit, sich von seinen Mitbewerbern abzuheben. Was aber tun, wenn vom aktuellen Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis vorliegt? Das kann verschiedene Gründe haben, ist jedoch kein Grund zur Panik.
Sich neben dem Hauptjob etwas dazuverdienen? Das klingt für viele Arbeitnehmer nach einer guten Möglichkeit, zum Beispiel die Urlaubskasse etwas aufzubessern. Doch zu welchem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber über das Vorhaben informiert werden? Muss er das überhaupt? Und wie sollte eine solche Information aussehen? Wir haben die wichtigsten Punkte hierzu für Sie zusammengefasst.
Mit der Gründung des Unternehmens im Jahr 1996 durch die beiden Freunde Robert Cirjak und Romann Rademacher hat Wibit die Welt der aufblasbaren Wasserparks erfunden und das Spielen auf dem Wasser revolutioniert. Inspiriert durch ihre Leidenschaft zum Sport sowie den Wunsch nach einem außergewöhnlichen Geschäftsmodell entwickeln die Unternehmer mit ihrem Team konstant neue kreative Ideen rund um Aktivitäten auf dem Wasser.