Für die Weihnachtstage wünschen sich die meisten Menschen Ruhe, Besinnlichkeit und Zeit für die Familie. In manchen Branchen ist es allerdings unabdingbar, dass auch an den Weihnachtsfeiertagen gearbeitet wird. Doch welche Tage gelten eigentlich als Arbeitstage, welche als Feiertage und was bedeutet das konkret für den Arbeitnehmer? Wir sagen Ihnen, was dazu im Arbeitszeitgesetz geregelt ist.
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Wie hoch der Lohn ist, den ein Arbeitnehmer für seine Tätigkeit erhält, ist häufig im Arbeitsvertrag geregelt. Doch in vielen Fällen wird die Entlohnung nicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell ausgehandelt, sondern ergibt sich aus der Eingruppierung in Entgeltgruppen. Wir erklären Ihnen, welche Entgeltgruppen es gibt.
Sportsponsoring – Das Marketingtool für sportaffine Unternehmen
Sport ohne Sponsoring ist nicht mehr denkbar. Warum Sponsoren Sport anderen Bereichen vorziehen, welche Möglichkeiten Sportsponsoring bietet, und welche Bedeutung dieses Marketingtool hat, hat Herr Prof. Dr. Michael Bernecker, als Experte vom ‚Deutschen Institut für Marketing (DIM)‘, für Wirtschaftsforum zusammengefasst.
Eigentlich ist der Fall klar. Wer als Arbeitnehmer erkrankt ist und deshalb seiner Tätigkeit nicht nachgehen kann, unterrichtet darüber natürlich seinen Arbeitgeber. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen, damit die Firma auch genügend Zeit hat, sich auf die Situation einzustellen und gegebenenfalls für Ersatz sorgen kann. Der nächste Schritt ist der Gang zum Arzt. Dieser stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, den sogenannten „gelben Schein“. In ihr sind der erste Tag der Krankschreibung sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vermerkt. Die entsprechenden Seiten des „Krankenscheins“ sind dann wiederum möglichst schnell an den Arbeitgeber und – bei gesetzlich Versicherten – auch an die Krankenkasse zu schicken.
Ob als Freiberufler, Ein-Mann-Unternehmen oder Big Business Player: Angebote zu schreiben ist eine Disziplin, die Sie beherrschen müssen. Hier kommt es zum einen darauf an, die rechtlichen Vorgaben genau einzuhalten und zum anderen darauf, Ihre Leistungen übersichtlich und einheitlich einem potenziellen Kunden zu unterbreiten. Wir fassen für Sie die nötigen Schritte der Erstellung eines Angebots zusammen..
Sie haben einen Job, der Spaß macht und in dem Sie sich selbst verwirklichen können? Herzlichen Glückwunsch! Doch nicht allein diese „soften“ Faktoren sind für Arbeitnehmer entscheidend, wenn es um den Beruf geht. Vor allem das Gehalt ist nach wie vor eines der wichtigsten Entscheidungskriterien für oder gegen einen Job. Und im Laufe der Jahre wollen Sie sich selbstverständlich steigern – das Stichwort: Gehaltserhöhung. Doch ab wann dürfen beziehungsweise sollten Sie in einem Job nach mehr Gehalt fragen? Wir fassen die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.
Konzeptpapier, Vortrag, Pressemitteilung – bei all diesen Textformen kommt es nicht nur auf den konkreten Inhalt an, sondern auch auf einen gut geschriebenen Schluss, damit der Inhalt in Erinnerung bleibt. Doch wie schreiben Sie das ideale Fazit? Wir haben die wichtigsten Handgriffe für die Redaktion für Sie zusammengefasst.
Wer sein Leben lang gearbeitet hat, kann im Alter die Früchte als Altersrente genießen. Vorausgesetzt natürlich, er hat fleißig seine Beiträge in die staatliche Rentenversicherung eingezahlt. Wer nun schon während seines Erwerbslebens wissen möchte, über wieviel Rente er sich im Alter freuen darf, der wird früher oder später auf den Begriff „Rentenpunkte“, oder, wie es offiziell heißt, „Entgeltpunkte“ stoßen.
Schnell mal eben eine halbe Seite tippen? Das ist gar nicht mal so einfach! Vor allem dann nicht, wenn Sie nur zwei oder vier Finger zum Tippen verwenden. Doch zum Glück gibt es eine Methode, die das Tippen am Computer oder Laptop so einfach wie nie macht: Das 10-Finger-Schreiben. Was sich hinter dem Begriff versteckt und wie Sie es erlernen können, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Quiz zu Stärken und Schwächen im Bewerbungsgespräch
Die Frage nach den Stärken und Schwächen im Bewerbungsgespräch macht vielen Angst, weil sie nicht wissen, wie man richtig reagiert. Wie sollte man mit bestimmten Schwächen umgehen, welche Stärken sollte man nennen und warum fragen die Personaler eigentlich danach? Machen Sie unser Quiz und erfahren Sie, ob Sie gut gewappnet sind.
Schaffen Sie Ihrem Bewusstsein Raum für positive Gedanken für die Zukunft und überlegen Sie, wie Sie in Zukunft vorgehen können. Hören Sie auf, sich den Rückschlag immer wieder vor Augen zu halten und richten Sie den Blick nach vorn.
Wer Tag für Tag volle Leistungen erbringen muss, dessen Batterien können sich entladen. Genehmigen Sie sich Ruhe, um über das Geschehene nachdenken zu können und sich davon zu erholen. Verwöhnen Sie sich!
Diese Situation wünscht sich niemand: Der Arbeitgeber ist insolvent und niemand weiß, wie es weitergeht. Für die Mitarbeiter beginnt eine nervenaufreibende Zeit, denn jeder bangt um seinen Job und sein Gehalt. Falls es auch Sie erwischt hat und Sie sich fragen: Was passiert jetzt? – Wir sagen Ihnen, was die Insolvenz Ihres Arbeitgebers für Sie bedeutet und was Sie tun können.
In vielen Branchen ist es üblich, einheitliche Arbeitskleidung zu tragen – oder sogar notwendig, zum Beispiel, wenn es sicherheitsrelevant ist. Oft ist es jedoch mehr eine Frage der Etikette oder eines einheitlichen Erscheinungsbilds. Nicht jeder Arbeitnehmer ist erfreut, wenn ihm sein Arbeitgeber Vorschriften macht, was er zu tragen hat, und wird sich vielleicht fragen: Darf er das überhaupt? Wir haben für Sie zusammengefasst, was der Chef in Sachen Kleiderfrage anordnen darf.
Sie wollen sich auf eine Stelle bewerben und in der Stellenausschreibung wird die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt? Dann stellen Sie sich wahrscheinlich die Frage, ob er überhaupt dazu berechtigt ist, ein Führungszeugnis zu verlangen – zu Recht. Wir verraten Ihnen, wann das der Fall ist und wann nicht.
Nicht alle Menschen sind auf Anhieb für den ersten Arbeitsmarkt geeignet. Die Gründe dafür können vielfältig sein: ein körperliches oder geistiges Handicap oder eine längerdauernde vorherige Arbeitslosigkeit können dazu führen, dass diese Menschen etwas mehr Zeit benötigen, um sich in der „rauen“ Welt der Arbeit (wieder) zurechtzufinden. Um diesen Menschen und ihren Arbeitgebern den Einstieg zu erleichtern, bietet die Agentur für Arbeit ihnen den sogenannten Eingliederungszuschuss an.
Sie sind aktuell auf der Suche nach einer neuen Stelle, haben sich bei verschiedenen Unternehmen beworben und stehen nun mit Zusagen von gleich mehreren Unternehmen da. Das mag wie ein Luxusproblem erscheinen. Auch wenn die Sache für Sie längst klar ist und Sie wissen, was Sie wollen, so müssen Sie einem oder mehreren Unternehmen absagen. Und dazu brauchen Sie Höflichkeit, Fairness und den berühmten Blick in die Zukunft.
Während sich die meisten Arbeitnehmer an einem Feiertag über Freizeit freuen können, gibt es doch genügend Branchen, in denen auch an Feiertagen gearbeitet wird. Zum Glück gibt es häufig bei einem Arbeitstag am Feiertag einen sogenannten Feiertagszuschlag. Aber auch für den Feiertagszuschlag muss genau wie für das normale Gehalt die Einkommensteuer berechnet und an das Finanzamt abgeführt werden. Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen, bei denen der Feiertagszuschlag steuerfrei ist.
Ein Zeugnis des Arbeitgebers sollte Auskunft geben über Qualifikationen, soziale Kompetenzen und weitere, für die Tätigkeit des Beschäftigten wichtige Eigenschaften. Üblich ist ein solches Zeugnis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, manchmal verlangt der Arbeitnehmer aber auch nach einem Zwischenzeugnis. Auf das Zeugnis zum Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses besteht nach § 109 der Gewerbeordnung ein rechtlicher Anspruch. Doch wie sieht es mit dem Recht auf ein Zwischenzeugnis aus?
Wer viel arbeitet, sammelt mit der Zeit eine Menge Überstunden an. Doch was geschieht mit diesen Überstunden? Die in eilende Projekte investierte Zeit soll schließlich nicht umsonst gewesen sein. Viele Arbeitnehmer lassen sie sich auszahlen. Deutlich beliebter ist jedoch der Freizeitausgleich. Von uns erfahren Sie mehr dazu.