Ihre Firmenweihnachtsfeier steht bevor und Sie überlegen, was Sie Ihren Mitarbeitern zu diesem Anlass sagen wollen? Langweilige Reden halten kann jeder. Wenn Sie aber Ihr Publikum vom Stuhl reißen wollen, müssen Sie sich entsprechend vorbereiten. Wir verraten Ihnen, worauf Sie achten sollten, damit Ihre Rede ein voller Erfolg wird.
Tagwords
Liste aller Ergebnisse zu Ihrem Tag
20670 Ergebnisse gefunden
Angezeigt werden die Ergebnisse: 8201 bis 8220
Bei der Weihnachtsfeier geht es in erster Linie darum, das Gemeinschaftsgefühl der Mitarbeiter zu stärken und – natürlich – Spaß zu haben. Wer seine Weihnachtsfeier etwas interessanter gestalten möchte, tut gut daran, sie unter ein bestimmtes Motto zu stellen. Eigentlich sind der Fantasie dabei (fast) keine Grenzen gesetzt. Für Organisatoren, die noch keine Idee für das richtige Motto haben, haben wir einige Vorschläge.
Alle Jahre wieder, wenn das Jahr sich dem Ende zuneigt, steht auch die Weihnachtsfeier in der Firma vor der Tür. Eine schöne Möglichkeit, zusammen mit den Kollegen und Vorgesetzten auf das Jahr zurückzublicken, Erfolge zu feiern und gute Leistungen anzuerkennen. Doch wie verhält man sich eigentlich richtig? Was ist erlaubt und was sollte man lieber vermeiden?
Bestimmt haben Sie schon einmal gehört, dass jemand einen bestimmten Job oder eine Vergünstigung nur durch “Vitamin B” bekommen habe. Durch diese Ausdrucksweise werden Kontakte, die Ihnen zum Erfolg verhelfen, oft in Richtung Vetternwirtschaft abgetan. Allerdings steckt hinter einem guten Netzwerk viel mehr. Es geht darum, wie man sich gegenseitig helfen kann. Wir zeigen, welche Vorteile ein gutes Netzwerk hat, wie man es aufbaut und wie man seine Kontakte richtig pflegt.
Jeder Betrieb ist anders. In manchen ist es üblich, Weihnachtsgeld zu erhalten, in anderen finden regelmäßige Mitarbeitertreffen statt und in den nächsten gewährt der Arbeitgeber andere Leistungen wie Tankgutscheine. Sind Sie nicht sicher, womit genau Sie in Ihrem Unternehmen rechnen können, ist es hilfreich, sich einmal über betriebliche Übungen zu informieren.
Eine neue berufliche Herausforderung, eine neue Stelle aufgrund eines Umzugs oder der Wunsch, die Karriereleiter heraufzuklettern, können Gründe für die Suche nach einem neuen Job sein. Doch wie finden Sie einen neuen Job? Um Sie bei der Suche zu unterstützen, haben wir einige Tipps für Ihre Jobsuche zusammengefasst.
Schwanger und berufstätig: Das ist mittlerweile in den meisten Fällen kein Problem mehr. Doch was passiert in dem Fall, dass Sie aufgrund Ihrer körperlichen Gesundheit oder der Ihres Kindes Ihre Tätigkeit nicht weiter fortführen dürfen beziehungsweise können? Dann greift das sogenannte Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit dürfen Arbeitnehmerinnen gar nicht mehr oder nur unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten. Die entscheidende Frage hierbei: Inwiefern ist die Lohnzahlung davon betroffen? Wir haben die wichtigsten Infos zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft für Sie zusammengefasst.
Wie so oft in Steuersachen gibt es natürlich auch beim Lohnsteuerjahresausgleich Abgabefristen, die unbedingt einzuhalten sind. Dabei sind diese Fristen ausschließlich für Arbeitgeber interessant, denn nur sie können noch einen Lohnsteuerjahresausgleich vornehmen. Der frühere Lohnsteuerjahresausgleich für Arbeitnehmer existiert unter dieser Bezeichnung nicht mehr. Er wurde durch die jetzt gültige freiwillige oder verpflichtende Steuererklärung abgelöst, die sowohl für Angestellte und Arbeiter als auch für Selbstständige gleichermaßen Einkommensteuererklärung heißt.
Husten, Schnupfen, Heiserkeit – oder gar Schlimmeres – bedeuten für Arbeitnehmer: Zuhause bleiben und wieder fit werden. Die entsprechende Krankschreibung muss in solchen Fällen allerdings nicht nur zum Arbeitgeber, sondern auch bei der betreffenden Krankenkasse eingereicht werden. Doch wieso der ganze Aufwand? Wir bringen für Sie etwas Licht ins Dunkle.
„Klappern gehört zum Handwerk“ lautet eine Redewendung, die sich auch auf Empfehlungsschreiben anwenden lässt. In dieselbe Kategorie gehört das geflügelte Wort „Tue Gutes und rede darüber!“ Wer sein Licht nicht unter den Scheffel stellen möchte, der bedient sich bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz oder für andere Tätigkeiten zunehmend sogenannter Empfehlungsschreiben.
Die Rechnung haben Sie bereits diverse Male rausgeschickt, doch noch immer hat der Kunde das Geld nicht überwiesen? Eine Mahnung bietet die Möglichkeit, an den zu zahlenden Betrag zu „erinnern“ und gleichzeitig Druck auf den Kunden auszuüben. Wie Sie den richtigen Ton in Ihrer Mahnung treffen und welche rechtlichen Vorgaben es gibt, fassen wir hier für Sie zusammen.
Wem nach einer Kündigung die Arbeitslosigkeit droht oder wer von vornherein nur befristet eingestellt wurde, der sollte die Agentur für Arbeit so früh wie möglich darüber informieren. Bei einer befristeten Stelle oder einer frühen Kündigung seitens des Arbeitgebers möchte die Arbeitsagentur spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses informiert werden. Ab dieser Meldung gilt der Noch-Beschäftigte als arbeitssuchend. Wer erst relativ spät erfährt, dass er arbeitslos wird, sollte sich spätestens am dritten darauffolgenden Tag bei der Agentur für Arbeit melden.
Es dauert nicht mehr lange bis Weihnachten. Neben den Gedanken, was sie ihren Lieben schenken sollen, beschäftigt gute Chefs auch, wie sie ihren Mitarbeitern zum Ausklang des Jahres danken können. Dabei profitieren beide Seiten von einer solchen Aufmerksamkeit. So drückt der Arbeitgeber seine Wertschätzung für den Beschäftigten aus. Der Beschenkte freut sich über die Geste und hat im besten Fall Freude an der zusätzlichen Gabe neben seinem Gehalt.
Schneller, als es vielen Auszubildenden lieb ist, steht die Abschlussprüfung vor der Tür. Und dann muss auch der Ausbildungsnachweis, oder besser gesagt, das Berichtsheft, vorliegen. Das Berichtsheft ist Pflicht und als solches ein wichtiges Dokument der Ausbildung. Doch wie soll es aussehen? Was steht drin? Und wie umfangreich muss es sein? Es ist empfehlenswert, sich gleich zu Beginn der Ausbildung näher damit zu beschäftigen. Denn wie immer gilt: Eine gute Vorbereitung ist die halbe Arbeit.
Wer seinen Job wechseln will, hat natürlich seine Gründe. Doch nicht immer empfiehlt es sich, diese einem potenziellen neuen Arbeitgeber mitzuteilen. Eine Begründung für den Jobwechsel wird allerdings in der Regel erwartet. Wir sagen Ihnen, was Sie beachten sollten, wenn es um die Frage geht, warum Ihr altes Arbeitsverhältnis beendet wurde oder beendet werden soll.
Es ist für viele eine ungeliebte Aufgabe. Ob am Arbeitsplatz, in der KiTa oder im Sportverein – in der Regel reißt sich niemand darum, ein Protokoll zu schreiben. Und doch muss jemand diese Aufgabe übernehmen. Nachfolgend einige Tipps und Hinweise, damit die Protokollführung nicht zur Quälerei wird und am Ende eine lesenswerte Zusammenfassung der Ereignisse herauskommt.
Für die Weihnachtstage wünschen sich die meisten Menschen Ruhe, Besinnlichkeit und Zeit für die Familie. In manchen Branchen ist es allerdings unabdingbar, dass auch an den Weihnachtsfeiertagen gearbeitet wird. Doch welche Tage gelten eigentlich als Arbeitstage, welche als Feiertage und was bedeutet das konkret für den Arbeitnehmer? Wir sagen Ihnen, was dazu im Arbeitszeitgesetz geregelt ist.
Wie hoch der Lohn ist, den ein Arbeitnehmer für seine Tätigkeit erhält, ist häufig im Arbeitsvertrag geregelt. Doch in vielen Fällen wird die Entlohnung nicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell ausgehandelt, sondern ergibt sich aus der Eingruppierung in Entgeltgruppen. Wir erklären Ihnen, welche Entgeltgruppen es gibt.
Sportsponsoring – Das Marketingtool für sportaffine Unternehmen
Sport ohne Sponsoring ist nicht mehr denkbar. Warum Sponsoren Sport anderen Bereichen vorziehen, welche Möglichkeiten Sportsponsoring bietet, und welche Bedeutung dieses Marketingtool hat, hat Herr Prof. Dr. Michael Bernecker, als Experte vom ‚Deutschen Institut für Marketing (DIM)‘, für Wirtschaftsforum zusammengefasst.
Eigentlich ist der Fall klar. Wer als Arbeitnehmer erkrankt ist und deshalb seiner Tätigkeit nicht nachgehen kann, unterrichtet darüber natürlich seinen Arbeitgeber. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen, damit die Firma auch genügend Zeit hat, sich auf die Situation einzustellen und gegebenenfalls für Ersatz sorgen kann. Der nächste Schritt ist der Gang zum Arzt. Dieser stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, den sogenannten „gelben Schein“. In ihr sind der erste Tag der Krankschreibung sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vermerkt. Die entsprechenden Seiten des „Krankenscheins“ sind dann wiederum möglichst schnell an den Arbeitgeber und – bei gesetzlich Versicherten – auch an die Krankenkasse zu schicken.