Es ist keine schöne Vorstellung: Kurz vor dem wohlverdienten und bereits lange gebuchten Urlaub schlägt die Grippe zu. Sollte die Erkrankung kurz vor dem Urlaub sogar mit einer Krankschreibung verbunden sein, kann es unter Umständen schwierig sein, den Urlaub während der Krankschreibung anzutreten, weil sich Urlaub und Krankschreibung eigentlich grundsätzlich gegenseitig ausschließen. Deshalb sollte der Arbeitnehmer bei eventuellen Reisen – vor allem ins Ausland - während der Krankschreibung einiges beachten, wenn er nicht riskieren will, dass ihm Leistungen von der Krankenkasse verwehrt werden.
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Wer vom Arzt eine Krankschreibung, oder korrekt ausgedrückt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (den berühmten „gelben Schein“), bekommen hat, sollte diese so schnell wie möglich an seine Krankenkasse schicken. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt zwingend. Dabei ist zu beachten, dass die Bescheinigung „Zur Vorlage bei der Krankenkasse“ verschickt wird, denn es gibt auch eine „Zur Vorlage beim Arbeitgeber“ und eine „Ausfertigung für Versicherte“.

Die Familie wächst, ein Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt steht an, Sie wünschen sich mehr Platz zum Leben – es gibt viele Gründe, warum Sie aus Ihrer Mietwohnung ausziehen möchten. Das geht nicht von heute auf morgen. Sie müssen zunächst die Wohnung fristgerecht kündigen, damit beim Auszug auch wirklich alles glatt läuft und Sie nicht unversehens die Miete weiterzahlen müssen. Wir erklären, wie Sie richtig kündigen und haben ein Musterbeispiel für Sie parat.

Wenn Erkältung, Grippe & Co. zuschlagen, gilt die Grundregel: Bleiben Sie Zuhause und kurieren Sie sich aus. Aber welche offiziellen Regelungen gibt es, um eine Krankschreibung zu bekommen und auf was müssen Sie im Speziellen achten? Wir haben das Wichtigste zusammengefasst.

Ihr Arbeitgeber spricht die fristlose Kündigung aus. Das ist im ersten Moment ganz sicher ein ziemlicher Schock. Sie sehen sich plötzlich mittellos auf der Straße stehen, ohne festes Einkommen, ohne neue Stelle. Doch bevor Sie gleich in Panik und Wut verfallen, müssen Sie erst einmal klären, ob die ausgesprochene fristlose Kündigung überhaupt rechtens ist. Schließlich darf Ihr Arbeitgeber nicht einfach von sich aus das Arbeitsverhältnis Knall auf Fall beenden.

Da, wo es verbindliche Regelungen gibt, sind vielen Arbeitnehmern Überstunden als zusätzliche Einnahmequelle durchaus willkommen. Andere wiederum nutzen zusätzlich geleistete Arbeitsstunden als Möglichkeit, diese später durch Freizeit auszugleichen. Gegen beide Varianten ist grundsätzlich nichts zu einzuwenden. Es sollte jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass sich die Zahl der geleisteten Überstunden innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegt.

Wer Überstunden macht, kann sich so neben seinem regulären Gehalt oder Lohn einiges nebenher verdienen. Doch Vorsicht: Wer das Geld für seine zusätzliche Arbeit auch tatsächlich auf seinem Konto sehen möchte, muss auf verschiedene Dinge achten.

Die Auswirkungen einer fristlosen Kündigung können für den Arbeitnehmer niederschmetternd sein. Von heute auf morgen verliert er seinen Job. Das bedeutet für ihn: keine Arbeit, kein Lohn, eine mögliche Sperre beim Arbeitsamt. Aber ist eine fristlose Kündigung ohne Weiteres überhaupt möglich? Es müssen schon sehr schwerwiegende Gründe vorliegen, um ein Arbeitsverhältnis sofort und unmittelbar zu beenden.

Sie ist die Testphase des Arbeitsverhältnisses: die Probezeit. Innerhalb dieser maximalen sechs Monate finden Sie und Ihr Arbeitgeber heraus, ob der Job zu Ihnen passt und ob Sie zum Job passen. Somit ist vor allem diese Zeit für ein weiteres Beschäftigungsverhältnis entscheidend. Doch was sollten Sie tun, wenn Sie diese Phase über die vertragliche Regelung hinaus verlängern wollen? Wir haben die passenden Antworten für Sie.

Endlich – der lang ersehnte Job ist in der Tasche und Sie sind fast am Ende Ihrer Probezeit angelangt. Doch was wäre, wenn Ihr Chef die Probezeit über den vertraglich festgelegten Zeitraum hinaus verlängern will? Ist das erlaubt? Und wenn ja: Wie lang kann die Probezeit verlängert werden? Wir haben die wichtigsten Fakten zu diesem Thema für Sie zusammengefasst.
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Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten und sind der Meinung, dass diese zu Unrecht erfolgt ist, haben Sie die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Wir erklären Ihnen, wie.

Wenn ein Unternehmen Kurzarbeit anmeldet, bedeutet das für die Mitarbeiter meist, dass sie weniger zu tun haben, als es regulär der Fall ist. Die Gründe für Kurzarbeit sind meist eine verschlechterte Auftragslage oder saisonbedingte Arbeitsausfälle. Doch was passiert, wenn trotz Kurzarbeit Überstunden anfallen? Sind Überstunden überhaupt während einer Kurzarbeitsphase erlaubt? Wir klären Sie mit den wichtigsten Fakten zum Thema auf.

Überstunden: Der eine mag sie, weil sie ihm ein willkommener Zusatzverdienst sind, der andere möchte nicht länger arbeiten als nötig, weil ihm die Freizeit lieber ist. Doch was ist, wenn die Chefin Überstunden anordnet. Darf sie das und gibt es eine gesetzliche Überstundenregelung?

Ordnet der Chef Überstunden an, dann hat der Mitarbeiter sie zu leisten. Wichtig ist jedoch, dass die Überstunden verhältnismäßig sind. Wer jedoch freiwillig länger bleibt als er muss, hat außer einem warmen Händedruck seines Chefs nichts zu erwarten. Wenn es die Umstände erfordern, können Überstunden verlangt werden. Ein solcher Fall ist dann gegeben, wenn sich viele Mitarbeiter krank gemeldet haben, oder wenn ein großer Auftrag termingerecht zu Ende gebracht werden muss.

Wenn Unternehmen zweier Länder Geschäfte machen, prallen ganz unterschiedliche Kulturen aufeinander. Wir haben in unserem Business Knigge Frankreich einige Tipps für Sie zusammengestellt, falls Sie es häufig und in naher Zukunft mit Franzosen zu tun haben.

Sie dient dem „gegenseitigen Beschnuppern“ und darf maximal sechs Monate dauern: die Probezeit. Mit dieser kann Ihr Arbeitgeber herausfinden, ob Sie in das Jobprofil passen. Sie wiederum haben die Chance, Ihren neuen Arbeitgeber und Arbeitsplatz ein wenig genauer unter die Lupe zu nehmen. Aber: Sechs Monate Maximum sind eine lange Zeit. Ein halbes Jahr keinen Urlaub nehmen zu dürfen, ist für viele Arbeitnehmer keine schöne Vorstellung. Doch stimmt es wirklich, dass Sie während der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub haben? Wir klären Sie darüber mit den wichtigsten Infos auf.

Wer einen neuen Job beginnt, kommt um die Probezeit meist nicht herum. Diese Testphase dient der eigenen Sicherheit, aber auch der des Arbeitgebers, um herauszufinden, wie Sie und der neue Job zusammenpassen. In diesen maximal sechs Monaten müssen Sie sich allerdings nicht nur beweisen, sondern haben auch ein Anrecht auf Ihren wohlverdienten Urlaub. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Bedingungen an diesen Urlaubsanspruch in der Probezeit geknüpft sind und was Sie beachten müssen.

Belgier legen viel Wert auf Netiquette, daher verhalten Sie sich stets höflich und dezent. Wir haben in unserem Business Knigge Belgien einige Tipps für Sie zusammengestellt, falls Sie es geschäftlich mit Belgiern zu tun haben.

Manche freudigen Ereignisse oder auch Schicksalsschläge lassen die Arbeit vorübergehend ganz in den Hintergrund treten. Was also tun, wenn Sie mit Ihren Gedanken ganz woanders und nicht in der Lage sind, mit der gewohnten Aufmerksamkeit Ihrer Arbeit nachzugehen? Bevor Sie Ihre kostbaren Urlaubstage opfern, sollten sie prüfen, ob Ihnen Sonderurlaub zusteht. Wir sagen Ihnen, in welchen Fällen Sie mit einem oder mehreren zusätzlichen freien Tagen rechnen können.

Sie wollen heiraten? Oder plötzlich ist ein Verwandter verstorben und Sie fühlen sich nicht in der Lage zu arbeiten? Das Leben hält oft schöne, aber auch traurige Ereignisse bereit, die Sie auf die eine oder andere Art aus der Bahn werfen oder zumindest vorübergehend an Ihrer Arbeit hindern können. Nicht immer müssen Sie in diesen Fällen Ihre Urlaubstage opfern: Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub zu beantragen. Wir verraten Ihnen, was Ihnen zusteht.

Sie wollen heiraten? Herzlichen Glückwunsch! Bevor das freudige Ereignis starten kann, müssen allerdings ein paar Dinge geregelt sein. Zum Beispiel der Urlaub. Schließlich will niemand am Tag seiner Hochzeit arbeiten. Was also tun – Urlaub nehmen? Nicht so schnell. Vielleicht geht es auch anders.

Wer Überstunden leistet, möchte sie natürlich auch gerne vergütet haben. Zum einen können sie auf der Basis des regulären Lohns vergütet werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, Überstunden durch Freizeitausgleich „abzufeiern“. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, eine der beiden Möglichkeiten relativ zeitnah in Anspruch zu nehmen, da die Ansprüche sonst unter Umständen verfallen können. Je nach Lage gelten unterschiedliche Fristen, bis wann Vergütung oder Freizeitausgleich geltend gemacht werden müssen. Ein Sonderfall ist die Erkrankung während des Freizeitausgleichs. Worauf zu achten ist, wird nachfolgend erläutert.

Der Arbeitgeber möchte dem Arbeitnehmer kündigen, und zwar nicht unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist, sondern von heute auf morgen – fristlos. Natürlich ist ihm das nicht ohne Weiteres möglich, er sollte schon einen wichtigen Grund anführen. Doch welcher Grund ist so schwerwiegend, dass der Arbeitnehmer unmittelbar gehen muss?

In Kürze treten Sie Ihre neue Arbeitsstelle an. Verbunden damit sind Vorfreude und eine gesunde Aufregung, aber es bleibt eventuell auch ein leicht mulmiges Gefühl: Passe ich ins Unternehmen? Klappt die Zusammenarbeit zwischen dem neuen Arbeitgeber und mir? Damit sich beide Seiten kennenlernen, wird eine Probezeit vereinbart. Sie ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird in der Regel aber bis zu einer Periode von sechs Monaten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Bei jeder Probezeit sind einige Punkte zu beachten.

Für viele stellt sie ein Risiko da, sie ist aber auch eine große Chance: die Probezeit. In dieser Zeitspanne lernen Sie Ihren neuen Arbeitgeber und den neuen Job kennen und können entscheiden, ob Ihre Erwartungen auch wirklich erfüllt werden. Doch was passiert, wenn eine Krankheit Sie für einige Wochen arbeitsunfähig werden lässt? Droht Ihnen dann schon die Kündigung? Und welche gesetzlichen Regelungen gibt es hier zu beachten? Wir haben die wichtigsten Infos zum Thema für Sie zusammengefasst.

Wer sich in der Anfangsphase eines neues Jobs und somit oft in der Probezeit befindet, der möchte sich von seiner besten Seite zeigen: Immer 100% Leistung erbringen, alle Erwartungen erfüllen. Doch was ist, wenn Viren und Bazillen zuschlagen und man in der Probezeit krank wird? Wir haben die wichtigsten Eckdaten und Fakten für Sie zusammengestellt.

Wirtschaftliche Kontakte in Schweden sind nicht zu unterschätzen, sie können Gold wert sein. Wenn Sie nachfolgende Tipps des Business Knigge Schweden beachten, sind Sie bestens auf Verhandlungen und Geschäftsvorgänge vorbereitet.

Es ist keine schöne Vorstellung: Kurz vor dem wohlverdienten und bereits lange gebuchten Urlaub schlägt die Grippe zu. Sollte die Erkrankung kurz vor dem Urlaub sogar mit einer Krankschreibung verbunden sein, kann es unter Umständen schwierig sein, den Urlaub während der Krankschreibung anzutreten, weil sich Urlaub und Krankschreibung eigentlich grundsätzlich gegenseitig ausschließen. Deshalb sollte der Arbeitnehmer bei eventuellen Reisen – vor allem ins Ausland - während der Krankschreibung einiges beachten, wenn er nicht riskieren will, dass ihm Leistungen von der Krankenkasse verwehrt werden.

Wer vom Arzt eine Krankschreibung, oder korrekt ausgedrückt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (den berühmten „gelben Schein“), bekommen hat, sollte diese so schnell wie möglich an seine Krankenkasse schicken. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt zwingend. Dabei ist zu beachten, dass die Bescheinigung „Zur Vorlage bei der Krankenkasse“ verschickt wird, denn es gibt auch eine „Zur Vorlage beim Arbeitgeber“ und eine „Ausfertigung für Versicherte“.

Die Familie wächst, ein Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt steht an, Sie wünschen sich mehr Platz zum Leben – es gibt viele Gründe, warum Sie aus Ihrer Mietwohnung ausziehen möchten. Das geht nicht von heute auf morgen. Sie müssen zunächst die Wohnung fristgerecht kündigen, damit beim Auszug auch wirklich alles glatt läuft und Sie nicht unversehens die Miete weiterzahlen müssen. Wir erklären, wie Sie richtig kündigen und haben ein Musterbeispiel für Sie parat.