Überstunden müssen verhältnismäßig sein
Ordnet der Chef Überstunden an, darf er seine Mitarbeiter jedoch nicht über Gebühr strapazieren und muss auf deren persönliche Situation Rücksicht nehmen. Das gilt zum Beispiel für Eltern, die ihre Kinder aus der Tagesstätte abholen müssen. Laut einem Urteil des Arbeitsgerichtes in Frankfurt an der Oder sind geplante Überstunden auch rechtzeitig anzukündigen, sodass Mitarbeiter ihre private Zeit entsprechend organisieren können.
Obergrenze für Überstunden
Nur wenn der Arbeitsvertrag Mehrarbeit grundsätzlich ausschließt, hat der Arbeitnehmer das Recht, diese abzulehnen. Doch auch bei Überstunden-Regelungen, zum Beispiel durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Absprachen im Arbeitsvertrag, gibt es Obergrenzen. Mehr als ein Viertel der üblichen Arbeitszeit an Überstunden zu verlangen, gilt als nicht zumutbar. Weitere Informationen dazu gibt es in unserem Artikel "Überstunden: So viele sind erlaubt".
Überstunden: Ausnahmen Naturkatastrophen und höhere Gewalt
Doch selbst von der zumutbaren und erlaubten Menge an Überstunden gibt es wiederum Ausnahmeregelungen. Solche Ausnahmen sind zum Beispiel Naturkatastrophen oder höhere Gewalt. Bei Schäden durch Unwetter oder Hochwasser können über das erlaubte Maß hinaus Überstunden angeordnet werden. Gleiches gilt für die sogenannte höhere Gewalt. Fällt zum Beispiel der Strom in einem Kühlhaus für Lebensmittel aus, kann es erforderlich sein, dass die Beschäftigten Mehrarbeit leisten müssen, um die verderbliche Ware vor dem Verfall zu retten. Wichtig ist jedoch auch hier, dass es keinerlei Alternativen zu den angeordneten Überstunden gibt. Dies ist aber nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber zu wenig Mitarbeiter eingestellt hat und die übrige Belegschaft dieses Manko durch Mehrarbeit ausgleichen muss.
Betriebsrat muss Überstunden zustimmen
Existiert im Unternehmen ein Betriebsrat, so hat dieser einer Anordnung von Überstunden zuzustimmen. Lässt der Arbeitgeber diese Zustimmung des Betriebsrates außer Acht, darf sich der Arbeitnehmer weigern, diese Überstunden zu leisten. Sollte ihn der Arbeitgeber deswegen abmahnen oder ihm gar kündigen wären beide Maßnahmen nicht wirksam.
Wie viele Überstunden darf der Arbeitgeber verlangen?
Im Arbeitszeitgesetz wird von einer maximalen Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag ausgegangen. Da auch der Samstag als Werktag gilt, liegt die maximale Wochenarbeitszeit also bei 48 Stunden. Für einen befristeten Zeitraum kann die tägliche Arbeitszeit jedoch auf zehn Stunden heraufgesetzt werden. Bei sechs Werktagen sind dies also 60 Wochenarbeitsstunden.
Überstunden: Geld oder Freizeit?
In der Regel ist die vereinbarte Mehrarbeit finanziell auszugleichen. Möchte der Arbeitgeber die Mehrarbeit durch Freizeit ausgleichen, darf er dies nur, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist oder diese Möglichkeit im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Da der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung hat, darf ihm dieser durch eine einseitige Freistellung des Arbeitgebers auch nicht genommen werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zum Thema "Überstunden auszahlen lassen".