Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen?

Urlaub in der Probezeit: gesetzliches Verbot?

Generell gilt: Es gibt kein Gesetz, welches Ihnen einen Urlaub in der Probezeit verbietet. Allerdings gilt im Allgemeinen, dass Sie Urlaubswünsche mit Ihrem Chef und gegebenenfalls mit Ihrem Team abstimmen müssen. Wer schon nach 2 Tagen nach dem Urlaub fragt, macht meist auch nicht direkt den besten Eindruck. Haben Sie bevor Sie die neue Stelle angetreten haben bereits Urlaub fest gebucht, sollten Sie dies frühzeitig ankündigen – am besten noch vor Ihrem tatsächlichen Eintrittstermin. So kommunizieren Sie offen und transparent; Ihr Chef und das Team können sich entsprechend darauf einstellen. Meistens trifft man auf Verständnis und Unterstützung.

Wie viel Anspruch auf Urlaub habe ich?

Der Anspruch auf Urlaub in der Probezeit richtet sich nach der Länge dieser. Sprich: Wer ein halbes Jahr Probezeit hat, hat den Anspruch auf die Hälfte aller Urlaubstage im Jahr. Doch Vorsicht: Diesen Anspruch können Sie nicht sofort und am Stück geltend machen. Denn Ihr Urlaub wird in der Probezeit pro Monat anteilig berechnet. Erst nachdem Sie mindestens sechs Monate für das Unternehmen gearbeitet haben (sprich in jedem Fall nach Ablauf Ihrer Probezeit) dürfen Sie den vollen Urlaub auch am Stück nehmen.

Ein Beispiel: Laut Ihrem Arbeitsvertrag haben Sie im Jahr 30 Tage Urlaub. Ihre Probezeit dauert insgesamt ein halbes Jahr. Nun haben Sie in dieser Zeit einen Urlaubsanspruch auf 15 Tage. Es ist Ihnen allerdings (noch) nicht gesetzlich erlaubt, die kompletten 15 Tage am Stück in den Urlaub zu gehen; Sie müssen diese 15 Tage wiederum durch sechs teilen, um Ihren Monatsanspruch ausrechnen zu können. Sprich: Während jedes Monats Ihrer Probezeit haben Sie einen Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub. So könnten Sie nach zwei Monaten Probezeit über eine Auszeit von 5 Werktagen nachdenken.

Wie beantrage ich Urlaub in der Probezeit?

Wie eingangs erwähnt, sollten Sie Ihren Urlaubswunsch zunächst mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrem Team besprechen, um eventuelle Überschneidungen und Probleme zu vermeiden. Ist gesetzlich und vertraglich gesichert, dass Ihnen der gewünschte Urlaub zusteht, läuft die Beantragung wie in jedem anderen Fall auch. Ob Sie hierfür einen rein digitalen oder einen ausgedruckten Antrag benötigen, hängt mit der internen Regelung an Ihrem Arbeitsplatz zusammen. Fragen Sie sicherheitshalber noch einmal nach, bevor Sie den Antrag tatsächlich stellen.

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