Krankschreibung: Für wie lange darf sie ausgestellt werden?

Krankmeldung versus Krankschreibung: Wo ist der Unterschied?

Grundsätzlich müssen Sie zwischen einer Krankmeldung und einer Krankschreibung differenzieren. Eine Krankmeldung ist Ihre Information an den Arbeitgeber, dass Sie krank sind und nicht zur Arbeit kommen. Eine Krankschreibung stellt Ihnen der Arzt aus, sodass sie für die Zeit Ihrer Krankheit arbeitsunfähig geschrieben sind.

Die Krankmeldung muss umgehend erfolgen, sodass Ihr Arbeitgeber direkt über Ihre Abwesenheit informiert wird. Hier müssen Sie schon die voraussichtliche Dauer Ihrer Krankheit angeben. Dies dient natürlich der Tatsache, dass Ihr Arbeitgeber entsprechend für Ersatz sorgen muss. Die Krankschreibung muss laut Gesetz spätestens am vierten Tag Ihrer Krankheit beim Arbeitgeber eingehen. Sind Sie also länger als drei Tage krank, wird auf jeden Fall eine Krankschreibung – neben der Krankmeldung – notwendig. In machen Arbeitsverträgen gibt es hierfür auch gesonderte Regelungen, sodass Sie Ihren Krankenschein möglicherweise früher bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen. Lesen Sie daher, falls Sie unsicher sind, nochmals in Ihrem Arbeitsvertrag nach.

Krankschreibung: Wie lange bekommen Sie Lohn?

Haben Sie sich umgehend bei Ihrem Arbeitgeber krankgemeldet und brauchen im Zuge dessen einen Krankenschein, müssen Sie sich diesen von Ihrem Hausarzt ausstellen lassen. Der Krankenschein, offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt, ist nach Erhalt unverzüglich beim Arbeitgeber nachzureichen. Eine Fortzahlung Ihres Lohnes ist bei längerer Krankheit für sechs Wochen bzw. 42 Kalendertage geregelt. Dafür sorgt das Entgeldfortzahlungsgesetz. Sind Sie länger als sechs Wochen krank, so kann im Einzelfall geprüft werden, ob Sie auch weiterhin Anspruch auf eine Lohnfortzahlung haben. Sie können außerdem nach Ablauf der sechs Wochen Krankengeld beanspruchen.

Krankschreibung: Auch länger als sechs Wochen möglich?

Wie bereits erwähnt, erhalten Sie Lohn bzw. Unterstützung (je nach Einzelfall) auch nach Ablauf der sechs Wochen Entgeldfortzahlung. Hinsichtlich der Krankschreibung gilt: Ihr Hausarzt entscheidet, wie lange Sie krankgeschrieben werden und dementsprechend von der Arbeit freigestellt sind. Sind Sie beispielsweise zunächst für eine Woche krankgeschrieben, werden jedoch in dieser Zeit nicht gesund, kann Ihr Arzt Sie weitere Zeit krankschreiben. Diesen zweiten Krankenschein müssen Sie auch Ihrem Arbeitgeber zusenden und ihn über Ihre weitere Abwesenheit informieren. Sind Sie sich unsicher, wie lange Sie abwesend sein werden, fragen Sie bei Ihrem Hausarzt nach. Dieser kann aufgrund seiner Berufserfahrung die beste Schätzung abgeben. Dann haben Sie genug Zeit, um wieder gesund zu werden.

Tags
Nach themenverwandten Beiträgen filtern

Arbeitswelt

Immer die beste Lösung

Interview mit Thomas Poandl, Regional Sales Manager, Marketing & PR der ULBRICHTS GmbH

Immer die beste Lösung

„Bei ULBRICHTS wird immer weiter geforscht,“ ist Thomas Poandl überzeugt. „Auch in Krisenzeiten werden hier Produkte entwickelt, wird weiter investiert. Dahinter steht der unternehmerische Mut und die Weitsicht unseres Inhabers…

„Die Hand braucht den meisten Schutz!“

Interview mit Thilo Fitzner Geschäftsführer der Fitzner GmbH & Co. KG

„Die Hand braucht den meisten Schutz!“

Bereits in 3. Generation steht die Fitzner GmbH & Co. KG aus Preußisch Oldendorf für die Entwicklung und den Vertrieb hochwertiger und professioneller Artikel für den Arbeitsschutz. Gestartet als Hersteller…

Modische Bekleidung für Pflegeberufe

Interview mit Johann Schmidhofer, Inhaber und Unternehmensleitung der Goldhauben-Webe e.U.

Modische Bekleidung für Pflegeberufe

Seit über 100 Jahren geht der österreichische Textilhersteller Goldhauben-Webe e.U. erfolgreich seinen eigenen Weg. Der Spezialist für die industrielle Fertigung von Objekttextilien, OP-Textilien und Berufskleidung punktet bei den überwiegend aus…

Finanzen

Klein und fein

Interview mit Bernd Hoffmann, Geschäftsführer der RSB Retail + Service Bank GmbH

Klein und fein

Die Zentralregulierung ist ein Abrechnungssystem für den Zahlungsverkehr zwischen Lieferanten und Mitgliedern von Einkaufsverbänden – im Idealfall eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Die RSB Retail + Service Bank GmbH aus…

Mit Know-how und KI: Software für den Kreditprozess

Interview mit Thomas Jansen, Vorstand der SUBITO AG

Mit Know-how und KI: Software für den Kreditprozess

Unternehmen steigern ihre Effizienz, indem Abläufe so weit wie möglich automatisiert werden. Mitarbeitende können dann dort eingesetzt werden, wo es den Menschen wirklich braucht. In der Finanzindustrie sind es vor…

„Wir werden immer eine Lösung finden!“

Interview mit Dr. Dirk Rogowski, Vorstandsmitglied der Bantleon Invest AG

„Wir werden immer eine Lösung finden!“

Institutionelle Anleger brauchen einen besonders vertrauenswürdigen Partner, der ihre Gelder administriert und anlegt. Mit großer Kompetenz und der Erfahrung von Jahrzehnten hat sich die Bantleon Invest AG als zuverlässiger KVG-Partner…

Genusswelten

Sonnenblumenöl aus der Ukraine: vom Feld direkt auf den Teller

Interview mit Hans Karall, Geschäftsführer der Vimeksim International GmbH

Sonnenblumenöl aus der Ukraine: vom Feld direkt auf den Teller

Bisher hat sich die ursprünglich in der Ukraine gegründete Vimeksim International GmbH vornehmlich in der Urproduktion von Agrarrohstoffen engagiert. Vor einem Jahr brachte das Unternehmen unter der Marke Vieno schließlich…

„Schaffen Mehrwert durch Geschmack und Aussehen!“

Interview mit Stijn Baan, Kaufmännischer Direktor der Koppert Cress B.V.

„Schaffen Mehrwert durch Geschmack und Aussehen!“

Frische und gesunde Kräuter in ausgezeichneter und gleicher Qualität sowohl für die Spitzengastronomie wie auch fürs Catering? Die bietet das niederländische Unternehmen Koppert Cress B.V. Der Familienbetrieb aus dem südholländischen…

„Für Dich von Hier!“

Interview mit Mike Hennig, Geschäftsführer der Teigwaren Riesa GmbH

„Für Dich von Hier!“

Ob Schneckli, Drelli oder Hörnchen, ob Hartweizen oder Dinkel, ob Bio oder Vollkorn: Die Produktvielfalt der Teigwaren Riesa scheint keine Grenzen zu kennen. Und wer wissen möchte, wie alle diese…

TOP