Krankmeldung versus Krankschreibung: Wo ist der Unterschied?
Grundsätzlich müssen Sie zwischen einer Krankmeldung und einer Krankschreibung differenzieren. Eine Krankmeldung ist Ihre Information an den Arbeitgeber, dass Sie krank sind und nicht zur Arbeit kommen. Eine Krankschreibung stellt Ihnen der Arzt aus, sodass sie für die Zeit Ihrer Krankheit arbeitsunfähig geschrieben sind.
Die Krankmeldung muss umgehend erfolgen, sodass Ihr Arbeitgeber direkt über Ihre Abwesenheit informiert wird. Hier müssen Sie schon die voraussichtliche Dauer Ihrer Krankheit angeben. Dies dient natürlich der Tatsache, dass Ihr Arbeitgeber entsprechend für Ersatz sorgen muss. Die Krankschreibung muss laut Gesetz spätestens am vierten Tag Ihrer Krankheit beim Arbeitgeber eingehen. Sind Sie also länger als drei Tage krank, wird auf jeden Fall eine Krankschreibung – neben der Krankmeldung – notwendig. In machen Arbeitsverträgen gibt es hierfür auch gesonderte Regelungen, sodass Sie Ihren Krankenschein möglicherweise früher bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen. Lesen Sie daher, falls Sie unsicher sind, nochmals in Ihrem Arbeitsvertrag nach.
Krankschreibung: Wie lange bekommen Sie Lohn?
Haben Sie sich umgehend bei Ihrem Arbeitgeber krankgemeldet und brauchen im Zuge dessen einen Krankenschein, müssen Sie sich diesen von Ihrem Hausarzt ausstellen lassen. Der Krankenschein, offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt, ist nach Erhalt unverzüglich beim Arbeitgeber nachzureichen. Eine Fortzahlung Ihres Lohnes ist bei längerer Krankheit für sechs Wochen bzw. 42 Kalendertage geregelt. Dafür sorgt das Entgeldfortzahlungsgesetz. Sind Sie länger als sechs Wochen krank, so kann im Einzelfall geprüft werden, ob Sie auch weiterhin Anspruch auf eine Lohnfortzahlung haben. Sie können außerdem nach Ablauf der sechs Wochen Krankengeld beanspruchen.
Krankschreibung: Auch länger als sechs Wochen möglich?
Wie bereits erwähnt, erhalten Sie Lohn bzw. Unterstützung (je nach Einzelfall) auch nach Ablauf der sechs Wochen Entgeldfortzahlung. Hinsichtlich der Krankschreibung gilt: Ihr Hausarzt entscheidet, wie lange Sie krankgeschrieben werden und dementsprechend von der Arbeit freigestellt sind. Sind Sie beispielsweise zunächst für eine Woche krankgeschrieben, werden jedoch in dieser Zeit nicht gesund, kann Ihr Arzt Sie weitere Zeit krankschreiben. Diesen zweiten Krankenschein müssen Sie auch Ihrem Arbeitgeber zusenden und ihn über Ihre weitere Abwesenheit informieren. Sind Sie sich unsicher, wie lange Sie abwesend sein werden, fragen Sie bei Ihrem Hausarzt nach. Dieser kann aufgrund seiner Berufserfahrung die beste Schätzung abgeben. Dann haben Sie genug Zeit, um wieder gesund zu werden.