Bettruhe: Ja oder Nein?
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, ob sie zwingend bei einer Krankschreibung den ganzen Tag im Bett verbringen müssen. Die klare, aber nicht so eindeutige Antwort: Es kommt darauf an. Wenn Sie krank, aber nicht bettlägerig sind, dürfen Sie auf jeden Fall das Haus verlassen und beispielweise Einkäufe erledigen. Zum Arzt gehen, während man krankgeschrieben ist, ist natürlich auch vollkommen in Ordnung. Grundsätzlich gilt: Es ist alles erlaubt, was Ihnen hilft, wieder gesund zu werden.
Haben Sie sich wegen eines Beinbruchs, einer OP oder anderer schwerer Einschränkung krankgemeldet, sollten Sie nicht vergnügt herumspazieren. Denn was nach Freizeitspaß oder gar Betrug aussieht – zum Beispiel bei fälschlicher Krankmeldung, dem so genannten „blau machen“ – kann Verdacht beim Arbeitgeber hervorrufen. In jedem Verdachtsfall gilt aber: Der Arbeitgeber muss Ihnen im ersten Schritt nachweisen, dass Sie Ihre Pflichten verletzt haben.
Krank und trotzdem aktiv: Was ist erlaubt?
Bei der körperlichen Betätigung gilt das Gleiche wie oben erwähnt: Tut Sport Ihrer Genesung gut, können Sie gerne aktiv sein. Hier kommt es darauf an, aus welchem Grund Sie sich krankgeschrieben haben. War es besagter Beinbruch, wäre ein Dauerlauf keine gute Idee. Haben Sie Rückenschmerzen, könnten Sie durch moderates Gewichttraining gegen diese Schmerzen angehen und somit auch während der Krankheitsphase sportlich aktiv sein.
Bei anderen Freizeitbeschäftigungen ist die Gesetzeslage oftmals auch im Graubereich. Gehen Sie beispielsweise am Abend Ihrer Krankschreibung aus und kommen am nächsten Tag fit wieder ins Büro, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen das nicht ankreiden.
Ihr Chef will wissen, aus welchem Grund Sie krank sind? Dieses Recht steht ihm nicht zu; er verstößt mit dieser Rückfrage sogar gegen das Datenschutz- und das Grundgesetz, denn Sie besitzen das Recht auf informative Selbstbestimmung. Somit müssen Sie nur mitteilen, dass Sie krank sind, aber nicht, aus welchem Grund.
Falls Sie sich während einer Krankheitsphase nicht sicher sind, ob die jeweilige Aktivität in Ordnung ist, fragen Sie sich im ersten Schritt, ob dies Ihre Genesung begünstigt oder ihr eher im Weg steht. Können Sie darauf keine klare Antwort geben, wenden Sie sich an Ihren Arzt.