Krank in der Probezeit: Habe ich Kündigungsschutz?
Der gesetzliche Kündigungsschutz greift bei allen Angestellten, die seit mindestens einem halben Jahr für das Unternehmen arbeiten. Somit haben Sie in Ihrer Probezeit – die maximal ein halbes Jahr dauern darf – noch keinen Kündigungsschutz. Die schlechte Nachricht: Sie können also auch während einer Krankheitsphase in der Probezeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt nach § 622 III BGB zwei Wochen. Sprich: Wenn Sie nach einer Woche ihrer zwei Monate andauernden Probezeit krank werden, kann Ihr Chef Sie zum Monatsende hin kündigen. Einen „Schutz durch Krankheit“ haben Sie leider in keinem Fall. Besonderen Kündigungsschutz haben Sie in dieser Zeit nur, wenn Sie schwanger oder in Elternzeit sind oder einem Betriebsrat angehören. Eine weitere Besonderheit bei der Kündigung in der Probezeit: Ihr Chef hat nicht nur eine kürzere Zeitspanne, die er „absitzen muss“, er kann Ihnen auch schlichtweg ohne eine besondere Begründung kündigen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag "Kündigung in der Probezeit".
Krank in der Probezeit: Arbeiten, um nicht gekündigt zu werden?
Bevor Sie jetzt in Panik verfallen und sich mit einer Grippe oder Schlimmerem auf die Arbeit schleppen: Ihr Arbeitgeber hat in jedem Fall ein Interesse daran, Sie zum einen in der Probezeit besser kennenzulernen und wird Sie daher nicht einfach so kündigen, nur weil Sie krank sind. Zum anderen können Sie keine gute Leistung erbringen, wenn Sie trotz Krankheit arbeiten gehen. Gleichzeitig nehmen Sie die Gefahr in Kauf, Ihre Kolleginnen und Kollegen anzustecken. Sie brauchen in jedem Fall Ruhe und Zeit, um sich richtig auszukurieren. Sonst kann es in einigen Fällen auch vorkommen, dass Sie die anfangs vielleicht noch leichte Krankheit verschleppen und weitere bzw. schlimmere Probleme bekommen. Außerdem ist es für viele Arbeitgeber ein gutes Zeichen, wenn Sie erkennen, wann Sie für sich selbst und andere Verantwortung übernehmen müssen. Daher gilt: Wer krank ist, bleibt auch in der Probezeit Zuhause und sorgt sich nicht um die Möglichkeit einer Kündigung.
Krank in der Probezeit: Welche Möglichkeiten haben Gekündigte?
Ist das Worst Case Scenario – die Kündigung bei Krankheit in der Probezeit – eingetroffen, haben Sie immer noch Handlungsmöglichkeiten. Natürlich können Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen, auch wenn Ihr Kündigungsschutz noch nicht greift. Es empfiehlt sich in einem solchen Fall, sofort auf die Hilfe eines Anwalts zurückzugreifen, der sich auf das Thema Arbeitsrecht spezialisiert hat. „Vorbeugend“ sollten Sie dies jedoch nicht tun. Versuchen Sie, die Probezeit als Chance für sich und Ihren neuen Arbeitgeber zu sehen, über eine langfristige und dauerhafte Zusammenarbeit zu entscheiden. Und bei einer Krankheit in dieser Zeit müssen Sie sich – wie zu jedem anderen Zeitpunkt auch – erst komplett auskurieren, bevor Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen sollten.