Was gestern erlaubt war, gilt auch heute, oder?
Sie haben im vergangenen Jahr von Ihrem Arbeitgeber Weihnachtsgeld erhalten? Dann können Sie sich glücklich schätzen, denn nicht jeder kommt in den Genuss dieser finanziellen Unterstützung. Oftmals setzen Arbeitgeber auf unterschiedliche Benefits, um ihre Mitarbeiter an ihre Unternehmen zu binden oder sie für ihre gute Arbeit zu belohnen. Neben Weihnachtsgeld zählen dazu beispielsweise Urlaubsgeld, Vergünstigungen im Fitnessstudio oder Firmenwagen. Oftmals lohnt ein Blick in Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag, um zu erfahren, was Ihnen zusteht, oder was Sie beantragen können. Haben Sie in den vergangenen Jahren also beispielsweise Weihnachtsgeld erhalten, finden jedoch keine Informationen dazu in Ihrem Vertrag, kann es sich bei diesem Vorgang um eine betriebliche Übung handeln. Diese ist entscheidend dafür, ob Sie auch in Zukunft damit rechnen können.
Wann besteht eine betriebliche Übung?
Besonders häufig entstehen betriebliche Übungen in Form von Sonderzahlungen. Dazu gehören Weihnachts- oder Urlaubsgelder, Jubiläumszuwendungen und die Übernahme von Fortbildungs- oder bestimmten Fahrtkosten. Wichtig ist unter anderem, dass der Arbeitgeber Gelder in immer derselben Höhe oder nach derselben Weise berechnet überweist. Diesen Bonus erhält der Arbeitnehmer, obwohl er in seinem Arbeits- oder Tarifvertrag nicht festgehalten ist. Für eine betriebliche Übung ist es notwendig, dass der Vorgang über mindestens drei Jahre hinweg in gleicher Weise wiederholt wurde. Ab dem vierten Jahr können die Arbeitnehmer die Begünstigung rechtlich beanspruchen.
Betriebliche Übung: Welche Rechte kann ich herleiten?
Eine betriebliche Übung bedeutet die regelmäßige Wiederholung von bestimmten gleichförmigen Verhaltensweisen durch den Arbeitgeber. Arbeitnehmer können so mit der Fortführung dieser Vergünstigung rechnen. Betriebliche Übungen werden oft auch kurz als Betriebsübung bezeichnet. Sie befinden sich auf einer Ebene mit dem Arbeitsverhältnis beziehungsweise dem Arbeitsvertrag. Dies bedeutet, dass gleichwertige Ansprüche entstehen können.
Kann eine betriebliche Übung verhindert werden?
Arbeitgeber können darauf achten, ihre Zuschüsse nicht zu einer betrieblichen Übung werden zu lassen. Wenn sie die Boni nicht in der erforderlichen Regelmäßigkeit gewähren oder zahlen, liegen die Voraussetzungen für die betriebliche Übung nicht vor. Ein weiteres Mittel, mit dem der Arbeitgeber eine betriebliche Übung verhindern kann, ist der Vermerk, dass keine Rechtspflicht bestehe. Aber Achtung: Wenn Arbeitgeber daran denken, die betriebliche Übung umgehen zu können, indem sie unterschiedlich hohe Zuschüsse gewähren, haben sie sich geirrt: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Betriebsübung auch dann entstehen kann. Wichtig ist also, dass der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld in einem Jahr nicht zahlt, um diese zu umgehen. Zahlt er seit mindestens drei Jahren beispielsweise mal ein volles und mal ein halbes Monatsgehalt, so haben die Arbeitnehmer auch weiterhin den Anspruch auf den finanziellen Bonus. Wie hoch er ausfällt, entscheidet jedoch weiter der Arbeitgeber.