Krankschreibung: So läuft es ab
Wer krank ist, muss zum Arzt und gehört dann ins Bett. So viel ist mittlerweile klar. Im ersten Schritt muss beim Arbeitgeber eine sogenannte Krankmeldung erfolgen, damit Ihr Arbeitgeber weiß, dass Sie vorläufig nicht arbeiten können. Wenn angestellte Arbeitnehmer dann einen Arzt aufsuchen, muss dieser sie je nach Krankheit für kurze oder lange Zeit krankschreiben; der Arbeitnehmer erhält den bekannten „gelben Schein“. Diesen muss er dann nicht nur beim Arbeitgeber einreichen, damit dieser weiß, wie lange der Arbeitnehmer krank ist. Auch die Krankenkasse benötigt das Dokument. Dieses Einreichen beim Arbeitgeber muss spätestens am vierten Krankheitstag erfolgen. Bei der Krankenkasse haben Sie etwas mehr Zeit: Hier muss die Bescheinigung spätestens eine Woche nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eingehen.
Krankenkasse und Krankschreibung: Das passiert
Doch wieso das Ganze? Schließlich kann es Ihrer Krankenkasse doch egal sein, ob Sie gerade arbeiten können oder nicht, richtig? Falsch! Es ist entscheidend, dass auch Ihre Krankenkasse informiert wird, vorrangig, um Ihnen später Krankengeld auszahlen zu können. Dieses erhalten Sie bei längerer Krankheitsphase, wenn Ihr Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlt beziehungsweise zahlen muss. Versäumen Sie es, die Krankschreibung einzureichen, so geht Ihnen der Anspruch auf Krankengeld verloren. Oft sorgt Ihr Arzt dafür, dass Ihr Krankenstatus bei der Krankenkasse eingeht. Aber wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, reichen Sie das Dokument selbst ein. Daher erhalten Arbeitnehmer bei der Krankschreibung auch nicht nur eine Ausführung für den Arbeitgeber, sondern meist direkt eine Ausführung für die Krankenkasse.
Wie versende ich die Krankschreibung zur Krankenkasse?
Doch wohin mit dem Dokument nach der Krankschreibung? Je nach Krankenkasse gibt es hier unterschiedliche Möglichkeiten. Die gängigste Form ist nach wie vor der Versand per Post. Manchmal gibt es hierfür eine bundesweite Adresse Ihrer Krankenkasse, manchmal auch eine Anschrift für das Bundesland, in dem Sie wohnen. Mittlerweile ist es allerdings bei den meisten Krankenkassen auch möglich, die Krankschreibung online einzureichen. Haben Sie eine Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse in der Nähe, ist es auch möglich, die Krankschreibung dort persönlich vorbeizubringen. Erkundigen Sie sich also vorher, wie Ihre Krankenkasse solche Fälle handhabt.