Es wird Selbstständigen immer geraten, Geld für die Steuer zurückzulegen. Dies gilt gerade in den Anfangsjahren, denn die Steuervorauszahlung wird nun nicht erhoben, dafür kommt es mit der Steuererklärung knüppeldick: Nachzahlung samt Vorauszahlung für das laufende Jahr. Und auch, wenn zwar schon vorausgezahlt wird, das Geschäftsjahr aber besser war als erwartet, können Nachzahlungen drohen. Nicht selten ist zum Zeitpunkt der Zahlung aber kein Geld mehr da. Aber was können Selbstständige nun machen? Ist es beispielsweise möglich, Steuerschulden in Raten zu begleichen?
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Mehr arbeiten und dafür auch mehr Geld bekommen – klingt einfach, ist es aber in vielen Fällen nicht. Die Regelungen zur Bezahlung von Überstunden sind in der deutschen Arbeitslandschaft (fast) so unterschiedlich wie die Gehälter selbst. Dabei stellt sich aber eine entscheidende Frage: Ist das Leisten von Überstunden ohne jegliche Bezahlung überhaupt zulässig? Wir haben die wichtigsten Antworten auf diese Frage für Sie zusammengefasst.

Über Sonderzahlungen freuen sich die meisten Arbeitnehmer: Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Zulangen für Gefahrenarbeit, Nacht- oder Feiertagsarbeit zahlen sich meist doppelt beziehungsweise besser aus, als die reguläre Lohnzahlung. Doch: Wie wirken sich Überstunden auf das Jahressechstel aus? Werden sie gesondert oder erhöht versteuert? Und welche Steuerfreiheiten gibt es? Wir klären Sie auf!

Die einen leisten gerne Mehrarbeit, den anderen ist jede Überstunde eine Stunde zu viel. Fest steht aber: Wer Überstunden leistet und sie entsprechend vergütet bekommt, muss sie auch entsprechend versteuern. Doch wie sieht die gesetzliche Regelung hier aus? Wie viele Steuern fallen an? Wir klären Sie über dieses Thema im Folgenden auf.

Wer viele Überstunden macht, hat oft die Möglichkeit, diese zu einem späteren Zeitpunkt „abzubummeln“. Oftmals werden Arbeitnehmer jedoch stattdessen finanziell entschädigt – weil sie es so wollen oder der Arbeitgeber eine solche Vergütung vorgibt. Das interessiert dann allerdings auch das Finanzamt. Lesen Sie bei uns, wo Sie die Überstunden in Ihrer Steuererklärung angeben müssen.

Zum Jahresende ist es wieder so weit: Wenn Sie zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückerstattet bekommen wollen, müssen Sie sich aktiv darum kümmern. Arbeitnehmern stellt sich jedoch häufig die Frage, ob sie einen Lohnsteuerjahresausgleich oder eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Oft werden auch einfach beide Begriffe in einen Topf geworfen. Wir klären Sie auf, worin die Unterschiede liegen.

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft und sind auch eine gute Möglichkeit, in der Arbeitswelt Mitarbeitern und Kunden seine Wertschätzung zu zeigen. Hier ist ein weiterer Vorteil, dass Sie einen Teil der Kosten für die Geschenke steuerlich absetzen können. Doch dabei ist einiges zu beachten.

Seit 2005 hat sich bei der Versteuerung von Alterseinkünften und Versorgungseinkünften einiges geändert. In einer Übergangszeit bis 2040 werden die Steuerbegünstigungen der Rente Schritt für Schritt auf null reduziert. Das gilt somit auch für den entsprechenden Steuerfreibetrag, durch den Versorgungsbezüge bisher zum großen Teil steuerfrei beziehungsweise steuerbegünstigt blieben. Damit Sie sich in diesem Begriffsdschungel besser zurechtfinden, ist es hilfreich, sich die Details anzuschauen.

Bevor es ans Inhaltliche geht, sind zunächst einmal einige Begriffe zu klären. Der früher oft von Angestellten oder Arbeitern gehörte Satz „Ich muss noch meinen Lohnsteuerjahresausgleich machen“ ist heute aus verschiedenen Gründen nicht mehr korrekt.

Wie so oft in Steuersachen gibt es natürlich auch beim Lohnsteuerjahresausgleich Abgabefristen, die unbedingt einzuhalten sind. Dabei sind diese Fristen ausschließlich für Arbeitgeber interessant, denn nur sie können noch einen Lohnsteuerjahresausgleich vornehmen. Der frühere Lohnsteuerjahresausgleich für Arbeitnehmer existiert unter dieser Bezeichnung nicht mehr. Er wurde durch die jetzt gültige freiwillige oder verpflichtende Steuererklärung abgelöst, die sowohl für Angestellte und Arbeiter als auch für Selbstständige gleichermaßen Einkommensteuererklärung heißt.

Für die einen Arbeitnehmer ist sie ein lästiges Übel, für die anderen eine willkommene Abwechslung: die Dienstreise. Je nachdem, wohin es Sie als Arbeitnehmer zieht, kann eine Dienstreise mehrere Tage oder sogar Wochen in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit kommen natürlich auch Kosten auf Sie zu. Wie mit diesen umzugehen ist und ob Sie sie von der Steuer absetzen können, erklären wir in diesem Artikel.

Wer selbstständig ist, muss sich im Gegensatz zu „abhängig Beschäftigten“ in der Regel selbst um seine Altersvorsorge kümmern. Doch längst nicht jeder Selbstständige ist von der Pflicht zur Zahlung in die Rentenkassen befreit. Wer hingegen nicht rentenversicherungspflichtig ist, kann sich unter Umständen auch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen lassen.

"Solche Leute fühlen sich mit der Gesellschaft nicht mehr verbunden"
Boris Becker, Alice Schwarzer und jetzt also Uli Hoeneß. Die Liste der prominenten und vermögenden Steuersünder wird immer länger. Der aktuelle Fall Hoeneß ist nur die Spitze des Eisbergs. Doch eine auf der Hand liegende Frage konnte das Landgericht München in dem spektakulären Prozess nicht klären: Warum werden selbst wohlhabendste Menschen wie Hoeneß, die sich fast alles leisten können, zu Steuersündern? Forscher liefern dafür jetzt eine Erklärung.

Stärkere Besteuerung von Betriebsvermögen
Schocknachricht für den deutschen Mittelstand: Der Bundesfinanzhof hat die Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die obersten Steuerrichter halten das seit 2009 geltende Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da Betriebsvermögen in der Regel steuerfrei vererbt und verschenkt werden können. Doch davon konnten bisher vor allem Mittelständler und damit ein Großteil der deutschen Wirtschaft profitieren. Sie träfe eine entsprechende Änderung hart.

Für Mittelständler zum Davonlaufen
„Die Reichen werden immer reicher und die Armen immer ärmer.“ Allein auf diese Stammtisch-Parole könnte man den aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung reduzieren. Wer sich die Statistik aber mal genauer anschaut, der kann auch zu einem anderen Schluss kommen: Seit dem Ende der 90er Jahre hat sich bemerkenswert wenig an der Vermögensverteilung geändert. Doch als politischer Zündstoff muss der alle vier Jahre erscheinende Bericht trotzdem herhalten - und für eine gefährliche Debatte.

Die Spekulantenbremse
Sie ist ein alter Hut. Doch zunehmender Unmut über die Auswüchse von Finanzspekulationen und dem anschließenden Ruf nach milliardenschweren Staatshilfen bringen sie immer häufiger ins Gespräch: die Finanztransaktionssteuer. Sie soll hochriskante Finanzgeschäfte zu Lasten der Allgemeinheit teurer machen und gleichzeitig Geld in die leeren Staatskassen spülen.

Geburt mit Hindernissen
Alles soll einfacher werden. Doch bis es soweit ist, wird es wohl noch etwas dauern. Bereits im Juli 2010 hatte der EU-Ministerrat beschlossen, das Verfahren zur elektronischen Rechnungsstellung zu vereinfachen. Rückwirkend zum 1. Juli 2011 sollte diese Regelung auch in Deutschland gelten. Doch der Bundesrat hat unter anderem Bedenken wegen der nach dem neuen Steuervereinfachungsgesetz nur noch alle zwei Jahre erforderlichen Steuererklärung. Die Kammer der Länder befürchtet, dass auf die Finanzämter durch diesen neuen Rhythmus deutlich mehr Arbeit zukommt.