Weihnachtsgeschenke: Auswahl will gut überlegt sein
Wer sich als Chef Gedanken über mögliche Geschenke macht, hat zunächst einmal zwei Dinge zu beachten: die Zahl der Beschäftigten sowie die Höhe des Budgets. Sie sind entscheidend dafür, wie hoch der Wert des einzelnen Geschenks sein kann. Der nächste Punkt ist die Auswahl des geeigneten Geschenks. Gerade bei Weihnachtspräsenten ist zu beachten, dass die Gefühle von Angehörigen anderer Religionen nicht verletzt werden. Deshalb sollte auf Geschenke oder Verpackungen mit christlichen Motiven verzichtet werden. Darüber hinaus gibt es weitere No-Gos bei der Auswahl. So sind Präsente mit einem Firmenlogo ebenfalls zu vermeiden. Sie wirken zu sehr wie Werbegeschenke. Bevor minderwertige Produkte an die Mitarbeiter verteilt werden, sollte vielleicht lieber ganz auf Geschenke verzichtet werden. Billiger Ramsch könnte zu Recht als Zeichen dafür interpretiert werden, dass der Chef im wahrsten Sinne des Wortes nicht viel für seine Beschäftigten „übrig hat“. Auch Geschenke, die einen ganz speziellen Geschmack erkennen lassen, sind fehl am Platz. Antiquitäten oder an Bastelarbeiten erinnernde Präsente finden eben nicht jedermanns Zustimmung.
Leckereien oder ein schöner Schal sind gerne gesehen
Wenig falsch machen kann der Chef dagegen bei kulinarischen Köstlichkeiten. Passend zur Weihnachtszeit könnten es Punsch, Spekulatius oder Lebkuchen sein. Selbst wenn im Einzelfall nicht der Geschmack des Beschenkten getroffen wird, so hat dieser doch die Möglichkeit, die Präsente an einen anderen Feinschmecker weiter zu verschenken. Gerne können diese Präsente auch mit einem persönlichen Gruß oder – vor allem in großen Firmen – zumindest mit einem personalisierten Etikett versehen werden. Auch Kleidungsstücke, die im Winter gebraucht werden, können die Beschenkten erfreuen. Eine Mütze, ein Paar Handschuhe oder ein Schal in guter Qualität sowie in einer neutralen Farbe erwärmen nicht nur die Herzen.
Weihnachtsfeier als Alternative zum Geschenk
Eine Alternative zu den Weihnachtsgeschenken ist die Ausrichtung einer Weihnachtsfeier – oft in Form eines Weihnachtsessens – für die Mitarbeiter. Sollte dieses Essen nicht à la carte, sondern die Auswahl der Speisen eingeschränkt sein, sind auf jeden Fall die Essgewohnheiten mit zu berücksichtigen. Die Weihnachtsgans mit Knödeln und Rotkohl kommt bei Vegetariern oder Veganern in der Regel nicht so gut an. Wer hier Irritationen vermeiden möchte, lässt am besten einige Tage vorher eine Liste mit den zur Verfügung stehenden Alternativen im Betrieb herumgehen. Neben der klassischen Weihnachtsfeier sind aber auch andere Formen der Danksagung zu Weihnachten möglich. Ein sogenanntes Event kommt zumeist sehr gut an und kann ebenfalls mit einem Essen verbunden werden. Hier sind ein gemeinsamer Bowlingabend oder der Besuch einer Kino- oder Varieté-Vorstellung nur einige Möglichkeiten.
Steuerliche Höchstgrenzen beachten
Stehen pro Mitarbeiter deutlich mehr als 44 EUR zur Verfügung, so ist die Weihnachtsfeier auch unter steuerlichen Gesichtspunkten eine interessante Alternative. Laut § 8 Abs. 2 Satz 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Sachzuwendungen an Arbeitnehmer bis zu 44 EUR pro Monat steuerfrei. Deutlich höher sind hingegen die Kosten, die für die Ausrichtung einer Weihnachtsfeier geltend gemacht werden können. Sie liegen nämlich bei 110 EUR pro Nase.