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Tipps zur Bewältigung des beruflichen und privaten Alltags

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Krank in der Probezeit: Kann ich dafür die Kündigung bekommen?

Für viele stellt sie ein Risiko da, sie ist aber auch eine große Chance: die Probezeit. In dieser Zeitspanne lernen Sie Ihren neuen Arbeitgeber und den neuen Job kennen und können entscheiden, ob Ihre Erwartungen auch wirklich erfüllt werden. Doch was passiert, wenn eine Krankheit Sie für einige Wochen arbeitsunfähig werden lässt? Droht Ihnen dann schon die Kündigung? Und welche gesetzlichen Regelungen gibt es hier zu beachten? Wir haben die wichtigsten Infos zum Thema für Sie zusammengefasst.

Krank in der Probezeit: Das ist zu beachten

Wer sich in der Anfangsphase eines neues Jobs und somit oft in der Probezeit befindet, der möchte sich von seiner besten Seite zeigen: Immer 100% Leistung erbringen, alle Erwartungen erfüllen. Doch was ist, wenn Viren und Bazillen zuschlagen und man in der Probezeit krank wird? Wir haben die wichtigsten Eckdaten und Fakten für Sie zusammengestellt.

Fristlose Kündigung: Diese Gründe kann sie haben

Der Arbeitgeber möchte dem Arbeitnehmer kündigen, und zwar nicht unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist, sondern von heute auf morgen – fristlos. Natürlich ist ihm das nicht ohne Weiteres möglich, er sollte schon einen wichtigen Grund anführen. Doch welcher Grund ist so schwerwiegend, dass der Arbeitnehmer unmittelbar gehen muss?

Kündigung in der Probezeit: Das müssen Sie wissen

In Kürze treten Sie Ihre neue Arbeitsstelle an. Verbunden damit sind Vorfreude und eine gesunde Aufregung, aber es bleibt eventuell auch ein leicht mulmiges Gefühl: Passe ich ins Unternehmen? Klappt die Zusammenarbeit zwischen dem neuen Arbeitgeber und mir? Damit sich beide Seiten kennenlernen, wird eine Probezeit vereinbart. Sie ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird in der Regel aber bis zu einer Periode von sechs Monaten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Bei jeder Probezeit sind einige Punkte zu beachten.

Gesetzlicher Sonderurlaub: Eine Auflistung

Manche freudigen Ereignisse oder auch Schicksalsschläge lassen die Arbeit vorübergehend ganz in den Hintergrund treten. Was also tun, wenn Sie mit Ihren Gedanken ganz woanders und nicht in der Lage sind, mit der gewohnten Aufmerksamkeit Ihrer Arbeit nachzugehen? Bevor Sie Ihre kostbaren Urlaubstage opfern, sollten sie prüfen, ob Ihnen Sonderurlaub zusteht. Wir sagen Ihnen, in welchen Fällen Sie mit einem oder mehreren zusätzlichen freien Tagen rechnen können.

Sonderurlaub: Was steht Ihnen zu?

Sie wollen heiraten? Oder plötzlich ist ein Verwandter verstorben und Sie fühlen sich nicht in der Lage zu arbeiten? Das Leben hält oft schöne, aber auch traurige Ereignisse bereit, die Sie auf die eine oder andere Art aus der Bahn werfen oder zumindest vorübergehend an Ihrer Arbeit hindern können. Nicht immer müssen Sie in diesen Fällen Ihre Urlaubstage opfern: Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub zu beantragen. Wir verraten Ihnen, was Ihnen zusteht.

Wann darf der Arbeitgeber Überstunden verlangen?

Ordnet der Chef Überstunden an, dann hat der Mitarbeiter sie zu leisten. Wichtig ist jedoch, dass die Überstunden verhältnismäßig sind. Wer jedoch freiwillig länger bleibt als er muss, hat außer einem warmen Händedruck seines Chefs nichts zu erwarten. Wenn es die Umstände erfordern, können Überstunden verlangt werden. Ein solcher Fall ist dann gegeben, wenn sich viele Mitarbeiter krank gemeldet haben, oder wenn ein großer Auftrag termingerecht zu Ende gebracht werden muss.

Überstundenregelung: Das sagt das Gesetz

Überstunden: Der eine mag sie, weil sie ihm ein willkommener Zusatzverdienst sind, der andere möchte nicht länger arbeiten als nötig, weil ihm die Freizeit lieber ist. Doch was ist, wenn die Chefin Überstunden anordnet. Darf sie das und gibt es eine gesetzliche Überstundenregelung?

Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen?

Sie dient dem „gegenseitigen Beschnuppern“ und darf maximal sechs Monate dauern: die Probezeit. Mit dieser kann Ihr Arbeitgeber herausfinden, ob Sie in das Jobprofil passen. Sie wiederum haben die Chance, Ihren neuen Arbeitgeber und Arbeitsplatz ein wenig genauer unter die Lupe zu nehmen. Aber: Sechs Monate Maximum sind eine lange Zeit. Ein halbes Jahr keinen Urlaub nehmen zu dürfen, ist für viele Arbeitnehmer keine schöne Vorstellung. Doch stimmt es wirklich, dass Sie während der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub haben? Wir klären Sie darüber mit den wichtigsten Infos auf.

Urlaubsanspruch in der Probezeit: Das müssen Sie wissen

Wer einen neuen Job beginnt, kommt um die Probezeit meist nicht herum. Diese Testphase dient der eigenen Sicherheit, aber auch der des Arbeitgebers, um herauszufinden, wie Sie und der neue Job zusammenpassen. In diesen maximal sechs Monaten müssen Sie sich allerdings nicht nur beweisen, sondern haben auch ein Anrecht auf Ihren wohlverdienten Urlaub. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Bedingungen an diesen Urlaubsanspruch in der Probezeit geknüpft sind und was Sie beachten müssen.

Business Knigge Frankreich – Das sollten Sie beachten

Wenn Unternehmen zweier Länder Geschäfte machen, prallen ganz unterschiedliche Kulturen aufeinander. Wir haben in unserem Business Knigge Frankreich einige Tipps für Sie zusammengestellt, falls Sie es häufig und in naher Zukunft mit Franzosen zu tun haben.

Business Knigge Belgien – Das sollten Sie beachten

Belgier legen viel Wert auf Netiquette, daher verhalten Sie sich stets höflich und dezent. Wir haben in unserem Business Knigge Belgien einige Tipps für Sie zusammengestellt, falls Sie es geschäftlich mit Belgiern zu tun haben.

Überstunden auszahlen lassen: Das ist zu beachten

Wer Überstunden macht, kann sich so neben seinem regulären Gehalt oder Lohn einiges nebenher verdienen. Doch Vorsicht: Wer das Geld für seine zusätzliche Arbeit auch tatsächlich auf seinem Konto sehen möchte, muss auf verschiedene Dinge achten.

Überstunden: So viele sind in der Woche erlaubt

Da, wo es verbindliche Regelungen gibt, sind vielen Arbeitnehmern Überstunden als zusätzliche Einnahmequelle durchaus willkommen. Andere wiederum nutzen zusätzlich geleistete Arbeitsstunden als Möglichkeit, diese später durch Freizeit auszugleichen. Gegen beide Varianten ist grundsätzlich nichts zu einzuwenden. Es sollte jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass sich die Zahl der geleisteten Überstunden innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegt.

Fristlose Kündigung ohne Abmahnung – ist das überhaupt erlaubt?

Die Auswirkungen einer fristlosen Kündigung können für den Arbeitnehmer niederschmetternd sein. Von heute auf morgen verliert er seinen Job. Das bedeutet für ihn: keine Arbeit, kein Lohn, eine mögliche Sperre beim Arbeitsamt. Aber ist eine fristlose Kündigung ohne Weiteres überhaupt möglich? Es müssen schon sehr schwerwiegende Gründe vorliegen, um ein Arbeitsverhältnis sofort und unmittelbar zu beenden.

Probezeit verlängern: So machen Sie es richtig

Sie ist die Testphase des Arbeitsverhältnisses: die Probezeit. Innerhalb dieser maximalen sechs Monate finden Sie und Ihr Arbeitgeber heraus, ob der Job zu Ihnen passt und ob Sie zum Job passen. Somit ist vor allem diese Zeit für ein weiteres Beschäftigungsverhältnis entscheidend. Doch was sollten Sie tun, wenn Sie diese Phase über die vertragliche Regelung hinaus verlängern wollen? Wir haben die passenden Antworten für Sie.

Kann der Chef die Probezeit verlängern?

Endlich – der lang ersehnte Job ist in der Tasche und Sie sind fast am Ende Ihrer Probezeit angelangt. Doch was wäre, wenn Ihr Chef die Probezeit über den vertraglich festgelegten Zeitraum hinaus verlängern will? Ist das erlaubt? Und wenn ja: Wie lang kann die Probezeit verlängert werden? Wir haben die wichtigsten Fakten zu diesem Thema für Sie zusammengefasst.

Fristlose Kündigung: Was ist erlaubt?

Ihr Arbeitgeber spricht die fristlose Kündigung aus. Das ist im ersten Moment ganz sicher ein ziemlicher Schock. Sie sehen sich plötzlich mittellos auf der Straße stehen, ohne festes Einkommen, ohne neue Stelle. Doch bevor Sie gleich in Panik und Wut verfallen, müssen Sie erst einmal klären, ob die ausgesprochene fristlose Kündigung überhaupt rechtens ist. Schließlich darf Ihr Arbeitgeber nicht einfach von sich aus das Arbeitsverhältnis Knall auf Fall beenden.

Krankschreibung: Das ist zu beachten

Sie hat es voll erwischt und Sie müssen sich krankmelden? Leichter gesagt als getan. Denn: Zwischen Krankmeldung und Krankschreibung gibt es Unterschiede. Und wie ist die Bezahlung bei Krankheit geregelt? Wann haben Sie Anspruch auf Krankengeld? Wir klären Sie auf, sodass Sie im Krankheitsfall über jeden nötigen Schritt Bescheid wissen.

Krankschreibung: Für wie lange darf sie ausgestellt werden?

„Muss ich mit der kleinen Erkältung wirklich zu Hause bleiben? Da brauch ich doch keine Krankschreibung!“, denken viele Arbeitnehmer oft. Dabei ist es wichtig, sich genügend Zeit zu nehmen, um wieder vollständig gesund zu werden. Doch wie lang am Stück können sich Angestellte krankschreiben lassen? Und welche Regelungen gibt es bei der Krankmeldung und der Übermittlung des Krankenscheins zu beachten? Wir klären auf.

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