Arbeitszeugnis: Das bedeuten die Formulierungen wirklich

Das Arbeitszeugnis darf nicht offensichtlich negativ sein

Das Wichtigste vorweg: Kein Arbeitszeugnis darf Aussagen, wie „Er/Sie arbeitete schlecht“ oder „Er/Sie ist eine inkompetente Person“ enthalten. Laut Gewerbeordnung müssen alle Arbeitszeugnisse wohlwollend formuliert und wahr sein.

Das bedeutet auch, dass negative Bewertungen oft nicht auf den ersten Blick durch Laien einsehbar sind. Bei Formulierungen gibt es eine Faustregel: Festgesetzte Floskeln und die Verwendung von verschiedenen Adverbien beziehungsweise Adjektiven lassen darauf schließen, wie gut oder schlecht der jeweilige Arbeitgeber die eigenen Leistungen bewertet hat.

Formulierungen im Arbeitszeugnis: Von sehr gut bis ernüchternd

Die gängigsten Abstufungen und Bewertungen in Arbeitszeugnissen lassen sich an den erwähnten Adverbien und Adjektiven erkennen. Zwei Beispielsätze:

„Er hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.“

„Er hat sich bemüht, den Anforderungen an ihn gerecht zu werden.“

Natürlich klingt der erste Satz allein durch seine Wortwahl besser. Allerdings lässt sich hier auch ganz einfach das Schulnotensystem erkennen und anwenden. „stets“ und „vollsten“ sind so gewählt, dass eine Steigerung dieser Worte nicht mehr möglich ist. Somit ist die Bewertung, die hier getroffen wird, der Schulnote 1 gleichzusetzen. Bei Satz 2 allerdings weist das Wort „bemüht“ darauf hin, dass der Arbeitnehmer keine der ihm übertragenen Aufgaben auch nur erledigen konnte. Das Fehlen von „vollsten Zufriedenheit“ zeigt ebenfalls: Hier ist etwas nicht gut gelaufen. Diese Bewertung käme der Schulnote 6 gleich.

Arbeitszeugnis: Welche No-Go-Formulierungen gibt es?

Neben der Bewertung der eigentlichen Arbeit wie im Beispiel oben gibt es bestimmte Formulierungen, die im allgemeinen Personalsprech eine äußerst negative Übersetzung haben. Inkludiert Ihr Arbeitszeugnis eine oder mehrere dieser Formulierungen, sollten Sie auf eine Überarbeitung beziehungsweise Anpassung bestehen. Dazu gehören Sätze wie:

Arbeitszeugnis-Formulierung: „Er war ein sehr kontaktfreudiger Kollege.“ Bedeutet so viel wie: „Er ging anderen Mitarbeitern mit seinem Gerede auf die Nerven.“

Arbeitszeugnis-Formulierung: „Er wusste seine Aufgaben erfolgreich zu delegieren.“ Bedeutet so viel wie: „Er hat die Arbeit immer bei anderen abgeladen.“

Arbeitszeugnis-Formulierung: „Er war stets in der Lage, seine Meinung zu verteidigen.“ Bedeutet so viel wie: „Er kann nicht mit Kritik umgehen.“

Sind Sie sich unsicher, ob bestimmte Formulierungen eine negative Botschaft vermitteln, sprechen Sie den Ersteller des Zeugnisses auf seine Intention an und lassen Sie Ihr Zeugnis gegebenenfalls von einem externen Gutachter prüfen.

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