Arbeitslos melden nach eigener Kündigung: So gehen Sie vor

Auch wenn Sie von heute auf morgen oder innerhalb des vertraglich festgesetzten Zeitraumes Ihre Kündigung einreichen, sollten Sie im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen, damit im Einzelfall geschaut werden kann, ob Sie mit Sperrfristen und mit finanziellen Einbußen aufgrund geringerer Bezugszeiten des Arbeitslosengeldes zu rechnen haben.

Allgemein gilt, dass Sie mit einer Sperrfrist rechnen müssen, wenn Sie selbst kündigen. Die Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld kann je nach Fall bis zu zwölf Wochen betragen, oder, anders ausgedrückt, ein Viertel des Arbeitslosengeldes bezogen auf die Bezugsdauer.

Gründe für eine Eigenkündigung

Sie als Arbeitnehmer können gegen die Sperrfrist schriftlich Einspruch erheben. Nicht in allen Fällen wird dem Einspruch stattgegeben, doch es gibt verschiedene wichtige Gründe, die zu einer Aufhebung der Sperrfrist führen können.

Mobbing gilt als wichtiger Grund für eine Ausnahme von der Sperrzeit, wenn Sie selbst kündigen. Wenn Sie also über einen längeren Zeitraum von Vorgesetzten und/oder Kollegen gemobbt werden und Angstzustände bekommen, wenn Sie davon krank werden und auch ein entsprechendes Attest vom Arzt vorweisen, dann entfällt in der Regel die Sperrfrist. Ebenso sieht es bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz aus. In beiden Fällen ist Ihnen keine Weiterbeschäftigung möglich, wenn Sie dadurch Ihre Gesundheit aufs Spiel setzen.

Auch wenn Ihr Arbeitgeber – aus welchen Gründen auch immer – Ihr Gehalt nur verzögert oder gar nicht auszahlt und Sie aus diesem Grund selbst kündigen, müssen Sie nicht mit einer Sperrfrist rechnen. Eventuell haben Sie schon längst selbst die Initiative ergriffen und sich auf die Suche nach einer neuen Beschäftigung gemacht. Sie kündigen, doch dann wird aus dem zugesagten neuen Job nichts. Wenn Sie das nachweisen können, haben Sie ebenfalls nicht mit Nachteilen beim Bezug des Arbeitslosengelds zu rechnen.

Doch nicht nur berufliche Gründe führen zu einer Eigenkündigung. Vielfach spielt die private Situation eine wichtige Rolle. Sperrfristen entfallen in der Regel, wenn Sie mit Ihrem Partner in einer anderen Stadt zusammenziehen oder für ihn den Job aufgeben und umziehen – auch um die gemeinsame Kindererziehung weiterhin sicherzustellen.

 

Schritt für Schritt planen

Egal, ob nun berufliche oder private Gründe bei Ihrer Eigenkündigung zum Tragen kommen, denken Sie auf jeden Fall an folgende Punkte:

• Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Ende Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend.

• Wenn dieser Zeitraum bei Ihrer Eigenkündigung nicht zutrifft, dann melden Sie sich innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie die Kündigung eingereicht haben, arbeitssuchend.

• Klären Sie mit Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit, inwieweit mögliche Sperrfristen vermieden werden. Welche Nachweise für wichtige Gründe können Sie vorlegen?

• Sie haben bereits eine neue Beschäftigung in Aussicht? Prima! Ansonsten beginnen Sie möglichst schnell mit der Arbeitssuche. Nutzen Sie berufliche und private Kontakte und Tipps. Lassen Sie sich von der Agentur für Arbeit unterstützen.

• Sie haben noch keine neue Arbeit? Dann melden Sie sich spätestens am ersten Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, um Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht zu verwirken.

Fazit

Es gibt immer wieder berufliche oder private Gründe, die Sie zu einer Eigenkündigung veranlassen. Es ist wichtig, dass Sie diese auch gegenüber der Agentur für Arbeit nachweisen oder erklären können, damit keine Sperrfristen verhängt werden, die einen berechtigten Bezug des Arbeitslosengeldes verhindern oder verzögern.

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