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Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen?

Sie dient dem „gegenseitigen Beschnuppern“ und darf maximal sechs Monate dauern: die Probezeit. Mit dieser kann Ihr Arbeitgeber herausfinden, ob Sie in das Jobprofil passen. Sie wiederum haben die Chance, Ihren neuen Arbeitgeber und Arbeitsplatz ein wenig genauer unter die Lupe zu nehmen. Aber: Sechs Monate Maximum sind eine lange Zeit. Ein halbes Jahr keinen Urlaub nehmen zu dürfen, ist für viele Arbeitnehmer keine schöne Vorstellung. Doch stimmt es wirklich, dass Sie während der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub haben? Wir klären Sie darüber mit den wichtigsten Infos auf.

Urlaubsanspruch in der Probezeit: Das müssen Sie wissen

Wer einen neuen Job beginnt, kommt um die Probezeit meist nicht herum. Diese Testphase dient der eigenen Sicherheit, aber auch der des Arbeitgebers, um herauszufinden, wie Sie und der neue Job zusammenpassen. In diesen maximal sechs Monaten müssen Sie sich allerdings nicht nur beweisen, sondern haben auch ein Anrecht auf Ihren wohlverdienten Urlaub. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Bedingungen an diesen Urlaubsanspruch in der Probezeit geknüpft sind und was Sie beachten müssen.

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Tipps zur Bewältigung des beruflichen und privaten Alltags

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Tipps für Unternehmer und Angestellte

Krankmeldung: Das sind passende Formulierungen

Wer krank ist, muss seinen Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. Dann spielt es natürlich eine Rolle, ob es sich um eine Erkrankung mit oder ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung handelt. Üblicherweise ist ein Krankenschein erst ab dem dritten Krankheitstag erforderlich. Manche Betriebe verlangen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch bereits am ersten Tag der Krankmeldung.

Krankmeldung: Was müssen Sie sagen?

Wer krank ist, kann nicht arbeiten. Und wer deshalb nicht arbeiten kann, sollte sich schleunigst beim Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, also einen Krankenschein ausstellen lassen. Ist vor dem Arztbesuch bereits klar, dass der Patient nicht zur Arbeit erscheinen kann, sollte der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden. Gegenüber dem Arbeitgeber hat der Erkrankte laut § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EGFZG) nämlich eine Anzeige- und eine Nachweispflicht. Damit es nicht allzu schwer fällt, haben wir einige Tipps, wie die Krankmeldung ausfallen sollte.

Überstunden: So viele sind in der Woche erlaubt

Da, wo es verbindliche Regelungen gibt, sind vielen Arbeitnehmern Überstunden als zusätzliche Einnahmequelle durchaus willkommen. Andere wiederum nutzen zusätzlich geleistete Arbeitsstunden als Möglichkeit, diese später durch Freizeit auszugleichen. Gegen beide Varianten ist grundsätzlich nichts zu einzuwenden. Es sollte jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass sich die Zahl der geleisteten Überstunden innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegt.

Abmahnung schreiben: Das müssen Sie beachten

Ihr Arbeitnehmer hat sich ein Fehlverhalten geleistet und Sie müssen ihn daher abmahnen? Keine schöne Situation für beide Seiten, aber manchmal unvermeidlich. Noch unschöner wird es für Sie als Arbeitgeber, wenn Ihre Abmahnung aufgrund von formalen Fehlern unwirksam ist und eine mögliche spätere Kündigung daran scheitert. Wir sagen Ihnen, was Sie beim Verfassen einer Abmahnung beachten müssen.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?

Die Probezeit bietet sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber die Gelegenheit, herauszufinden, ob beide zueinander passen. Manchmal zeigt sich schon nach kurzer Zeit, dass das nicht der Fall ist. Dann hat einer, vielleicht auch beide, ein Interesse daran, schnell wieder aus dem Vertrag herauszukommen. Wir haben für Sie zusammengestellt, welche Kündigungsfristen in der Probezeit gelten.

Fristlose Kündigung ohne Abmahnung – ist das überhaupt erlaubt?

Die Auswirkungen einer fristlosen Kündigung können für den Arbeitnehmer niederschmetternd sein. Von heute auf morgen verliert er seinen Job. Das bedeutet für ihn: keine Arbeit, kein Lohn, eine mögliche Sperre beim Arbeitsamt. Aber ist eine fristlose Kündigung ohne Weiteres überhaupt möglich? Es müssen schon sehr schwerwiegende Gründe vorliegen, um ein Arbeitsverhältnis sofort und unmittelbar zu beenden.

Business Knigge Frankreich – Das sollten Sie beachten

Wenn Unternehmen zweier Länder Geschäfte machen, prallen ganz unterschiedliche Kulturen aufeinander. Wir haben in unserem Business Knigge Frankreich einige Tipps für Sie zusammengestellt, falls Sie es häufig und in naher Zukunft mit Franzosen zu tun haben.

Krankschreibung: Das ist zu beachten

Sie hat es voll erwischt und Sie müssen sich krankmelden? Leichter gesagt als getan. Denn: Zwischen Krankmeldung und Krankschreibung gibt es Unterschiede. Und wie ist die Bezahlung bei Krankheit geregelt? Wann haben Sie Anspruch auf Krankengeld? Wir klären Sie auf, sodass Sie im Krankheitsfall über jeden nötigen Schritt Bescheid wissen.

Krankschreibung: Für wie lange darf sie ausgestellt werden?

„Muss ich mit der kleinen Erkältung wirklich zu Hause bleiben? Da brauch ich doch keine Krankschreibung!“, denken viele Arbeitnehmer oft. Dabei ist es wichtig, sich genügend Zeit zu nehmen, um wieder vollständig gesund zu werden. Doch wie lang am Stück können sich Angestellte krankschreiben lassen? Und welche Regelungen gibt es bei der Krankmeldung und der Übermittlung des Krankenscheins zu beachten? Wir klären auf.

Probezeit verlängern: So machen Sie es richtig

Sie ist die Testphase des Arbeitsverhältnisses: die Probezeit. Innerhalb dieser maximalen sechs Monate finden Sie und Ihr Arbeitgeber heraus, ob der Job zu Ihnen passt und ob Sie zum Job passen. Somit ist vor allem diese Zeit für ein weiteres Beschäftigungsverhältnis entscheidend. Doch was sollten Sie tun, wenn Sie diese Phase über die vertragliche Regelung hinaus verlängern wollen? Wir haben die passenden Antworten für Sie.

Business Knigge Belgien – Das sollten Sie beachten

Belgier legen viel Wert auf Netiquette, daher verhalten Sie sich stets höflich und dezent. Wir haben in unserem Business Knigge Belgien einige Tipps für Sie zusammengestellt, falls Sie es geschäftlich mit Belgiern zu tun haben.

Gesetzlicher Sonderurlaub: Eine Auflistung

Manche freudigen Ereignisse oder auch Schicksalsschläge lassen die Arbeit vorübergehend ganz in den Hintergrund treten. Was also tun, wenn Sie mit Ihren Gedanken ganz woanders und nicht in der Lage sind, mit der gewohnten Aufmerksamkeit Ihrer Arbeit nachzugehen? Bevor Sie Ihre kostbaren Urlaubstage opfern, sollten sie prüfen, ob Ihnen Sonderurlaub zusteht. Wir sagen Ihnen, in welchen Fällen Sie mit einem oder mehreren zusätzlichen freien Tagen rechnen können.

Überstundenregelung: Das sagt das Gesetz

Überstunden: Der eine mag sie, weil sie ihm ein willkommener Zusatzverdienst sind, der andere möchte nicht länger arbeiten als nötig, weil ihm die Freizeit lieber ist. Doch was ist, wenn die Chefin Überstunden anordnet. Darf sie das und gibt es eine gesetzliche Überstundenregelung?

Wann darf der Arbeitgeber Überstunden verlangen?

Ordnet der Chef Überstunden an, dann hat der Mitarbeiter sie zu leisten. Wichtig ist jedoch, dass die Überstunden verhältnismäßig sind. Wer jedoch freiwillig länger bleibt als er muss, hat außer einem warmen Händedruck seines Chefs nichts zu erwarten. Wenn es die Umstände erfordern, können Überstunden verlangt werden. Ein solcher Fall ist dann gegeben, wenn sich viele Mitarbeiter krank gemeldet haben, oder wenn ein großer Auftrag termingerecht zu Ende gebracht werden muss.

Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen?

Sie dient dem „gegenseitigen Beschnuppern“ und darf maximal sechs Monate dauern: die Probezeit. Mit dieser kann Ihr Arbeitgeber herausfinden, ob Sie in das Jobprofil passen. Sie wiederum haben die Chance, Ihren neuen Arbeitgeber und Arbeitsplatz ein wenig genauer unter die Lupe zu nehmen. Aber: Sechs Monate Maximum sind eine lange Zeit. Ein halbes Jahr keinen Urlaub nehmen zu dürfen, ist für viele Arbeitnehmer keine schöne Vorstellung. Doch stimmt es wirklich, dass Sie während der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub haben? Wir klären Sie darüber mit den wichtigsten Infos auf.

Urlaubsanspruch in der Probezeit: Das müssen Sie wissen

Wer einen neuen Job beginnt, kommt um die Probezeit meist nicht herum. Diese Testphase dient der eigenen Sicherheit, aber auch der des Arbeitgebers, um herauszufinden, wie Sie und der neue Job zusammenpassen. In diesen maximal sechs Monaten müssen Sie sich allerdings nicht nur beweisen, sondern haben auch ein Anrecht auf Ihren wohlverdienten Urlaub. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Bedingungen an diesen Urlaubsanspruch in der Probezeit geknüpft sind und was Sie beachten müssen.

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