Abmahnung: Das bedeutet sie

Was bedeutet die Abmahnung für Sie konkret?

Die Abmahnung ist eine disziplinarrechtliche Maßnahme. Ist Ihr Arbeitgeber der Ansicht, Sie hätten sich arbeitsvertragswidrig verhalten, kann er dieses Verhalten durch eine Abmahnung beanstanden. Für Sie bedeutet das: Achtung – falls Sie sich weiterhin oder wiederholt so verhalten, wird das zur Kündigung führen. Die gute Nachricht ist: Die Abmahnung gibt Ihnen die Gelegenheit, Ihr Verhalten zu ändern oder abzustellen und dadurch eine Kündigung zu vermeiden. Bei positiver Sicht auf die Dinge könnte man also sagen: Die Abmahnung kann dazu dienen, das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten. Weniger optimistisch würde man sie als Vorbereitung einer Kündigung betrachten.

Rechtliche Bedeutung der Abmahnung

Zunächst einmal können Sie beruhigt sein – die Abmahnung hat keine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis. Rechtliche Bedeutung erlangt sie erst im Wiederholungsfall. Dann ist die Lage allerdings ernst: Kann Ihr Arbeitgeber mit der Abmahnung nachweisen, dass er Sie bereits mindestens einmal auf Ihr Fehlverhalten hingewiesen hat, und es kommt dennoch zu einer Wiederholung, ist er berechtigt, Ihnen zu kündigen. Nach § 314 Abs. 2 BGB ist die Abmahnung in der Regel Voraussetzung für eine verhaltensbedingte außerordentliche (fristlose) Kündigung. Die Vorschrift ist aber entsprechend auch auf ordentliche (fristgerechte) Kündigungen anzuwenden. Die Abmahnung ist somit eine Vorstufe der Kündigung, nicht aber Teil der Kündigung selbst. Rechtlich handelt es sich bei ihr um die Ausübung eines vertraglichen Rügerechts. Sie ist keine Willenserklärung und auch kein Gestaltungsrecht.

Wann ist eine Abmahnung rechtmäßig?

Rechtmäßig und wirksam ist eine Abmahnung nur, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So genügt es nicht, wenn Ihr Arbeitgeber Sie lediglich auf Ihr „vertragswidriges Verhalten“ hinweist und ganz allgemein mit „Konsequenzen“ droht. Hier ist inhaltliche und sprachliche Genauigkeit gefragt. Im Einzelnen muss die Abmahnung die folgenden Punkte beinhalten:

  • eine konkrete Benennung des beanstandeten Verhaltens mit genauer Zeit- und Ortsangabe und gegebenenfalls der Norm des Arbeitsvertrags, gegen die verstoßen wurde
  • eine Rüge der genannten Pflichtverletzung
  • die Aufforderung, sich zukünftig vertragsgetreu zu verhalten
  • die Androhung bestimmter Konsequenzen bis hin zur Kündigung für den Wiederholungsfall

Theoretisch kann eine Abmahnung auch mündlich erfolgen. Üblich ist jedoch die Schriftform. So hat Ihr Arbeitgeber den Nachweis, dass er Sie ordnungsgemäß abgemahnt hat, schwarz auf weiß. Relevant wird dies, wenn es später zu einem Kündigungsschutzprozess kommt. In diesem Fall muss er beweisen, dass der Kündigung eine rechtmäßige Abmahnung vorausgegangen ist.

Fassen wir zusammen: Eine Abmahnung ist noch kein Grund, in Panik zu geraten. Sie sollte jedoch als ernste Warnung verstanden werden. Lesen Sie hier, was Sie im Falle einer (unberechtigten) Abmahnung tun können.

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