Mietvertrag kündigen: Das Wichtigste in Kürze
- Für Sie als Mieter mit einem unbefristeten Mietvertrag gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.
- Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein.
- Kündigen Sie immer schriftlich in Papierform, nicht per Fax oder E-Mail oder mündlich.
- Alle Hauptmieter müssen die Kündigung unterschreiben, denn ohne deren Unterschrift ist auch Ihre Kündigung ungültig.
- Schicken Sie die Kündigung dem Vermieter als Einschreiben zu. Dabei haben Sie drei Möglichkeiten: Einwurf-Einschreiben, Übergabe-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein. Bei Letzterem können Sie auf jeden Fall sicher sein, dass der Vermieter Ihre Kündigung erhalten hat. Schließlich muss er den Empfang quittieren, während Sie eine Bestätigung über die Zustellung erhalten.
Was muss in der Kündigung des Mietvertrages stehen?
Es reicht ein formloses Schreiben, das an den Vermieter adressiert ist. Dieses sollte folgende Punkte enthalten:
- Genaue Adresse und Lage der Immobilie
- Datum des geschlossenen Mietvertrages / Kündigungsdatum
- Name der/s Mieter(s)
- Persönliche Unterschrift aller Kündigenden
- Hinweis auf die Kündigung zum nächstmöglichen Termin
- Bitte um schriftliche Bestätigung
Auch Verträge, wie etwa für Garagen und andere Räume, die ebenfalls mit der Mietwohnung in Verbindung stehen, müssen fristgerecht gekündigt werden.
Mietvertrag kündigen: Muster
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Was gibt es am Auszugstag zu beachten?
Hat der Vermieter die Kündigung angenommen, müssen Sie sich als Mieter ebenfalls daran halten. Auch für Sie gilt der festgesetzte Auszugstermin. Vereinbaren Sie mit dem Vermieter, dass am Tag der Wohnungsübergabe ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt wird. Ziehen Sie später als verabredet aus der Wohnung aus, riskieren Sie Ärger und Kosten. Deshalb überlegen Sie schon bei der Kündigung des Mietvertrages, ob Sie den Termin wirklich einhalten können.