In der Regel fängt es ganz harmlos an: verstohlene Blicke, ein nettes Gespräch in der Frühstückspause oder ein Tänzchen während der Betriebsfeier. Doch schnell kann daraus etwas „Ernsthaftes“ werden und schon stecken zwei Mitarbeiter derselben Firma in einer handfesten Liebesbeziehung. Dass dies mehr als Einzelfälle sind, belegt eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa. Danach hatte jeder dritte Beschäftigte bereits eine sexuelle Beziehung am Arbeitsplatz, aus denen sich in knapp einem Drittel aller Fälle sogar eine mehrjährige Beziehung entwickelte. Ein prominentes Beispiel unterstreicht das Ergebnis dieser Umfrage. So lernte der frühere US-Präsident Barack Obama seine Frau als Praktikant in einer Anwaltskanzlei kennen.
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Einige Tage freinehmen, um endlich den lang ersehnten Töpferkurs zu machen – und dafür auch noch bezahlten Urlaub zu bekommen? Theoretisch ist das möglich, und zwar mit Bildungsurlaub. Allerdings ist für die gelungene Antragsstellung einiges zu beachten. Was genau, das haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Er dient der eigenen Fortbildung und muss vom Arbeitgeber genehmigt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Das Recht auf Bildungsurlaub zählt zu den modernen Errungenschaften von Arbeitnehmern. Geregelt wird der Bildungsurlaub jedoch nicht durch ein Bundesgesetz. Bildung ist Kultur und die Kultur ist Sache der Bundesländer. Deswegen haben mit Ausnahme von Bayern und Sachsen alle deutschen Bundesländer eigene Bildungsurlaubsgesetze erlassen.
Wer den ihm gesetzlich zustehenden Bildungsurlaub in Anspruch nimmt, bekommt dafür von seinem Arbeitgeber bezahlten Urlaub. Die Kosten für die Weiterbildung wie Anreise, Seminargebühren, et cetera, hat der Arbeitnehmer jedoch selbst zu tragen. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Teilnehmer an einer Bildungsmaßnahme einen Teil seiner Kosten vom Finanzamt erstattet bekommt. Obwohl die rechtlichen Voraussetzungen zur Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub in eigenen Gesetzen der jeweiligen Bundesländer festgelegt sind, greift auf jeden Fall das bundeseinheitliche Steuerrecht.
Bildung ist Landessache und so gibt es für den Bildungsurlaub keine bundesweit einheitliche Regelung. Es sind vielmehr die Gesetze des einzelnen Bundeslandes maßgebend. Wenn Sie genau wissen möchten, welche Regelungen in Bezug auf den Bildungsurlaub gelten, müssen Sie nachschauen, was das Bundesland, in dem Ihr Arbeitsplatz liegt, gesetzlich festgelegt hat.
Heute kann sich ein Arbeitnehmer nicht mehr auf das einmal Gelernte verlassen. Zu komplex ist die Arbeitswelt und erworbenes Wissen veraltet und muss durch neue Erkenntnisse ersetzt werden. Da kommt ein Bildungsurlaub gerade recht, soll er doch den Horizont erweitern und neue Impulse für den Berufsalltag schaffen. Aber woher wissen Sie, ob Sie überhaupt Bildungsurlaub beantragen können? Und welche Angebote können Sie nutzen?
Ein neuer Job, neue Möglichkeiten für die eigenen Entfaltung und Weiterentwicklung, das Wahrnehmen neuer Möglichkeiten. Das ist Ihr Motivator, um auf Jobsuche zu gehen? Dann zeigen Sie es auch in Ihrer Bewerbung. Doch wie wählen Sie die richtigen Formulierungen, ohne verzweifelt oder zu aktionistisch zu wirken? Wir haben einige Formulierungshilfen für Sie zusammengetragen.
Bei einer Bewerbung sind Nachweise über den bisherigen beruflichen Weg unabkömmlich und bieten die Möglichkeit, sich von seinen Mitbewerbern abzuheben. Was aber tun, wenn vom aktuellen Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis vorliegt? Das kann verschiedene Gründe haben, ist jedoch kein Grund zur Panik.
Gemessen wird immer
16.03.2020
Die Mess- und Regelungstechnik hat sich Dipl. Ing. Hans Trinczek auf die unternehmerischen Fahnen geschrieben. Seit über 40 Jahren ist sein Ingenieurbüro innerhalb dieser Branche aktiv, hat sich einen hervorragenden Ruf erarbeitet und tritt heute als Gebietsvertretung namhafter Hersteller in Bayern auf.
Bei uns steht der Patient im Mittelpunkt und nicht die Berufsgruppe
16.03.2020
Die VAMED Gesundheit Holding Deutschland GmbH vereint unter ihrem Dach 17 Rehakliniken, Akutkliniken, Ambulante Rehazentren, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Pflegeeinrichtungen und touristische Standorte. Eine davon ist die VAMED Klinik Kipfenberg, die bereits mehrmals als eine der Top-Rehakliniken in Deutschland ausgezeichnet wurde. Als Neurologische Fachklinik mit angeschlossener orthopädischer Anschlussheilbehandlung ist die Rehaklinik auf die Frührehabilitation und Rehabilitation von Patienten mit neurologischen Erkrankungen spezialisiert. Wirtschaftsforum sprach mit ihrer Geschäftsführerin Dr. Ute Haase.
Wenn Christian Wielgus über seinen Beruf spricht, merkt man ihm die Begeisterung für seine Tätigkeit als Vermögensverwalter an. In der neuen Reihe "Erfolg im Beruf" in der Rubrik Tipps geht er noch einen Schritt weiter. Mit Wirtschaftsforum teilt er seine Erfahrungen und Erkenntnisse aus über 18 Jahren Berufsleben.
„Wer nicht fragt, bleibt dumm“ – und wer nicht fragt, kommt nicht weiter. So könnte der Grundsatz für Mitarbeitergespräche lauten. Ein essenzielles Mittel dabei ist die richtige Vorbereitung, die auch beinhaltet, mögliche Fragen zu sammeln. Denn: Nicht nur Sie müssen im Gespräch Rede und Antwort stehen, der Chef ist ebenfalls dran. Wir klären Sie über die optimale Vorbereitung und die passenden Fragen auf.
Viele Romanzen haben ihren Ursprung am Arbeitsplatz. Und das ist eigentlich auch nicht verwunderlich. Die Bindungen zwischen Kolleginnen und Kollegen sind oft besonders eng. Und das liegt nicht nur an der räumlichen Nähe. Häufig wird im Team gemeinsam an einer Lösung gearbeitet, in den Pausen ist auch viel Zeit für Privates. Kein Wunder, dass es da manchmal knistert und funkt. Laut einer aktuellen Umfrage hatte jeder dritte Arbeitnehmer schon einmal eine sexuelle Beziehung am Arbeitsplatz. Lediglich in 15% der Fälle blieb es eine einmalige Sache, bei knapp 30% entwickelte sich daraus sogar eine Beziehung von mindestens fünf Jahren. Doch wie werden beginnende und bestehende Romanzen arbeitsrechtlich beurteilt? Darf der Chef Liebe am Arbeitsplatz verbieten?
Sich neben dem Hauptjob etwas dazuverdienen? Das klingt für viele Arbeitnehmer nach einer guten Möglichkeit, zum Beispiel die Urlaubskasse etwas aufzubessern. Doch zu welchem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber über das Vorhaben informiert werden? Muss er das überhaupt? Und wie sollte eine solche Information aussehen? Wir haben die wichtigsten Punkte hierzu für Sie zusammengefasst.
Weniger Energie, größere Nachhaltigkeit
12.03.2020
Knapp 40% des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland entfallen auf Gebäude. Das soll sich ändern. Bis 2050 strebt die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland an. Über die Vision, Entwicklung und Vorteile seines Unternehmens berichtet Rupert Paris, Geschäftsführer der QUNDIS GmbH, im Gespräch mit Wirtschaftsforum.
Rund um die Wurst
12.03.2020
Wie bei allen Lebensmitteln, isst auch bei Fleisch und Wurst das Auge mit. Dementsprechend wichtig ist die Auswahl einer passenden Hülle für das jeweilige Produkt. Bailocom aus Italien hat sich in diesem Segment auf den Handel mit Naturdärmen und Alternativen aus Kollagen spezialisiert. Seit der Gründung 2005 hat sich das Unternehmen zu einer Marktgröße entwickelt.