Überstunden versteuern: Anstieg der Steuerlast
Oft ist nicht klar, dass Überstunden überhaupt versteuert werden müssen. Das ist allerdings der Fall. Die Mehrarbeit gilt dabei aber als regulärer Lohn und muss so auch entsprechend angegeben werden. Wenn dies auf das ganze Jahr gerechnet wird, kann die Steuerlast im Allgemeinen – also der zu versteuernde Betrag – enorm ansteigen. Je nachdem, wie viele Überstunden geleistet werden und wie hoch die Steuerlast am Ende eines Jahres ist, können auch weit mehr Steuern anfallen, als es mit der regulären Lohnzahlung der Fall wäre.
Überstunden versteuern: Das sollten Sie beachten
Grundsätzlich gilt, wie bereits erläutert: Überstunden müssen versteuert werden. Wie bei jeder Regel gibt es aber auch hier Ausnahmen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn an Feiertagen oder zu Ausnahmezeiten gearbeitet wird. Arbeiten Sie beispielsweise an einem Sonntag, so sind 50 % der Grundlohnzahlung für dieses Zeitfenster steuerfrei. Noch besser sieht es aus, wenn Sie an Heiligabend von 14 bis 24 Uhr oder am 1. Mai, 25. Dezember oder 26. Dezember von 0 bis 24 Uhr arbeiten: In dieser Zeit werden 150 % der Zahlung des Grundlohns als steuerfrei betrachtet.
Alternativen für die Auszahlung von Überstunden
Viele Arbeitnehmer präferieren andere Möglichkeiten, als die einfache Auszahlung, um ihre Überstunden und die „zu viel“ geleistete Zeit zurückzubekommen. Voraussetzung ist, dass Alternativen in Ihrem Arbeitsvertrag mitgedacht und geregelt worden sind. Gibt es keine explizite Regelung, lohnt sich ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und/oder dem Betriebsrat. Eine oft genutzte Möglichkeit ist, die Zeit der Überstunden an anderer Stelle wieder einzusparen. Dieses „Abbummeln“ bietet sich an, wenn beispielsweise weniger zu tun ist und Sie die Möglichkeit haben, früher zu gehen. Haben Sie im Beispielfall fünf Überstunden angesammelt, würde es sich anbieten, an einem anderen Wochentag später auf der Arbeit zu erscheinen oder früher in den Feierabend zu gehen. Eine weitere Möglichkeit ist die des Lebenszeitkontos. Hier wird das Geld, welches die Überstunden bringen, auf ein separates Konto gezahlt, auf welches Sie mit Antritt der Rente zurückgreifen können. Beim Arbeitszeitkonto wiederum haben Sie die Möglichkeit, die zusätzlich geleistete Zeit für mehr Urlaub oder eine längere Auszeit von der Arbeit anzusparen und sie zu einem späteren Zeitpunkt einzulösen. Beide Möglichkeiten müssen aber vorher mit dem Arbeitgeber besprochen und von diesem bewilligt werden.