Absetzen der Dienstreise: Die Reisekostenordnung erfragen
Sie sollen auf Dienstreise gehen? Dann fragen Sie in Ihrem Unternehmen zunächst nach der Reisekostenordnung, bevor Sie an Ihre Steuererklärung denken. Denn: In den meisten Unternehmen ist die Vergütung beziehungsweise sind die Erstattungen für Dienstreisen klar geregelt. So erhalten Sie beispielsweise auch von Ihrem Arbeitgeber eine Erstattung der Fahrt- und Reisekosten. Das umfasst zum Beispiel die Tickets für öffentliche Verkehrsmittel oder die Kilometerpauschale von 30 ct pro gefahrenem km – wenn Sie Ihr privates Fahrzeug verwenden. Fahren Sie mit dem Dienstwagen auf Dienstreise, so können Sie beispielsweise weder bei Ihrem Arbeitgeber noch beim Finanzamt diese Kosten später geltend machen. Steuerliches Absetzen der Dienstreise: Das ist drin Gute Neuigkeiten für alle Vielreisenden, die beruflich oft unterwegs sind: Nahezu alle Kosten hierfür sind steuerlich absetzbar.
Fahrtkosten:
Sie nutzen Ihr eigenes Fahrzeug für die Dienstreise? Die Kilometerpauschale von 30 ct pro gefahrenem km greift hier bei der nächsten Steuererklärung. Diese Pauschale gilt sowohl für die An- als auch für die Abreise. Sie können alternativ auch die Möglichkeit eines Fahrtenbuches wählen. Hier müssen Sie allerdings jede Strecke dokumentieren, was viel Aufwand mit sich bringt. Oftmals ist es daher lohnenswerter, auf die Kilometerpauschale zurückzugreifen. Auch bei der Reise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es gute Neuigkeiten: Die Kosten für Fahrkarten können Sie in der vollen Höhe von der Steuer absetzen.
Verpflegungskosten:
Gute Neuigkeiten! Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie während einer Dienstreise einen erhöhten Aufwand für Essen und Trinken haben. Dafür gibt es pauschal festgesetzte Beträge, die sich an der Länge Ihrer Dienstreise orientieren. So erhalten Sie beispielsweise 24 EUR für jeden Tag, an dem Sie sowohl 24 Stunden von Ihrer Wohnung als auch von Ihrer Arbeitsstätte aufgrund der Dienstreise
Übernachtungskosten:
Auch den Betrag, den Sie für Hotel oder eine andere Unterkunft bezahlen, können Sie von der Steuer absetzen. Hier gibt es allerdings keine gesetzlichen Pauschalen, auf die Sie zurückgreifen können. Es zählen die tatsächlichen Ausgaben exklusive der Mahlzeiten.
Wichtig: Das müssen Sie beim Absetzen der Dienstreise beachten Wenn Sie die oben genannten Punkte von der Steuer absetzen wollen, gibt es zwei Dinge zu beachten:
1. Für pauschale Beträge, die Sie absetzen können, benötigt das Finanzamt keine Einzelnachweise. Das bedeutet: Sie müssen beispielsweise nur die gefahrenen km angeben und nicht jeden einzelnen Tankbeleg, um die Kilometerpauschale zu erhalten.
2. Für individuell absetzbare Beträge wie die Hotelkosten kann das Finanzamt die konkreten Belege einfordern. Daher gilt: Alle Belege aufheben!