Sind Überstunden ohne Bezahlung zulässig?

Bezahlung von Überstunden: Müssen Arbeitnehmer Überstunden leisten?

Grundsätzlich können Arbeitnehmer nach dem jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag dazu verpflichtet werden, einen gewissen Satz an Überstunden abzuleisten. Steht im Arbeits- oder Tarifvertrag hierzu keine Regelung, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer keine zusätzlichen Überstunden leisten muss. Eine Ausnahme stellen allerdings Notfälle da, wie beispielsweise durch eine Naturkatastrophe bedingt. Da aber die wenigsten Jobs hiervon betroffen sind, gibt es oftmals arbeitsvertragliche Regelungen, die das Ableisten von Überstunden in wirtschaftlich notwendigen Situationen, wie etwa einer gesteigerten Auftragslage oder einer saisonal bedingten Mehrarbeit beinhalten.

Vergütung von Überstunden: Muss eine Bezahlung erfolgen?

Eine klare Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Grundsätzlich gilt: Eine Klausel, die besagt, dass das Ableisten von Überstunden in jedem Falle mit dem monatlichen Bruttogehalt abgegolten wird, ist nicht zulässig. Sie verstößt beispielsweise gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 3 S. 2 BGB, da der Arbeitnehmer in einem solchen Fall nicht abschätzen kann, was auf ihn oder sie zukommt. Ist beispielsweise eine solche Klausel im Arbeitsvertrag enthalten und der Arbeitnehmer leistet jeden Tag drei bis vier Überstunden, so ist dies nicht zulässig, da so die angegebene Stundenzahl sowie der bezahlte Monatslohn weit von dem abweichen, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart haben.
Will der Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl an Überstunden als „mit dem Monatsgehalt abgegolten“ deklarieren, so braucht er eine genaue Angabe darüber, beispielsweise mit einer Maximalgrenze von 10 % der Monatsstunden oder maximal 10 Stunden pro Monat. Hier ist im individuellen Fall zu klären, ob diese Grenze als zulässig anzusehen ist.

Ausgleich von Überstunden: Welche Möglichkeiten gibt es?

Neben der Ausbezahlung von Überstunden gibt es zudem die Möglichkeit, das Ganze durch einen Freizeitausgleich seitens des Arbeitnehmers aufzusetzen. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer erhält kein Gehalt für seine Mehrarbeit, sondern ihm wird die zusätzlich geleistete Zeit „gutgeschrieben“, sodass er an einem anderen Tag durch einen kürzeren Arbeitstag wieder bei einer durchschnittlichen Wochenzeit beziehungsweise Monatszeit ankommt. Es gibt außerdem die Option des Überstundenkontos, bei dem Arbeitnehmer die Überstunden mit einem Geldwert oder einem Zeitwert auf einem Konto ansammeln, das dann später entweder für die Rente oder für eine längere Auszeit vom Job zur Verfügung steht.

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