Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer: Welche Steuerarten sind relevant für Unternehmen?

Die Umsatzsteuer – die wichtigste Steuerart in Handel und Dienstleistung

Mit der Umsatzsteuer sind die meisten Bürgerinnen und Bürger noch gut vertraut. Denn sie wird mit 19 % auf alle Umsätze eingehoben und findet sich daher auch auf jeder Rechnung wieder – ganz egal ob beim wöchentlichen Lebensmitteleinkauf im Supermarkt oder beim Ticket für eine Veranstaltung. Während die meisten Konsumentinnen und Konsumenten jedoch mit dem Bezahlen des Gesamtbetrages inklusive der Umsatzsteuer ihre Schuldigkeit getan haben und nichts weiter beachten müssen, sieht dies für Unternehmer anders aus. Denn diese sitzen oft auf der anderen Seite und verkaufen Waren. Das bedeutet, dass sie ihren Kunden die Umsatzsteuer von 19 % mit verrechnen, die sie auf ihre Nettopreise aufschlagen. Diese Einnahme ist jedoch nicht etwa dem Gewinn zuzurechnen, sondern muss an das Finanzamt abgeführt werden.

Steuermindernd wirken sich in Bezug auf die Umsatzsteuer jedoch wiederum eigene Einkäufe und Ausgaben aus. Denn in diesem Fall müssen sie natürlich ebenfalls den anderen Unternehmen, die 19-prozentige Mehrwertsteuer mit bezahlen. Unternehmensintern wird diese Steuer eingehender Rechnungen jedoch als sogenannte Vorsteuer bezeichnet. Unternehmen bekommen diese Steuer vom Finanzamt wieder zurück bzw. können sie mit der Umsatzsteuer-Zahllast gegen verrechnen. Daher rechnen viele Unternehmen bei Einkäufen und Kalkulationen in der Regel mit den Nettopreisen.

Die Einkommensteuer

Wer unternehmerisch tätig ist und Einnahmen erzielt, nimmt dabei mitunter hohe Beträge im Vergleich zu einem Angestelltengehalt ein. Der erste Eindruck und die Euphorie über die Umsätze sollten aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass nicht alles davon auch behalten werden darf. Denn neben der Umsatzsteuer ist auch die Einkommenssteuer an das Finanzamt abzuführen. Während die Umsatzsteuer einheitlich für jeden Umsatz mit dem Prozentsatz von 19% berechnet wird, richtet sich der Prozentsatz für die Einkommensteuer nach dem Gesamterfolg des Unternehmens in einem Jahr. Grundsätzlich gilt dabei, je höher der Gewinn des Unternehmens, umso höher auch der anzuwendende Steuersatz. Dabei wird eine Staffelung angewendet:

Bis zum Grundfreibetrag, der im Jahr 2022 bei 10.347 Euro jährlich liegt, ist keine Einkommenssteuer abzuführen. Darüber liegende Erträge werden mit Steuersätzen ab 14% bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent versteuert. Unternehmer haben jedoch die Möglichkeit, die Steuerlast zu senken, indem sie auch Ausgaben steuermindernd geltend machen können. Denn die Einkommenssteuer wird nicht von den Umsätzen alleine berechnet, sondern von der Summe aller Einnahmen abzüglich der Summe aller Ausgaben. Die ist der Gewinn, der ausschlaggebend für die Berechnung der Einkommensteuer ist. Dazu kommen noch gewisse Freibeträge, die häufig die persönliche Situation des Unternehmers bzw. der Unternehmerin berücksichtigen. Um hier das volle Potenzial zu nützen, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater.

Die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist grundsätzlich von allen Unternehmen zu zahlen, die ein Gewerbe angemeldet haben. Doch auch hier ist zu beachten, dass es einen Freibetrag gibt. Dieser liegt bei € 24.500 Euro, was bedeutet, dass Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Erträge unter diesem Wert liegen, keine Gewerbesteuer zu bezahlen haben. Kapitalgesellschaften jedoch nicht von diesem Freibetrag, sondern lediglich von Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Der Berechnungssatz für die Gewerbesteuer liegt grundsätzlich bei 3,5 Prozent, wobei auch hier wiederum verschiedene Hinzu- und Kürzungsbeträge berücksichtigt werden können. Auch hier ist die Steuerberatung sinnvoll, um das Beste herausholen zu können. Die Gewerbesteuer dient als wichtige Einnahmequelle von Gemeinden. Denn diese dürfen den Gewerbesteuerhebesatz einheben, der mit mindestens 200 Prozent noch einmal auf die Gewerbesteuer aufgeschlagen wird, jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch ausfällt.

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