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Tipps zur Bewältigung des beruflichen und privaten Alltags

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Sonderurlaub: Was steht Ihnen zu?

Sie wollen heiraten? Oder plötzlich ist ein Verwandter verstorben und Sie fühlen sich nicht in der Lage zu arbeiten? Das Leben hält oft schöne, aber auch traurige Ereignisse bereit, die Sie auf die eine oder andere Art aus der Bahn werfen oder zumindest vorübergehend an Ihrer Arbeit hindern können. Nicht immer müssen Sie in diesen Fällen Ihre Urlaubstage opfern: Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub zu beantragen. Wir verraten Ihnen, was Ihnen zusteht.

Wann darf der Arbeitgeber Überstunden verlangen?

Ordnet der Chef Überstunden an, dann hat der Mitarbeiter sie zu leisten. Wichtig ist jedoch, dass die Überstunden verhältnismäßig sind. Wer jedoch freiwillig länger bleibt als er muss, hat außer einem warmen Händedruck seines Chefs nichts zu erwarten. Wenn es die Umstände erfordern, können Überstunden verlangt werden. Ein solcher Fall ist dann gegeben, wenn sich viele Mitarbeiter krank gemeldet haben, oder wenn ein großer Auftrag termingerecht zu Ende gebracht werden muss.

Überstunden: Ab wann können sie verfallen?

Wer Überstunden leistet, möchte sie natürlich auch gerne vergütet haben. Zum einen können sie auf der Basis des regulären Lohns vergütet werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, Überstunden durch Freizeitausgleich „abzufeiern“. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, eine der beiden Möglichkeiten relativ zeitnah in Anspruch zu nehmen, da die Ansprüche sonst unter Umständen verfallen können. Je nach Lage gelten unterschiedliche Fristen, bis wann Vergütung oder Freizeitausgleich geltend gemacht werden müssen. Ein Sonderfall ist die Erkrankung während des Freizeitausgleichs. Worauf zu achten ist, wird nachfolgend erläutert.

Fristlose Kündigung: Diese Gründe kann sie haben

Der Arbeitgeber möchte dem Arbeitnehmer kündigen, und zwar nicht unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist, sondern von heute auf morgen – fristlos. Natürlich ist ihm das nicht ohne Weiteres möglich, er sollte schon einen wichtigen Grund anführen. Doch welcher Grund ist so schwerwiegend, dass der Arbeitnehmer unmittelbar gehen muss?

Krank in der Probezeit: Kann ich dafür die Kündigung bekommen?

Für viele stellt sie ein Risiko da, sie ist aber auch eine große Chance: die Probezeit. In dieser Zeitspanne lernen Sie Ihren neuen Arbeitgeber und den neuen Job kennen und können entscheiden, ob Ihre Erwartungen auch wirklich erfüllt werden. Doch was passiert, wenn eine Krankheit Sie für einige Wochen arbeitsunfähig werden lässt? Droht Ihnen dann schon die Kündigung? Und welche gesetzlichen Regelungen gibt es hier zu beachten? Wir haben die wichtigsten Infos zum Thema für Sie zusammengefasst.

Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen?

Sie dient dem „gegenseitigen Beschnuppern“ und darf maximal sechs Monate dauern: die Probezeit. Mit dieser kann Ihr Arbeitgeber herausfinden, ob Sie in das Jobprofil passen. Sie wiederum haben die Chance, Ihren neuen Arbeitgeber und Arbeitsplatz ein wenig genauer unter die Lupe zu nehmen. Aber: Sechs Monate Maximum sind eine lange Zeit. Ein halbes Jahr keinen Urlaub nehmen zu dürfen, ist für viele Arbeitnehmer keine schöne Vorstellung. Doch stimmt es wirklich, dass Sie während der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub haben? Wir klären Sie darüber mit den wichtigsten Infos auf.

Krank in der Probezeit: Das ist zu beachten

Wer sich in der Anfangsphase eines neues Jobs und somit oft in der Probezeit befindet, der möchte sich von seiner besten Seite zeigen: Immer 100% Leistung erbringen, alle Erwartungen erfüllen. Doch was ist, wenn Viren und Bazillen zuschlagen und man in der Probezeit krank wird? Wir haben die wichtigsten Eckdaten und Fakten für Sie zusammengestellt.

Urlaub während der Krankschreibung: Das ist zu beachten

Es ist keine schöne Vorstellung: Kurz vor dem wohlverdienten und bereits lange gebuchten Urlaub schlägt die Grippe zu. Sollte die Erkrankung kurz vor dem Urlaub sogar mit einer Krankschreibung verbunden sein, kann es unter Umständen schwierig sein, den Urlaub während der Krankschreibung anzutreten, weil sich Urlaub und Krankschreibung eigentlich grundsätzlich gegenseitig ausschließen. Deshalb sollte der Arbeitnehmer bei eventuellen Reisen – vor allem ins Ausland - während der Krankschreibung einiges beachten, wenn er nicht riskieren will, dass ihm Leistungen von der Krankenkasse verwehrt werden.

Krankschreibung an die Krankenkasse schicken: So geht es richtig

Wer vom Arzt eine Krankschreibung, oder korrekt ausgedrückt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (den berühmten „gelben Schein“), bekommen hat, sollte diese so schnell wie möglich an seine Krankenkasse schicken. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt zwingend. Dabei ist zu beachten, dass die Bescheinigung „Zur Vorlage bei der Krankenkasse“ verschickt wird, denn es gibt auch eine „Zur Vorlage beim Arbeitgeber“ und eine „Ausfertigung für Versicherte“.

Krankschreibung: Was ist erlaubt?

Sie sind wegen einer Erkältung krankgeschrieben, müssen aber dringend die Einkäufe erledigen? Krank ist nicht gleich krank, vor allem wenn es um die Krankschreibung bei Ihrem Arbeitgeber geht. Wir haben zusammengefasst, welche Aktivitäten vollkommen in Ordnung sind – und wo Sie in eine Grauzone kommen.

Krankschreibung bekommen: So läuft es ab

Wenn Erkältung, Grippe & Co. zuschlagen, gilt die Grundregel: Bleiben Sie Zuhause und kurieren Sie sich aus. Aber welche offiziellen Regelungen gibt es, um eine Krankschreibung zu bekommen und auf was müssen Sie im Speziellen achten? Wir haben das Wichtigste zusammengefasst.

Überstunden: So viele sind in der Woche erlaubt

Da, wo es verbindliche Regelungen gibt, sind vielen Arbeitnehmern Überstunden als zusätzliche Einnahmequelle durchaus willkommen. Andere wiederum nutzen zusätzlich geleistete Arbeitsstunden als Möglichkeit, diese später durch Freizeit auszugleichen. Gegen beide Varianten ist grundsätzlich nichts zu einzuwenden. Es sollte jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass sich die Zahl der geleisteten Überstunden innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegt.

Überstunden auszahlen lassen: Das ist zu beachten

Wer Überstunden macht, kann sich so neben seinem regulären Gehalt oder Lohn einiges nebenher verdienen. Doch Vorsicht: Wer das Geld für seine zusätzliche Arbeit auch tatsächlich auf seinem Konto sehen möchte, muss auf verschiedene Dinge achten.

Fristlose Kündigung ohne Abmahnung – ist das überhaupt erlaubt?

Die Auswirkungen einer fristlosen Kündigung können für den Arbeitnehmer niederschmetternd sein. Von heute auf morgen verliert er seinen Job. Das bedeutet für ihn: keine Arbeit, kein Lohn, eine mögliche Sperre beim Arbeitsamt. Aber ist eine fristlose Kündigung ohne Weiteres überhaupt möglich? Es müssen schon sehr schwerwiegende Gründe vorliegen, um ein Arbeitsverhältnis sofort und unmittelbar zu beenden.

Business Knigge Frankreich – Das sollten Sie beachten

Wenn Unternehmen zweier Länder Geschäfte machen, prallen ganz unterschiedliche Kulturen aufeinander. Wir haben in unserem Business Knigge Frankreich einige Tipps für Sie zusammengestellt, falls Sie es häufig und in naher Zukunft mit Franzosen zu tun haben.

Krankschreibung: Das ist zu beachten

Sie hat es voll erwischt und Sie müssen sich krankmelden? Leichter gesagt als getan. Denn: Zwischen Krankmeldung und Krankschreibung gibt es Unterschiede. Und wie ist die Bezahlung bei Krankheit geregelt? Wann haben Sie Anspruch auf Krankengeld? Wir klären Sie auf, sodass Sie im Krankheitsfall über jeden nötigen Schritt Bescheid wissen.

Urlaubsanspruch in der Probezeit: Das müssen Sie wissen

Wer einen neuen Job beginnt, kommt um die Probezeit meist nicht herum. Diese Testphase dient der eigenen Sicherheit, aber auch der des Arbeitgebers, um herauszufinden, wie Sie und der neue Job zusammenpassen. In diesen maximal sechs Monaten müssen Sie sich allerdings nicht nur beweisen, sondern haben auch ein Anrecht auf Ihren wohlverdienten Urlaub. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Bedingungen an diesen Urlaubsanspruch in der Probezeit geknüpft sind und was Sie beachten müssen.

Probezeit verlängern: So machen Sie es richtig

Sie ist die Testphase des Arbeitsverhältnisses: die Probezeit. Innerhalb dieser maximalen sechs Monate finden Sie und Ihr Arbeitgeber heraus, ob der Job zu Ihnen passt und ob Sie zum Job passen. Somit ist vor allem diese Zeit für ein weiteres Beschäftigungsverhältnis entscheidend. Doch was sollten Sie tun, wenn Sie diese Phase über die vertragliche Regelung hinaus verlängern wollen? Wir haben die passenden Antworten für Sie.

Kann der Chef die Probezeit verlängern?

Endlich – der lang ersehnte Job ist in der Tasche und Sie sind fast am Ende Ihrer Probezeit angelangt. Doch was wäre, wenn Ihr Chef die Probezeit über den vertraglich festgelegten Zeitraum hinaus verlängern will? Ist das erlaubt? Und wenn ja: Wie lang kann die Probezeit verlängert werden? Wir haben die wichtigsten Fakten zu diesem Thema für Sie zusammengefasst.

Business Knigge Belgien – Das sollten Sie beachten

Belgier legen viel Wert auf Netiquette, daher verhalten Sie sich stets höflich und dezent. Wir haben in unserem Business Knigge Belgien einige Tipps für Sie zusammengestellt, falls Sie es geschäftlich mit Belgiern zu tun haben.

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