Probezeit: Was zeichnet sie aus?
Verträge ohne Probezeit sind mittlerweile in der Arbeitswelt eine Seltenheit geworden. Die Vorteile dieser Zeit sind es, dass Sie und der Arbeitgeber sich kennenlernen können und so erproben, ob es mit dem Job auf beiden Seiten passt. Dabei reicht der Zeitraum der Probefrist von zwei Wochen bis hin zu sechs Monaten. Länger als ein halbes Jahr darf die Probezeit aber in keinem Fall dauern. Diese Tatsache ist durch das Arbeitsrecht geregelt. Ist Ihnen somit eine vertragliche Probezeit von sechs Monaten zugesagt, kann Ihr Chef diese nicht verlängern – er hat das gesetzliche Maximum schon ausgereizt.
Probezeit verlängern: Wie kann das funktionieren?
Wie oben erwähnt, darf keine Probezeit länger als sechs Monate andauern. Ist in Ihrem Vertrag jedoch ein geringerer Zeitraum angesetzt, so kann ihr Chef diesen tatsächlich verlängern. Ein Beispiel: Sie haben zwei Monate Probezeit. Kurz vor Ablauf kommt Ihr Chef auf Sie zu und erläutert, dass er sich noch nicht sicher sei und Ihre Probezeit gern um weitere zwei Monate ergänzen würde. Dies funktioniert allerdings nur, wenn Sie dem Vorhaben zustimmen. Sprich: Lehnen Sie ab, kann der Chef die Probezeit nicht verlängern. Allerdings sind Angestellte hier oft in einer unschönen Situation: Sagen Sie nein, können Sie eine Kündigung riskieren. Sagen Sie ja, haben Sie immer noch kein „gesichertes“ Arbeitsverhältnis.
Probezeit verlängern bei Krankheit und Abwesenheit
Nach sechs Monaten ist Schluss mit der Probezeit. In jedem Fall? Nein, auch hier gibt es eine Ausnahme. Nämlich dann, wenn Sie einen längeren Zeitraum krank oder aus anderen Gründen abwesend waren. Hier hat ihr Chef das Recht, Sie zunächst weiter befristet zu beschäftigen. Dafür reicht Ihre längere Abwesenheit als Begründung aus. Der Arbeitgeber kann angeben, er brauche diese Zeit, um Sie und Ihre Passform auf den Job zu prüfen. Dieses Verfahren ist allerdings keine tatsächliche Verlängerung der Probezeit, denn das Kündigungsschutzgesetz greift trotzdem. Es ist aber eine gute Möglichkeit, um die Probezeit „nachzuholen“, wenn Sie innerhalb dieser nicht oft anwesend waren. Grundsätzlich gilt beim Thema Verlängerung der Probezeit: Mehr als sechs Monate „Testphase“ kann kein Chef in Deutschland ansetzen. Nutzen Sie diese Zeit intensiv, um sich auch nach Ablauf dieser wirklich sicher zu sein.