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Selbstständigkeit und Rentenversicherung: Das sollten Sie wissen

Wer selbstständig ist, muss sich im Gegensatz zu „abhängig Beschäftigten“ in der Regel selbst um seine Altersvorsorge kümmern. Doch längst nicht jeder Selbstständige ist von der Pflicht zur Zahlung in die Rentenkassen befreit. Wer hingegen nicht rentenversicherungspflichtig ist, kann sich unter Umständen auch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen lassen.

Länger als sechs Wochen krank: So berechnet sich die Lohnfortzahlung

Sie sind schon seit einigen Wochen krank. Dann schlägt nicht nur die Krankheit mit voller Wucht zu. Nein, so langsam müssen Sie sich auch Gedanken machen, wie Sie nach sechs Wochen gesetzlich geregelter Lohnfortzahlung Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Nach sechs Wochen endet nämlich die Lohnfortzahlung, die laut Entgeltfortzahlungsgesetz Arbeitnehmern zusteht und in vollem Umfang wie der normale Lohn vom Arbeitgeber gezahlt wird.

Interview mit Johannes Reck, CEO und Co-Founder der GetYourGuide Deutschland GmbH

Nur wer die Komfortzone verlässt, kann als Unternehmen wachsen

Weder pauschal, noch all-inclusive – trotzdem kommt das Angebot des Berliner Unternehmens GetYourGuide gut bei Reisenden an. Warum die Plattform so erfolgreich ist, Erlebnisse ungemein wichtig sind und wieso die Lust am Lernen bei seinem Team so hoch im Kurs steht, hat uns CEO und Co-Founder Johannnes Reck im Interview verraten.

Scheinselbstständigkeit – Das sind die Kriterien

Sie als Selbstständiger oder freier Mitarbeiter sind häufig nicht so frei, wie es nach außen den Anschein hat. Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber wie ein Arbeitnehmer behandelt werden und auch selbst so auftreten, dann gelten Sie als scheinselbstständig. Selbst wenn Sie einen Vertrag über Ihre freie Mitarbeit vorweisen können, so kommt es immer auf den Einzelfall an – und dabei kommen verschiedene Kriterien zur Überprüfung zum Tragen.

Selbstständigkeit anmelden: So gehen Sie vor

Die Entscheidung ist gefallen: Ich mache mich selbstständig. Doch bevor die eigenbestimmte Tätigkeit ohne Vorgesetzte und die Zwänge einer Festanstellung beginnt, sind einige Dinge zu beachten und in die Wege zu leiten. Natürlich müssen auch Selbstständige ihre Abgaben an den Fiskus entrichten. Deshalb ist das Finanzamt zunächst einmal über den Einstieg in die Selbstständigkeit zu informieren. Zunächst ist zu prüfen, ob es sich um eine freiberufliche oder um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

9 Gründe für Gehaltserhöhungen

Sie haben das Gefühl, dass Ihre Arbeit mehr wert ist und Sie eine höhere finanzielle Vergütung verlangen sollten? Wir haben ein paar mögliche Argumente bezugsweise Anlässe für eine Gehalterhöhung zusammengestellt, mit denen Sie Ihren Vorgesetzten überzeugen.

Was Sie über Scheinselbstständigkeit wissen sollten

Sie sind selbstständig, arbeiten in der Regel aber nur für einen Auftraggeber. Das ist ein heikles Thema, denn in diesem Fall kann es sich auch um eine Scheinselbstständigkeit handeln. Und die ist ein rechtlich definierter Tatbestand und bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, bei dem ein Auftragnehmer zwar laut Vertrag selbstständig ist, nach objektiven Kriterien jedoch wie ein Arbeitnehmer eingestuft wird und als solcher versicherungspflichtig anzumelden ist. Eine Scheinselbstständigkeit ist also kein Kavaliersdelikt, sondern kann weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen haben – und auch die Existenz von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefährden.

Vater nimmt Elternzeit: Hat das Einfluss auf den Urlaubsanspruch?

Endlich ist der Nachwuchs da, die schöne Zeit als Eltern kann beginnen. Aber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht das Ganze vorher mit viel Planung einher. Mittlerweile kann die Frage der Elternzeitregelung zum Glück gleichwertig von Vater und Mutter beantwortet werden. Wie schön, wenn auch der Vater Elternzeit nimmt und für den Nachwuchs sorgen kann. Doch was geschieht in diesem Fall mit dem Urlaubsanspruch? Wir haben die wichtigsten Fakten hierzu für Sie zusammengestellt.

Neuer Arbeitgeber: Wie berechne ich den Urlaubsanspruch?

Ein Grund zur Freude: Sie treten den langersehnten neuen Job an. Allerdings haben Sie bereits kurz nach Ihrem Starttermin Urlaub gebucht, den Sie nicht mehr stornieren können. Oder Sie wollen relativ kurzfristig nach Start bei Ihrem neuen Arbeitgebergeber wegfahren. Beides sind keine idealen Situationen. Doch wie sieht die gesetzliche Regelung zum Urlaubsanspruch nach Antreten einer neuen Arbeitsstelle aus? Das Wichtigste hierzu haben wir für Sie zusammengefasst.

Interview mit Dr.-Ing. Peter Blumer, Geschäftsführer der ACENTISS GmbH

Elektrisch in die Zukunft fliegen

Er liebt die Teamarbeit. Deshalb zögerte Dr.-Ing. Peter Blumer auch nicht lange, als ihm der Posten des Geschäftsführers der ACENTISS GmbH angeboten wurde. Die 100%ige Tochtergesellschaft der IABG-Gruppe aus Ottobrunn bei München konzentriert sich auf kundenspezifische, schlüsselfertige und zugelassene Systemlösungen für Luftfahrt, Automotive und Medizintechnik. Dazu entwickelt sie Mechanik, Elektrik, Mechatronik und Software und übernimmt zudem Projekt- und Interimsmanagement für diese Branchen.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Das sind die gesetzlichen Regelungen

Sie stürzen und brechen sich ein Bein, Ihre Grippe hält sich hartnäckig und fesselt Sie ans Bett, Sie müssen sich wegen anhaltender Rückenschmerzen einer Bandscheibenoperation unterziehen – es gibt viele Gründe, warum Sie ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig werden. Doch glücklicherweise gibt es gesetzliche Regelungen, die festlegen, dass Sie weiterhin Ihr Gehalt beziehen und nicht plötzlich mittellos dastehen. Seit 1994 gilt in Deutschland das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), das alle Fragen rund um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall regelt.

Beileid bekunden: Das sollten Sie beachten

Jeder hat es schon erlebt: Ein Freund oder Bekannter hat einen ihm nahestehenden Menschen verloren und wir möchten ihm gerne beistehen. Doch wie? Viele Menschen sind unsicher, weil sie befürchten, in dieser sensiblen Situation nicht die passenden Worte zu finden oder sich „falsch“ zu verhalten. Doch meist ist diese Sorge unbegründet. Denn so schwer ist es gar nicht, Mitgefühl zu zeigen, wenn es von Herzen kommt. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten, damit Ihre Beileidsbekundung so ankommt, wie sie gemeint ist.

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