Anspruch auf Urlaubsgeld nach Kündigung: Das müssen Sie wissen

Wer von seinem Arbeitgeber Urlaubsgeld bekommt, darf sich freuen. Nicht einmal die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland bekommt Urlaubsgeld. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Nur wenn das Urlaubsgeld vertraglich festgelegt wurde, darf der Arbeitnehmer unter Umständen auf sein Recht pochen und die Zahlung des Urlaubsgeldes einfordern. Solche Vereinbarungen sind zum Beispiel Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder entsprechende Passagen im Arbeitsvertrag. Auch die übliche Praxis im Betrieb, der Gleichheitsgrundsatz oder das Verbot von Diskriminierung können einen Anspruch auf die Zahlung von Urlaubsgeld nach sich ziehen. Doch wie sieht es aus, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einer Kündigung getrennte Wege gehen? Muss dem Chef bereits gezahltes Urlaubsgeld erstattet werden?

Urlaubsgeld nach Kündigung: Arbeitgeber kann Anteil zurückfordern

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2000 (9 AZR 610/99) ist der Arbeitgeber berechtigt, einen Anteil des bereits gezahlten Urlaubsgeldes vom Arbeitnehmer zurückzufordern. Unter Urlaubsgeld wird hier die einmalige Sonderzahlung verstanden, die zu einem bestimmten Stichtag an den Arbeitnehmer gezahlt wird.

Urlaubsgeld: Zurückzahlung genau festgelegt

Scheidet der Arbeitnehmer zum Beispiel Ende Oktober aus dem Betrieb aus und hat bereits sein Urlaubsgeld für das komplette Jahr erhalten, so muss er einen Teil des Jahres-Urlaubsgeldes wieder zurückgeben. Bei einem Urlaubsgeld von 1.200 Euro für das ganze Jahr darf er im vorliegenden Fall das Urlaubsgeld für die zehn Monate seiner Betriebszugehörigkeit behalten – also 1.000 Euro. Den Anteil für zwei Monate – also 200 Euro – muss er zurückgeben. Praktischerweise wird der zu viel erhaltene Anteil mit der letzten Lohn- oder Gehaltszahlung verrechnet.

Sonderfall: Urlaubsgeld abhängig von genommenen Urlaubstagen

Einen Sonderfall bildet Urlaubsgeld, das abhängig von bereits genommenen Urlaubstagen ausgezahlt wird. Hat der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung bereits den ganzen ihm zustehenden Urlaub genommen, so hat der Arbeitgeber keinerlei Anspruch auf eine Erstattung durch seinen früheren Beschäftigten Hier spielt es also keine Rolle, zu welcher Zeit des Jahres der Arbeitnehmer den Betrieb verlässt. Umgekehrt gilt jedoch das gleiche Prinzip. Kündigt der Beschäftigte und hat noch keinen Urlaub genommen, so verfällt sein Anspruch auf Urlaubsgeld. Wer also Urlaubsgeld abhängig von bereits genommenen Urlaubstagen bekommt, sollte sich genau überlegen, wann er kündigt. Am günstigsten ist es also, erst den gesamten Urlaub zu nehmen und anschließend zu kündigen. In diesem Fall schaut der Arbeitgeber in die Röhre.

Rückzahlung von Urlaubsgeld: Anspruch prüfen

Und es gibt noch eine Besonderheit. Urlaubsgeld ist auch dann nicht zurückzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer einen tariflichen Rechtsanspruch auf das Urlaubsgeld hat. Entscheidend ist jedoch, ob die Voraussetzungen für diesen Anspruch auch erfüllt sind. Hat der Arbeitnehmer eine Wartezeit von sechs Monaten für seinen Anspruch auf Urlaub schon in der ersten Hälfte des Jahres erfüllt, hat der Arbeitgeber das Nachsehen. Eine Kündigung in der zweiten Hälfte des Jahres rechtfertigt dann nicht die Reduzierung des Urlaubs auf einen Teilurlaub. Somit entfallen auch die Voraussetzungen für eine teilweise Rückzahlung des Urlaubsgeldes. Ist die Gewährung des Urlaubsgeldes jedoch eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und nicht im Tarifvertrag festgelegt, gilt die bereits angesprochene anteilmäßige Verpflichtung zur Rückzahlung bereits überwiesenen Urlaubsgeldes.

Tags
Nach themenverwandten Beiträgen filtern

Arbeitswelt

Immer die beste Lösung

Interview mit Thomas Poandl, Regional Sales Manager, Marketing & PR der ULBRICHTS GmbH

Immer die beste Lösung

„Bei ULBRICHTS wird immer weiter geforscht,“ ist Thomas Poandl überzeugt. „Auch in Krisenzeiten werden hier Produkte entwickelt, wird weiter investiert. Dahinter steht der unternehmerische Mut und die Weitsicht unseres Inhabers…

„Die Hand braucht den meisten Schutz!“

Interview mit Thilo Fitzner Geschäftsführer der Fitzner GmbH & Co. KG

„Die Hand braucht den meisten Schutz!“

Bereits in 3. Generation steht die Fitzner GmbH & Co. KG aus Preußisch Oldendorf für die Entwicklung und den Vertrieb hochwertiger und professioneller Artikel für den Arbeitsschutz. Gestartet als Hersteller…

Modische Bekleidung für Pflegeberufe

Interview mit Johann Schmidhofer, Inhaber und Unternehmensleitung der Goldhauben-Webe e.U.

Modische Bekleidung für Pflegeberufe

Seit über 100 Jahren geht der österreichische Textilhersteller Goldhauben-Webe e.U. erfolgreich seinen eigenen Weg. Der Spezialist für die industrielle Fertigung von Objekttextilien, OP-Textilien und Berufskleidung punktet bei den überwiegend aus…

Finanzen

„Es gibt fast nichts, wofür es kein Förderprogramm gibt!“

Interview mit Doris Woll, Vorstandsvorsitzende und Michael Schmidt, Prokurist Vertriebsmanagement sowie Markus Allgayer, Abteilungsleiter Vertriebsmanagement Wohnbau der Saarländischen Investitionskreditbank AG

„Es gibt fast nichts, wofür es kein Förderprogramm gibt!“

Das veränderte Zinsumfeld stellt viele Kapitalnachfrager vor lange nicht gekannte Herausforderungen – im Wohnungsbausegment wie in der Privatwirtschaft. Die Saarländische Investitionskreditbank hat sich eine konsequente Unterstützung der Marktteilnehmer im kleinsten…

Klein und fein

Interview mit Bernd Hoffmann, Geschäftsführer der RSB Retail + Service Bank GmbH

Klein und fein

Die Zentralregulierung ist ein Abrechnungssystem für den Zahlungsverkehr zwischen Lieferanten und Mitgliedern von Einkaufsverbänden – im Idealfall eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Die RSB Retail + Service Bank GmbH aus…

Mit Know-how und KI: Software für den Kreditprozess

Interview mit Thomas Jansen, Vorstand der SUBITO AG

Mit Know-how und KI: Software für den Kreditprozess

Unternehmen steigern ihre Effizienz, indem Abläufe so weit wie möglich automatisiert werden. Mitarbeitende können dann dort eingesetzt werden, wo es den Menschen wirklich braucht. In der Finanzindustrie sind es vor…

Genusswelten

Einsatz für eine zukunfts-fähige Landwirtschaft

Interview mit Stephan Paulke, Geschäftsführer der EgeSun GmbH

Einsatz für eine zukunfts-fähige Landwirtschaft

Nachhaltige Biolebensmittel spielen eine immer wichtigere Rolle in unserer Gesellschaft. Im Zeitalter, in dem Umweltbewusstsein und Gesundheit einen zentralen Stellenwert einnehmen, gewinnen biologisch angebaute Lebensmittel zunehmend an Bedeutung. Die EgeSun…

Freche Freunde: Leckere Bioprodukte mit Obst und Gemüse

Interview mit Caspar Hoffmann, Geschäftsführer der erdbär GmbH

Freche Freunde: Leckere Bioprodukte mit Obst und Gemüse

Nur das Beste für unseren Nachwuchs: Das ist der Anspruch aller Eltern. Insbesondere rund um das Thema Ernährung für Babys und Kleinkinder ist das Qualitätsbewusstsein der Verbraucher in den vergangenen…

Groß mit Süßem

Interview mit Dipl.-Ing. Volker Günnel, Direktor Vertrieb und Marketing der CHOCOTECH GmbH

Groß mit Süßem

Gummibärchen, Kaubonbons, Müsliriegel, Schaumküsse: Viele Verbraucher können dem Reiz des Süßen nur schwer widerstehen – und geben ihm regelmäßig nach. Laut Statistik sogar mehrmals in der Woche. Eine anhaltend positive…

TOP