Wirksamkeit der Kündigung
Gekündigt werden kann Ihnen auch während einer Krankheit – und zwar im Prinzip ordentlich oder außerordentlich. Der Zeitpunkt mag ungünstig gewählt sein, doch gibt es im ersten Moment keinen Unterschied zu einer Kündigung, die ausgesprochen wird, während Sie gesund am Arbeitsplatz sind. Sie müssen zuerst einmal schauen, ob die Kündigung wirklich wirksam ist, und wenn ja, welche Gründe Ihr Arbeitgeber anführt.
Kündigungsschutz
Gilt für Sie als Arbeitnehmer das Kündigungsschutzgesetz, dann muss der Arbeitnehmer bestimmte Gründe anführen, um Ihnen – gesund oder krank – kündigen zu können. Das Kündigungsschutzgesetz greift, wenn das Unternehmen mehr als zehn Personen in Vollzeit beschäftigt und Sie mindestens sechs Monate in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dann kann die Kündigung auch während einer Krankschreibung aus drei Gründen erfolgen:
Personenbedingte Kündigung
Eigenschaften oder Persönlichkeit des Angestellten rechtfertigen eine Kündigung, da sie eine Leistungsminderung nach sich ziehen können.
Verhaltensbedingte Kündigung
Das Verhalten, das der Arbeitnehmer selbst in der Hand hat, kann zur Kündigung führen. Beispiele sind Alkohol- und Drogenkonsum, Diebstahl oder sexuelle Belästigung.
Betriebsbedingte Kündigung
Schließung, Verkleinerung oder Insolvenz des Unternehmens drohen und der Arbeitgeber muss Personal entlassen. Er kann Ihnen keine Weiterbeschäftigung an anderer Stelle zuweisen.
Liegt einer dieser Gründe vor, dann wird es für Sie auch während einer Krankheit schwierig, dagegen anzugehen.
Bei Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz nicht. Das heißt, der Arbeitgeber muss Ihnen nicht mitteilen, warum er Ihnen kündigt. Die Beweislast und der Nachweis liegen in diesem Fall bei Ihnen.
Kündigung während Krankheit wegen Krankheit
Wieder anders liegt der Fall, wenn Ihnen wegen Krankheit gekündigt wird. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen nicht einfach kündigen, weil Sie eine Grippe haben oder wegen eines Sportunfalls in der Freizeit einige Zeit arbeitsunfähig sind. Die Kündigung ist allerdings möglich, wenn bestimmte Anlässe gegeben sind oder zusammenkommen. Als Gründe für eine krankheitsbedingte Kündigung können eine häufige Kurzzeiterkrankung, eine andauernde Krankheit oder eine krankheitsbedingte Leistungsminderung angeführt werden.
Für diese Kündigung muss jedoch eine soziale Rechtfertigung vorliegen, sonst ist sie unwirksam. Diese Kündigung können Sie – am besten zusammen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht – anhand von drei Punkten überprüfen (lassen):
– Gibt es eine negative Gesundheitsprognose?
– Sind durch die Erkrankung die betrieblichen Belange des Unternehmens beeinträchtigt?
– Werden die Interessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer genau abgewogen?
Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam werden. Dann hat die Klage des Arbeitnehmers auch bei einer Kündigungsschutzklage vor Gericht nicht Bestand.
Fazit
Der Kündigungsgrund (persönlich, verhaltensbedingt, betriebsbedingt oder krankheitsbedingt) spielt also eine wesentliche Rolle, ob Ihnen während einer Krankheit gekündigt werden kann. Hat der Arbeitgeber zudem gesetzliche Vorgaben nicht berücksichtigt oder ist die Kündigung fehlerhaft, dann kann sich diese als unwirksam erweisen.