Ab wann ist man unkündbar?

Unkündbar sein: Das bedeutet es
Anders als viele zunächst annehmen, heißt Unkündbarkeit nicht, dass Ihr Arbeitsverhältnis nicht mehr beendet werden kann. Wer als unkündbar gilt, dem kann allerdings nach § 626 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur noch aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Das bedeutet: Wenn Sie unkündbar sind, ist Ihr Job so gut wie sicher. Möchten Sie aus Ihrem unkündbaren Arbeitsverhältnis aussteigen, gilt eine Frist von sechs Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres (§ 34 Abs. 1 TVöD).
Unkündbar werden: Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen
Wer eine unkündbare Beschäftigung anstrebt, muss einige Aspekte beachten. Wer als Angestellte oder Angestellter im Öffentlichen Dienst tätig ist, ist nach westdeutschem Tarifvertrag unkündbar, wenn sie oder er älter als 40 Jahre ist und mindestens 15 Jahre lang für denselben Arbeitgeber tätig war. Wer verbeamtet wurde, hat ebenso eine Garantie auf Beschäftigung auf Lebenszeit. Doch nicht nur Angestellte aus dem Öffentlichen Dienst haben eine Chance auf ein unkündbares Arbeitsverhältnis. Folgende Personengruppen sind von einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen:
- Schwangere
- Angestellte in Mutterschutz
- Angestellte in Elternzeit
- Angestellte in Pflegezeit
- (Schwer)behinderte
- Mitglieder der Arbeitnehmervertretung
- Auszubildende nach Ablauf der Probezeit
Diesen Personengruppen kann nur aus einem wichtigen Grund wie eingangs erwähnt gekündigt werden. In regulären Angestellten-Verhältnissen besteht wenig Aussicht auf Unkündbarkeit, wenn Sie nicht zu den oben genannten Personengruppen gehören. Es ist ein Irrglaube, dass eine langjährige Betriebszugehörigkeit oder ein gewisses Alter des Angestellten eine Unkündbarkeit zwingend nach sich ziehen. Informieren Sie sich also vor Jobantritt, ob eine Unkündbarkeit für Ihre Position in Frage kommt.
Kündigung trotz Unkündbarkeit?
„Nur aus wichtigem Grund“ – was bedeutet das eigentlich? Diese vage Formulierung umfasst Verstöße, Vergehen oder Vorkommnisse, die dazu führen können, dass auch unkündbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Unternehmen verlassen müssen. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Das Begehen von Straftaten, wie zum Beispiel Diebstahl von Unternehmenseigentum
- Verhalten, welches den Betrieb schädigt, wie Arbeitsverweigerung
- Das Schließen des kompletten Unternehmens
In solchen Fällen sind Angestellte nicht vor einer Kündigung geschützt – obwohl sie als unkündbar gelten.