Kündigung wegen Krankheit: Das ist erlaubt

Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?

Wenn Sie als Arbeitnehmer längere Zeit durch eine Erkrankung oder eine Verletzung nicht arbeiten können und Ihr Arbeitgeber Ihnen deshalb kündigt, spricht man von einer krankheitsbedingten bzw. einer personenbedingten Kündigung. Wenn Sie dem Kündigungsschutz unterliegen (Sie arbeiten in einem Unternehmen mit mehr als zehn Vollzeitkräften und sind schon mindestens sechs Monate dort), muss Ihr Arbeitgeber schon einen triftigen Grund anführen.

Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Krankheit

Die Krankheit selbst ist nicht der Kündigungsgrund. Vielmehr spricht der Arbeitnehmer die Kündigung aus, weil er Ihre zukünftigen Fehlzeiten oder Ihre zukünftige Arbeitsunfähigkeit im Blick hat, die für den Betrieb eine Belastung darstellen können. In der Regel müssen drei Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Krankheit erfüllt sein:

  1. Negative Genesungsprognose – Es ist abzusehen, dass Ihre Krankheit noch längere Zeit, oft sogar auf unbestimmte Zeit, anhalten wird.
  2. Störung des Betriebsablaufs – Durch Ihre Fehlzeiten werden die Abläufe im Unternehmen durcheinandergewirbelt oder erheblich gestört. Eventuell drohende Lohnfortzahlungen an Sie als Arbeitnehmer können das Unternehmen finanziell über Gebühr belasten.
  3. Interessenabwägung – Wie sieht es mit dem Kündigungswunsch des Arbeitgebers aus? Wie steht es mit Ihrem Wunsch, Ihren Arbeitsplatz zu behalten? Hier müssen die einzelnen Interessen jedes Einzelnen sorgfältig abgewogen werden.


Unterschiede bei krankheitsbedingten Kündigungen

Ein Arbeitgeber kann sich aus unterschiedlichen Beweggründen für eine Kündigung wegen Krankheit entschließen:

  • Häufige kurzzeitige Erkrankungen: Der Arbeitnehmer ist immer wieder, wenn auch nur für kurze Zeit krank. Die Häufigkeit und die vielen Krankentage fallen hierbei stark ins Gewicht.
  • Lang anhaltende Erkrankung: Der Arbeitgeber ist schon sehr lange krank, und noch immer ist nicht abzusehen, wann und ob er wieder arbeiten kann.
  • Anhaltende Minderung der Arbeitsleistung: Der Arbeitnehmer kann seine Arbeit nicht mehr im bisherigen Umfang weiterführen. Er erscheint zwar zur Arbeit, kann aber seine Leistung nicht mehr erbringen.
  • Dauernde Arbeitsunfähigkeit: Aufgrund seiner Krankheit ist abzusehen, dass der Arbeitnehmer nicht mehr an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Selbst über einen längeren Zeitraum von zwei Jahren steht seine Zukunft im Unternehmen noch völlig in den Sternen.


Betriebliches Eingliederungsmanagement

Bevor der Arbeitgeber Ihnen wegen Krankheit kündigt, muss er überlegen, wie er Sie vielleicht doch wieder einsetzt. Eventuell helfen bestimmte Maßnahmen oder bestimmte Leistungen, damit Sie trotz Krankheit wieder arbeiten können. Soll eine krankheitsbedingte Kündigung vor Gesetz durchgesetzt werden, muss der Arbeitgeber im Vorfeld unbedingt ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchführen, wenn Sie als Arbeitnehmer länger als sechs Wochen wegen Krankheit fehlen – ein unbedingtes Muss.

Fazit

Ein Arbeitgeber muss schon einige Hürden nehmen, um mit einer Kündigung wegen Krankheit vor Gericht überhaupt durchzukommen. Sie als kranker Arbeitnehmer brauchen also vor überstürzten Ad-hoc-Aktionen Ihres Chefs erst einmal keine Angst zu haben. Gleichwohl sollten Sie immer anstreben, mit Ihrem Arbeitgeber im Dialog zu bleiben, und mit ihm gemeinsam an einer konstruktiven Lösung zur Weiterbeschäftigung zu arbeiten.

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