Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub. Gelten keine besonderen Regelungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bietet das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) den gesetzlichen Rahmen. Ebenfalls gesetzlich festgelegt ist der Schutz werdender Mütter. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt Schwangere und junge Mütter bei der Arbeit, in der Ausbildung sowie im Studium. Doch wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch einer werdenden Mutter aus oder einer Frau, die gerade ihr Kind zur Welt gebracht hat? Wir erläutern, wann welches Gesetz greift.
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