Grundsätzlich können Sie aufatmen. Auch wenn der Arbeitgeber nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung einstellt, stehen Sie nicht plötzlich völlig mittellos da. Wenn Sie als Arbeitnehmer längere Zeit arbeitsunfähig sind, zahlt Ihnen die gesetzliche Krankenkasse ab dem 43. Tag ein Krankengeld.
Das Wichtigste zum Krankengeld
Wenn Sie länger als sechs Wochen vom Arzt krankgeschrieben wurden, bezahlt die Krankenkasse Ihr Gehalt in Form des Krankengelds weiter; allerdings nicht in voller Höhe. Meist erhalten Sie 70% des Bruttolohns, aber nicht mehr als 90% vom Nettolohn.
Sie sind neu im Unternehmen und werden krank? Dann haben Sie bei Krankheit in den ersten vier Wochen keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung. Stattdessen erhalten Sie maximal 78 Wochen Krankengeld von Ihrer Krankenkasse – und zwar wegen derselben Erkrankung.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen in den ersten sechs Wochen den Lohn weiterzahlt, dann zieht die Krankenkasse diese Zeit von den 78 Wochen ab. De facto bekommen Sie also sechs Wochen Entgeltfortzahlung und anschließend 72 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren.
Lückenloses Krankengeld
An dem Tag, an dem der Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat, beginnt Ihr Anspruch auf Krankengeld. Doch Sie müssen darauf achten, dass die Krankschreibung keine Lücken aufweist. Damit Sie weiterhin Krankengeld in Anspruch nehmen können, müssen Sie eine lückenlose Bescheinigung vorlegen. Achten Sie beispielsweise darauf, dass diese nicht durch ein Wochenende (erste Bescheinigung läuft Freitag ab; Sie gehen erst am nächsten Montag wieder zum Arzt) unterbrochen ist. Der Arzt kann Sie nicht rückwirkend krankschreiben. Allerdings hat sich die Gesetzeslage etwas vereinfacht: Sie müssen nicht mehr überlappend krankgeschrieben werden. Damit will der Gesetzgeber vorbeugen, dass Sie wegen formaler Fehler Ihren Anspruch auf Krankengeld verwirken.
Krankengeld – so läuft es ab
Sie haben sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten. Um direkt im Anschluss Krankengeld zu erhalten, da Sie noch nicht genesen sind, brauchen Sie selbst nicht aktiv zu werden. Die Krankenkasse wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie erhalten einen Vordruck für Ihre Verdienstbescheinigung, die der Arbeitgeber ausfüllen muss. Auf dieser Grundlage kann die Krankenkasse Ihr Krankengeld berechnen.
Während Ihres Krankengeldbezugs bescheinigt Ihnen Ihr Arzt die fortgesetzte Arbeitsunfähigkeit. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen Sie; Ihr Arbeitgeber und die Krankenkasse erhalten eine Kopie.
Schicken Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am besten per Einschreiben mit Rückschein an die Krankenkasse. Dann kann keiner behaupten, es wäre nichts angekommen.
Sobald die Krankenkasse den Fall geprüft hat, bekommen Sie das Krankengeld ausgezahlt – und zwar immer rückwirkend zum ersten Tag der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit.
Krankengeld für verschiedene Erkrankungen
Das Krankengeld wird 78 beziehungsweise 72 Wochen gezahlt. Sie müssen dafür aber nicht am Stück krankgeschrieben sein, sondern es werden die einzelnen Perioden zusammengezählt.
Was passiert aber, wenn Sie krankgeschrieben sind, und es kommt eine weitere Erkrankung hinzu? Die Leistungsdauer von 78 Wochen wird in diesem Fall nicht verlängert.
Nach der Dreijahresfrist erkranken Sie erneut am selben Leiden. Dann beginnt der Anspruch auf Krankengeld erneut und das gesamte Procedere wiederholt sich.
Am besten ist es in jedem Fall, sich immer direkt mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Dort wird man Ihnen weiterhelfen.