Krankengeld: So können Sie die Höhe des Krankengelds berechnen

Wie wird das Krankengeld berechnet?

Eine berechtigte Frage, denn das Krankengeld liegt generell unter dem Gehalt, das Sie sonst monatlich auf Ihrem Konto haben. Die Berechnung ist laut § 47 Abs. 1 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) genau geregelt. Die Höhe des Krankengelds richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Im Allgemeinen liegt das Krankengeld zwischen 70 Prozent Ihres Bruttogehalts und 90 Prozent des jeweiligen Nettoeinkommens. Es wird höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.

Bruttobeträge, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, sind nicht beitragspflichtig und werden daher bei der Berechnung des Krankengelds auch nicht berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrundlage liegt derzeit bei 4.537,50 EUR monatlich.

Individuelle Berechnung des Krankengelds

Bei der Berechnung ist nicht nur das monatliche Bruttoeinkommen wichtig. Sie müssen zudem alle Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld hinzurechnen. Wenn Sie über kein gleichbleibendes regelmäßiges Einkommen verfügen, sondern beispielsweise nach Akkord bezahlt werden, dann ziehen Sie Ihr Durchschnittsentgelt der letzten drei Monate zur Berechnung heran.

Nötige Angaben für die Berechnung

  • Regelmäßiges monatliches Bruttogehalt oder Durchschnittslohn der letzten drei Monate
  • Nettoeinkommen
  • Auflistung aller jährlichen Sonderzahlungen
  • Beitragsbemessungsgrenze Ihrer Krankenkasse


Beispielberechnung für das Krankengeld

Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von 3.000 EUR. Ihr Nettoeinkommen liegt bei 2.100 EUR. An Sonderzahlungen erhalten Sie pro Jahr 2.500 EUR. (Die Beträge liegen unter der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkassen von 4.537,50 EUR monatlich – Stand 2019).

Da das Krankengeld in Tagessätzen ermittelt wird, rechnen Sie die Zahlen folgendermaßen auf Tage herunter:

  • 3.000 EUR Bruttogehalt sind 100 EUR pro Tag (3.000/30)
  • Die Sonderzahlungen ergeben 6,85 EUR pro Tag (2.500/365).
  • Zusammen macht das 106,85 EUR.
  • Davon 70 Prozent (70 Prozent des Bruttoeinkommens) sind 74,80 EUR.


Da das Krankengeld 90 Prozent des Nettoeinkommens nicht übersteigen darf, müssen Sie auch hier die Zahlen herunterrechnen.

  • 2.100 EUR netto sind 70 EUR pro Tag (2.100/30).
  • Um die Sonderzahlungen herunterzurechnen, müssen Sie folgende Zahlen einsetzen: (Tages-Nettoentgelt / Tages-Bruttoentgelt) x Tages-Sonderzahlungen (brutto) = Tages-Sonderzahlung (netto).
  • Das sind in unserem Beispiel: (70 EUR / 106,86 EUR) x 6,85 EUR = 4,48 EUR.
  • Diesen Betrag addieren Sie nun zu den 70 EUR Tages-Netto-Entgelt hinzu, was einen Betrag von 74,48 EUR ergibt.
  • Da hier 90 Prozent Nettoeinkommen entscheidend sind, ergibt sich Folgendes: 90 % von 74,48 EUR sind 67,03 EUR.


Zusammenfassend lässt sich festhalten:

  • 70 Prozent brutto = 74,80 EUR.
  • 90 Prozent netto = 67,03 EUR.
  • Diese beiden Zahlen sind also zur Berechnung Ihres tatsächlichen Krankengelds relevant.


Wenn Sie mit Ihren individuellen Zahlen rechnen, denken Sie daran: Beträge über der Beitragsbemessungsgrenze werden nicht zur Berechnung herangezogen. Aber Lebensalter und Kinderzahl spielen eine Rolle, da der Beitrag zur Pflegeversicherung für Versicherte ab dem 24. Lebensjahr und ohne Kinder höher ausfällt. Es empfiehlt sich, in jedem Fall die eigenen Zahlen im Krankengeldrechner Ihrer Krankenkasse (vielfach online abrufbar) zu kontrollieren. Und ein Anruf bei der Krankenkasse bringt sicherlich zusätzlich Licht ins Zahlenspiel-Wirrwarr. Dort wird man Ihnen gern weiterhelfen.

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