Wer kümmert sich um meine Bankangelegenheiten? Wer vertritt mich bei Behörden? Wer kündigt meine Wohnung, wenn ich ins Pflegeheim muss? Und wer sucht das Pflegeheim für mich? Wer organisiert Hilfe für mich im Alltag, wenn ich dazu selbst nicht mehr in der Lage bin? All das sind drängende Fragen, die schneller eintreten können, als Sie glauben. Mit der Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Person, der Sie voll trauen können – das kann ein Familienmitglied sein, muss es aber nicht. Auch ein enger Freund oder Ihr Anwalt kann diese Aufgabe übernehmen, solange er Ihr Vertrauen genießt und kompetent für die Aufgabe ist. In vielen Fällen wählen die Betroffenen Ehepartner oder Kinder als Bevollmächtigte aus.
Warum eine Vorsorgevollmacht?
Viele Menschen sind überzeugt, dass eine Vorsorgevollmacht nicht notwendig sei. Sie vertrauen auf ihre Angehörigen, die alles für sie regeln werden. Doch das ist ein Irrglaube: Wenn Sie keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können, weil Sie beispielsweise im Koma liegen oder demenzkrank sind, hat Ihr naher Angehöriger nicht automatisch das Recht, für Sie zu entscheiden. Nur wenn Sie ihn in der Vorsorgevollmacht als Ihren Stellvertreter bestimmt haben, kann er wichtige Angelegenheit für Sie in Ihrem Sinne regeln. Ansonsten wird vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer bestimmt. Das muss nicht zwangsläufig ein Familienmitglied sein. Doch dieses Verfahren kostet Geld und auch Zeit, und das gerade dann, wenn dringende Entscheidungen zu fällen sind. Der Betreuer übernimmt dann vom Betreuungsgericht genau festgelegte Bereiche, in denen er an Ihrer statt Entscheidungen trifft.
Vollmacht in jedem Alter
Sicherlich betrifft das Thema Vorsorgevollmacht vor allem ältere Menschen, aber vertun Sie sich nicht: Im Prinzip kann es Ihnen auch in jungen Jahren passieren, dass Sie plötzlich keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Sie sollten sich also, unabhängig von Ihrem Alter, jetzt die Zeit nehmen, über das Thema nachzudenken und mit einem möglichen Vertreter offen darüber zu sprechen. Eine gute Vorsorgevollmacht sollte immer Ihre individuelle Lebenssituation berücksichtigen. Natürlich können Sie auf Formulare zurückgreifen, die von verschiedenen Institutionen angeboten werden, aber es ist immer empfehlenswert, auch eigene Wünsche zu formulieren. Das hilft nicht nur Ihnen, sondern auch dem Betreuer.
Was steht in der Vorsorgevollmacht?
Natürlich setzen Sie in der Vorsorgevollmacht die Person ein, die für Sie Ihre Vorsorge übernehmen soll. Dann führen Sie die betreffenden Punkte auf:
- Wohnung
- Regelung von Hilfe im Alltag
- Gesundheit
- Behörden
- Vermögensfragen
Sind diese Punkte geklärt und umfassend beleuchtet, dann sollten Sie noch über eine Patientenverfügung nachdenken. Darin geht es um Ihren Willen als Patient. Wollen Sie künstlich ernährt oder beatmet werden, wenn Sie als Notfall im Krankenhaus liegen oder von Demenz betroffen sind? Ohne Patientenverfügung bringen Sie Ihren Bevollmächtigten in eine schwierige Situation, denn er muss nun die Entscheidungen treffen. Da ist es besser, Sie kümmern sich direkt um beides.
Die Vorsorgevollmacht, genau wie die Patientenverfügung, müssen Sie als Vollmachtgeber unterschreiben, und auch Ihr Bevollmächtigter muss seine Unterschrift leisten.
Denken Sie auch daran, dass einige Banken die Vorsorgevollmacht nicht unbedingt akzeptieren, wenn Ihr Bevollmächtigter sich um ihre finanziellen Angelegenheiten kümmern muss. Hier ist eine Kontovollmacht notwendig. Zwar ist es in der Regel die Vorsorgevollmacht allgemein gültig, aber wenn Sie über Immobilien verfügen, ist es ratsam, einen Notar hinzuzuziehen.
Fazit
Es ist immer empfehlenswert, eine Vorsorgevollmacht frühzeitig zu regeln. Dann wissen Sie, wer später über Ihr Wohl entscheiden wird. Und wenn der Notfall irgendwann eintritt, sind Sie gut vorbereitet und müssen nicht auf einen vom Gericht bestellten Betreuer vertrauen.