Krankschreibung beim Arbeitgeber abgeben: Das müssen Sie beachten
Wer krank wird, muss via Telefon oder Mail direkt beim Arbeitgeber Bescheid geben und die voraussichtliche Dauer seiner Abwesenheit mitteilen. Laut Gesetz muss spätestens am dritten Krankheitstag zudem ein ärztliches Attest eingereicht werden, welches für eine längere Krankschreibung benötigt wird. Es kann allerdings auch sein, dass Ihr Arbeitgeber bereits an dem ersten oder zweiten Krankheitstag ein solches Attest verlangt. Schauen Sie also bei Unsicherheiten immer zuerst in Ihrem Arbeitsvertrag nach. Das Wichtige: Ihr Attest müssen Sie in den meisten Fällen schriftlich einreichen, also per Brief beziehungsweise Einschreiben. Manchen Arbeitgebern genügt auch ein Scan per Mail, auch hier ist der Individualfall zu prüfen.
Weiterhin krankgeschrieben: So müssen Sie vorgehen
Wenn Sie beispielsweise eine Woche von Ihrem Arzt krankgeschrieben worden sind, aber in dieser Zeit noch nicht genesen, brauchen Sie ein neues Attest für Ihren Arbeitgeber. In einem solchen Fall müssen Sie Ihren Arzt erneut aufsuchen – und zwar spätestens am letzten Tag, an dem Ihre Krankschreibung noch gilt. Im Idealfall rufen Sie aber vorher noch Ihren Arbeitgeber an, um ihm die verlängerte Dauer mitzuteilen. Das neue Attest ist dabei nur eine Verlängerung des alten und muss daher spätestens am Tag nach Ablauf des alten in Kraft treten. Hierbei handelt es sich dann um die sogenannte Folgebescheinigung. Wichtig ist, dass die Krankschreibung keine Lücken enthält, vor allem, wenn Sie später auf die Zahlung von Krankengeld bei längerer Abwesenheit angewiesen sind. Enthält Ihre Krankschreibung Lücken, verfällt Ihr Anspruch auf Krankengeld.
Krankschreibung verlängern: Sonderfall an Feiertagen oder am Wochenende
Natürlich gibt es immer eine Ausnahme von der Regel. Angenommen, Ihre Krankschreibung endet an einem Freitag, aber Sie merken am Wochenende, dass Sie auch in der kommenden Woche noch nicht wieder arbeitsfähig sind, reicht es auch aus, am darauffolgenden Montag zum Arzt zu gehen und eine Verlängerung der Krankschreibung zu erbitten. Die Voraussetzung: Ihr Wochenende ist grundsätzlich arbeitsfreie Zeit. Wer an Wochenenden regulär oder im Schichtdienst arbeiten muss, muss dann bereits am Freitag um eine erneute Krankschreibung bitten, da der Arzt das Wochenende schließlich nicht geöffnet hat.