Kind krank: Werde ich als Elternteil krankgeschrieben oder das Kind?

Warum benötige ich überhaupt eine Krankschreibung?

Nach § 45 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) haben Sie einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung, wenn 

  • Ihr Kind unter zwölf Jahre alt ist
  • es nicht durch eine andere, im Haushalt lebende Person (wie zum Beispiel den Lebenspartner, ein Großelternteil oder ein Au-pair) betreut werden kann
  • ein Arzt bescheinigt, dass das Kind krank ist und zu Hause betreut werden muss

Schon daraus ergibt sich die Notwendigkeit, ein ärztliches Attest einzuholen.

Wann ist eine Krankschreibung notwendig?

Meldet sich ein Arbeitnehmer krank, genügt es den meisten Arbeitgebern, wenn sie erst am vierten Krankheitstag eine Krankschreibung, also ein ärztliches Attest, erhalten. Ist das Kind krank, sieht die Lage anders aus. In diesem Fall müssen Sie Ihrem Arbeitgeber schon am ersten Tag Ihres Fehlens eine Krankschreibung vorlegen. Das hat nichts damit zu tun, dass er die Krankheit Ihres Kindes anzweifeln könnte. Doch anders als bei der Erkrankung eines Erwachsenen zahlt von diesem Tag an – zumindest im Regelfall – nicht mehr der Arbeitgeber Ihren Lohn. Stattdessen haben Sie einen Anspruch auf die Zahlung von Kinderkrankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Arbeitsverträge können andere Regelungen vorsehen.

Wer wird krankgeschrieben – das Elternteil oder das Kind?

Für Sie bedeutet die Erkrankung Ihres Kindes in jedem Fall: Sie müssen mit ihm zum Kinderarzt, und zwar noch am selben Tag. Dieser stellt, nachdem er das Kind untersucht hat, eine Bescheinigung über dessen Erkrankung aus. Er schreibt also nicht Sie als Elternteil krank, sondern Ihr Kind – Schließlich sind es auch nicht Sie, der oder die krank ist. Allerdings muss aus dem Attest hervorgehen, dass es notwendig ist, das Kind zu Hause zu betreuen. 

Als Elternteil selbst krankschreiben lassen? Besser nicht!

Die Krankschreibung des Kindes darf daher nicht verwechselt werden mit der eines Elternteils. Sich selbst krankschreiben lassen kann nur, wer auch selbst krank ist. Trotzdem kommt es vor, dass sich Mutter oder Vater krankschreiben lassen, wenn eigentlich das Kind krank ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die ihnen zustehenden Krankheitstage bereits ausgeschöpft sind oder sie sich scheuen, sich zum wiederholten Mal wegen Krankheit des Kindes bei Ihrem Arbeitgeber abzumelden. Sich dann einfach selbst einen „gelben Schein“ zu holen, scheint vielleicht praktisch – ist aber gar keine gute Idee, denn damit setzen Sie Ihren Arbeitsplatz aufs Spiel. Eine fingierte Krankmeldung kann ein Grund zur fristlosen Kündigung sein. Hat der Arbeitgeber den Verdacht, dass Sie krankfeiern, darf er von Ihnen auch schon am ersten Tag Ihres Fernbleibens eine Krankschreibung, also eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie selbst arbeitsunfähig erkrankt sind, verlangen. 

Bemühen Sie sich also lieber um eine andere Lösung. In manchen Fällen kann zum Beispiel mit dem Chef vereinbart werden, dass im Homeoffice gearbeitet wird. Ist auch das nicht möglich und keine andere Betreuung zu organisieren, hilft nur eins: Urlaub nehmen. 

Wenn Mutter und Kind krank sind

Anders sieht es natürlich aus, wenn neben dem Kind auch ein Elternteil tatsächlich selbst krank ist. Ist zum Beispiel die Mutter aufgrund ihrer eigenen Erkrankung nicht in der Lage, das Kind zu betreuen, hat nun der ebenfalls berufstätige Vater – unter den gleichen gesetzlichen Voraussetzungen – einen Anspruch darauf, zu Hause zu bleiben. 

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