Vor dem Urlaub krankmelden: Was muss ich beachten?
Die gute Nachricht zuerst: Wer krank wird, kurz bevor er sich Urlaub genommen hat, muss bei der Krankmeldung nichts Besonderes beachten. Hier gilt die gleiche Regelung, wie auch bei anderen Krankmeldungen bei Ihrem Arbeitgeber. Je nach vertraglicher Regelung müssen Sie am ersten, zweiten oder spätestens am dritten Tag Ihrer Krankheit ebenfalls einen Krankenschein Ihres Arztes einreichen. Wichtig ist, dass Sie auch hier die voraussichtliche Dauer Ihrer Krankheit angeben müssen. Angenommen, Sie werden eine Woche vor Ihrem Urlaub krank und können absehen, dass Sie auch die komplette Woche krank sein werden, ist hier eine Mitteilung an den Arbeitgeber wichtig – Sie fallen immerhin schon früher als gedacht aus. Gegebenenfalls müssen Sie die Urlaubsübergabe an die Kollegen früher durchführen und per Telefon oder Mail abhalten.
Krankgeschrieben und dann in den Urlaub – geht das überhaupt?
Wer krank ist, muss sich auskurieren. Und wer wieder gesund ist, darf in den Urlaub fahren. Gleiches gilt – trotz manchen Irrglaubens – auch in der Arbeitswelt. Sind Sie krankgeschrieben, dürfen Sie nicht in den Urlaub fahren. Ist Ihre Krankschreibung aber genau dann zu Ende, wenn Ihr Urlaub anfängt, haben Sie rein rechtlich keine Probleme. Nehmen wir das oben genannte Beispiel wieder zur Hand: Werden Sie genau eine Woche vor Urlaubsbeginn krank, müssen Sie sich krankmelden und krankschreiben lassen. Ist Ihre Krankheit nach einer Woche wieder auskuriert, können Sie sorglos in den Urlaub fahren und erst danach wieder auf der Arbeit auftauchen. Verlangt Ihr Arbeitgeber, dass Sie mindestens einen Tag nach einer Krankheit wieder arbeiten, bevor Sie Ihren Urlaub antreten, ist dies rechtswidrig. Gegen einen solchen Fall können Sie beim Arbeitsgericht vorgehen.
Krank vor dem Urlaub: Kann der Arbeitgeber den Urlaub streichen?
Aus wichtigen betrieblichen Gründen ist es dem Arbeitgeber vorbehalten, Urlaube zu streichen. Allerdings nur dann, wenn Sie noch nicht genehmigt worden sind. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es die wirtschaftliche Auslastung des Unternehmens nicht möglich macht, für die betreffenden Arbeitnehmer Urlaub zu nehmen. Ist die Genehmigung für den Urlaub erst einmal erteilt, kann Ihr Arbeitgeber diese nicht so einfach widerrufen. Das gilt auch dann, wenn Sie nach der Urlaubsgenehmigung bis zum Urlaubsantritt erkranken.