Sonderurlaub bei Todesfall: Das steht Ihnen zu

Worauf gründet sich der Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall?

Es kommen unterschiedliche Rechtsgrundlagen in Betracht. Vorrangig gelten entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag oder einem für Sie geltenden Tarifvertrag. Diese legen oftmals genau fest, beim Tod welcher Familienangehöriger Sie einen Anspruch auf Sonderurlaub haben und wie viele Tage Ihnen dann jeweils zustehen. Greifen keine derartigen Bestimmungen, gilt § 616 BGB. Diese Vorschrift regelt die bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers aus Gründen, auf die er keinen Einfluss hat. Zu diesen Gründen, die im Gesetz nicht im Einzelnen aufgeführt sind, zählt unter anderem ein Todesfall. Doch nicht immer begründet dieser einen Anspruch auf Sonderurlaub.

Sonderurlaub im Todesfall – nicht immer Ihr gutes Recht

Ein Anspruch auf gesetzlichen Sonderurlaub existiert nur bei einem Todesfall in der Familie – und zwar lediglich im engeren Familienkreis. Konkret gilt das für den Tod von Verwandten ersten Grades, also Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Geschwister sowie Kinder (dazu zählen auch Pflege- und Adoptivkinder). Anders sieht es aus, wenn es sich um die Großeltern, Tante oder Onkel, Cousin oder Cousine oder auch die Schwiegereltern handelt. In diesen Fällen liegt es allein im Ermessen des Arbeitgebers, ob er Ihnen Sonderurlaub gewährt. Dabei kann es auch eine Rolle spielen, ob der oder die Verstorbene mit Ihnen im selben Haushalt gelebt hat.

Wie viel Sonderurlaub steht Ihnen bei einem Todesfall zu?

Üblicherweise werden dem Angestellten beim Tod eines nahen Angehörigen zwei Tage Sonderurlaub gewährt: einen für den Todestag und einen für den Tag der Beerdigung. Dies entspricht der gängigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Auch die Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (SUrlV) sowie der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sehen im Fall des Todes eines nahen Angehörigen zwei Tage Sonderurlaub vor. Es kann aber auch wesentlich mehr sein. Ist Ihr Arbeitgeber sehr kulant, sind im Einzelfall bis zu zwei Wochen Sonderurlaub möglich. Dies gilt vor allem, wenn Sie schon lange im Betrieb beschäftigt sind und zudem in einem sehr engen Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen stehen.

Wie beantrage ich Sonderurlaub?

Grundsätzlich ist der Sonderurlaub, ebenso wie der reguläre Urlaub, schriftlich zu beantragen. Was tun, wenn der Sonderurlaub nicht ausreicht? Ein bis zwei Tage sind nicht viel, um die Beerdigung vorzubereiten und schon gar nicht ausreichend, um die Trauer zu verarbeiten. Viele Beschäftigte sind nicht in der Lage, schon nach so kurzer Zeit ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Ihnen bleibt natürlich die Möglichkeit, regulären Urlaub anzumelden. Oft ist es aber auch möglich, sich unbezahlt freistellen zu lassen. Beiden Varianten muss der Arbeitgeber natürlich zustimmen. Sind Sie in Ihrem Denken und Handeln aufgrund der emotionalen Belastung so eingeschränkt, dass Sie arbeitsunfähig sind, kann Ihr Hausarzt Sie auch krankschreiben.

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